Ich stehe vor dem Problem, dass mir vor ein paar Jahren jemand einen Rufschaden durch den Diebstahl meiner Bilder aus der Wohnung und dadurch bedingt einen Rufschaden mit den Bildern in Presse verursacht hat. Nun habe ich den Verursacher ausfindig gemacht und kann wegen der nicht genehmigten Veröffentlichung meines Abbildes lau Kunst- und Urheberschutzgesetz Schadenersatz bzw. die Herausgabe des gezogenen Nutzen einfordern. Weiß jemand, ob diese Forderung als Einkommen vom Jobcenter angerechnet wird, sobald sie gezahlt wird?
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Das dürfte Einkommen darstellen und wird daher angerechnet. Schmerzensgeld hingegen nicht.
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@ Oliver Zyankali - mein Gott, Schmerzensgeld wegen Rufschädigung ! Also ich hab über Dich nur Gutes gehört, wie willst Du denn daraus jemals Kapital schlagen? Hau dem Typen eins in die Fresse, würde ich z.B. bei "lacki" auch machen, bei dem Mist den er über mich hier im Forum schon verbreitet hat, wobei ich manchmal sogar Mitleid mit unserem Liberaling habe! 3 Monate Schnabeltasse kommt doch alle Male besser wie das bischen Kohle das man Dir dann von staatlicher Seite auch gleich wieder aus der Tasche zieht und Selbstjustiz ist zwar primitiv, aber für's Ego richtig befreiend!
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Zitat
würde ich z.B. bei "lacki" auch machen,
als Pazifist und gläubiger Buddhist lehne ich jegliche Anwendung von Gwalt entschieden ab!
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ja klar, aber auf dem Nagelbett pennen und im Winter in Sandalen durch Berlin tingeln, kommt für Dich auch nicht in Frage ! Ausserdem lieber lacki. alte Leute und geistig Behinderte schlage ich auch nicht!
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