H4 aber arbeitsunfähig, was nun?

  • Hallo, trotz mehrmaligen suchen im i-net, bin ich noch nicht so recht schlau geworden und hätte mal eine frage.


    Ich, 25 habe Ende August 2007 meine 3 jährige Ausbildung abgeschlosssen. Habe alg1 bekommen und bin dann ins h4 gerutscht und erhalte das bis heute. Aufgrund psychischer Probleme und langen Zeitraum von Krankenscheinen, wurde ich vom Amtsarzt der Arge im März 2012 für 6 Monate als arbeitsunfähig eingestuft. Nun ist für September ein neues Gutachten vorgesehen.


    Meine Frage ist nun, was passiert wenn sich bei diesen Gutachten eine weitere Arbeitsunfähigkeit für weitere 6 Monate heraus stellt? Ist dann das Amt für H4 weiterhin zuständig, oder wird man dann in die Grunsicherung, Sozialhilfe gesteckt, oder muss man einen Antrag auf Rente stellen beim Rententräger? aber habe ja so an sich noch nicht wirklich in die rentenkasse eingezahlt...

  • Naja das momentan ist ja auch schon nicht nur die vergangenen 6 Monate...Bevor das Gutachten im März2012 gemacht wurde, hatte ich eine lange Zeit wo ich Krankenscheine beim Amt einreichte, aufgrund psychischer Probleme. Deswegen wurde ja dann mal das Gutachten angefordert, was ja auch nur rausstellte das ich arbeitsunfähig bin. Und wenn nun wieder weitere 6 Monate folgen sollten beim nächsten Gutachten, was jetzt im September vorgesehen ist, frage ich mich eben was dann passiert. Weil eigentlich dachte ich ja das man vom Jobcenter doch nur Leistungsanspruch hat, wenn man auch erwerbsfähig ist?


    Was hat es denn dann mit dem Sozialamt auf sich?

  • Achso. Jetzt ist es verständlich für mich. Wusste nicht das es da eine Unterscheidung gibt. Aber verwirrend ist es schon, weil wenn jetzt nochmal 6 Monate dazu kommen würden, wäre es ja dann 1 Jahr und somit über 6 Monate. Oder fängt mit der Neubegutachtung der Zeitraum wieder von vorn an?

  • Ja, es wird nicht zusammengezählt.
    Ein Antrag beim Rententräger darfst du von dir aus jederzeit stellen. Müssen tust du es erst, wenn dies in der Eingliederungsvereinbarung so niedergeschrieben wird. Eine volle EU-Rente wären in deinem Fall viele Hundert Euro, da die Ausbildungszeit sehr wertvoll ist, und die H4-Zeit ab 2011 nicht die Hochrechnung negativ beeinflusst. Wenn möglich, nutze den §207 SGB VI maximal, bevor du den Rentenantrag stellst.

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    Eine volle EU-Rente wären in deinem Fall viele Hundert Euro, da die Ausbildungszeit sehr wertvoll ist, und die H4-Zeit ab 2011 nicht die Hochrechnung negativ beeinflusst. Wenn möglich, nutze den §207 SGB VI maximal, bevor du den Rentenantrag stellst.


    Irgendwie habe ich da Probleme mit dem § 43 SGB VI, wo es um die Anspruchsvoraussetzungen geht.

  • Die Anspruchsvoraussetztungen sind doch erfüllt, seit Ausbildungsbeginn. Entweder 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre eingezahlt. Oder schon sofort ab Ausbildungsbeginn ( oder Weiterbildungsbeginn der Arbeitsagentur/Jobcenter ). Vorzeitige Wartezeiterfüllung. Durch die reine Anrechnungszeit ohne Bewertung, ab 2011 für H4-Bezug, bleibt die Anspruchsvorraussetzung erhalten falls schon vorhanden. Nach den Daten der ursprünglichen Frage wäre doch ein Anspruch möglich ?!

  • Also wenn die Arbeitsfähigkeit nicht über 3 Stunden liegt, würde ich über eine Umschulung nachdenken... Über ne Reha kannst du auch nachdenken... Und wenn es zu ner EU-Rente kommt, wird eh regelmäßig (in deinem Fall sicher jährlich) geprüft ob du noch Rentenfähig bist. Teilweise EU bekommst du bei ner Arbeitsfähigkeit ab aber unter 6 Stunden ... und die volle gibt es bei nicht einmal 3 Stunden... wie bei mir. Es kann ja auch sein, dass du dann über eine Wiedereingliederung nachdenken musst.

