Darüber habe ich mich schon informiert und ich weiß das ich nicht für seine Schulden haften muss auch wenn wir verheiratet sind, und ich habe auch gelesen das selbe gilt für die Schulden die er in der Ehe macht.
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Altschulden die in eine Ehe mitgebracht werden, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu gemeinsamen Schulden.
Schulden während der Ehe, sind ebenfalls nur in ganz bestimmten Fällen, nicht Schulden der Ehepartner.
Da du dich ja belesen hast, weist du, dass Ihr da noch einiges an Voraussetzungen zu machen habt,
welche u.U. auch noch weitere Kosten verursachen können.
Nur mal so als Hinweis.
dms