  • Es gibt eine Regelung; also eine Mindestanzahl von Jahren, die man erwerbstätig gewesen und in die Rentenkasse eingezahlt haben muss, bevor man "Rente" erhält. Ich hatte es mit meinen 32 Jahren Berufstätigkeit und unverschuldetem schweren Autobahnunfall 10 Jahre danach gerade so erreicht. Erstrebenswert ist es nicht. Und daneben zum Beitrag von "bla": Reha steht vor Rente. Bei einem 25jährigen Menschen kann ich mir das nicht wirklich vorstellen. Selbst bei mir nach `nem halben Jahrhundertleben und nachweisbaren richtigen Diagnosen wurde noch gesagt, dass ich "an sich" zu "jung" sei für Rente.


    Grundsicherung bedeutet in etwa den H IV-Satz, jedoch kein Auto und weniger "Vermögen", das nicht verbraucht werden muss, bevor man Grundsicherung erhält.

  • Danke für die Antwort. Das da bei einer Rente so einige Hunderte Euro drin sind, erstaunt mich jetzt aber schon etwas. Habe ja nie wirklich was eingezahlt. Außer eben nur meine 3 jährige Ausbildung. Und als ich mit mein Berater vom JC ja darüber schon geredet habe, meinte dieser auch das da wohl nicht viel raus kommen würde. Deswegen wundert mich das nun. Aber mir geht es auch gar nicht um das Geld. Möchte mich nur einfach auch schon mal erkundigen im Fall der Fälle, was wäre wenn.... als wenn ich dann einfach ohne Plan und Durchblick da stehe.

  • Na prima 25 und schon Rente.Ich denke wenn die Rente dann genehmigt ist dann geschieht eine Wunderheilung.


    Ohne genaue Informationen und Fakten des Gesundheitszustandes einer Person zu wissen, warum jemand auch eine Rente mit 25 bekommen könnte, sollte man mit dem Begriff der plötzlichen "Wunderheilung" vorsichtig sein. Meine persönliche Meinung. Und ich denke auch das eine genaue Überprüfung schon stattfinden würde, um bei einen jungen Menschen, eine volle EU-Rente zu genehmigen ;)

  • Es gibt eine Regelung; also eine Mindestanzahl von Jahren, die man erwerbstätig gewesen und in die Rentenkasse eingezahlt haben muss, bevor man "Rente" erhält. Ich hatte es mit meinen 32 Jahren Berufstätigkeit und unverschuldetem schweren Autobahnunfall 10 Jahre danach gerade so erreicht. Erstrebenswert ist es nicht. Und daneben zum Beitrag von "bla": Reha steht vor Rente. Bei einem 25jährigen Menschen kann ich mir das nicht wirklich vorstellen. Selbst bei mir nach `nem halben Jahrhundertleben und nachweisbaren richtigen Diagnosen wurde noch gesagt, dass ich "an sich" zu "jung" sei für Rente.



    Grundsicherung bedeutet in etwa den H IV-Satz, jedoch kein Auto und weniger "Vermögen", das nicht verbraucht werden muss, bevor man Grundsicherung erhält.


    So waren bisher auch meine Informationen, zwecks der Rente und der Einzahlung. Es soll auch bitte nicht so rüber kommen, dass ich eine volle EU-Rente beabsichtige. Ich wollte mich hier regelrecht einfach nur mal informieren, da ich ja so an sich nicht wirklich den Durchblick hatte, wie das alles zusammenhängt.


    Darf man das so verstehen, wenn jemand Grundsicherung erhält, derjenige auch nicht mal ein Auto besitzen darf?

  • @ Stella1807 Na ja alles schon etwas komisch.Zur Ausbildung hat es noch gereicht und dann plötzlich schwerkrank? Bei einer ernsthaften Erkrankung über diese vielen Jahren hätte ein Arzt schon längst eine Rente in Betracht gezogen. Wenn man manchmal hier so liest wieviele so an psychischen Erkrankungen leiden und das in jungen Jahren könnte man glauben es gibt nur noch bekloppte.Allerdings ist dies auch eine Sache die man gut spielen kann und viele Ärzte wissen ganz genau das den Leuten gar nichts fehlt und schreiben trotzdem krank.

  • Ein Auto darf man doch bei Grundsicherung auch haben. Hatte früher selbst mal ein Auto dessen Wert ich mit volltanken fast verdoppelte.
    Der Vermögensfreibetrag ist bei Grundsicherung sehr gering. 1600 € für alles zusammen.
    Also eine uralte Gurke würde theoretisch gehen. Praktisch natürlich etwas abenteuerlich, wenn man darauf echt angewiesen ist.