Hallo ihr Lieben,
ich schilder euch erstmal die Situation:
Ich befinde mich seit dem 16.08.2010 in einem Ausbildungsverhältniss im öffentlichen Dienst. Zusätzlich erhalte ich (wegen meiner eigenen Wohnung) 94,00 € Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und einen "Zuschuss zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung lt. § 27 (3) SGB II". Jeder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhält laut Tarifvertrag eine Jahressonderzahlen in Höhe von knapp 96 % des Arbeits- bzw. Ausbildungsentgeltes. So habe ich das auch in den Jahren 2010 und 2011 erhalten. Nachdem ich die Leistungen, wie jedes halbes Jahr, neu beantragt habe und im Zuge dessen eine Verdienstbescheinigung einreichen musste, erhielt ich ein Schreiben, in dem das Jobcenter 244,00 € von mir zurückfordert, da ich im Monat November (Auszahlungsmonat der Jahressonderzahlung) 2011 zuviel Geld bekommen und damit den Anspruch auf den Zuschuss verloren habe.
Jetzt die Frage: Im Jahr 2010 habe ich die Jahressonderzahlung bereits ohne Probleme erhalten. Außerdem wusste das Jobcenter, dass ich die Zahlung jährlich - also auch 2011 - erhalte, da ich halbjährlich die Leistung neu bentrage und somit auch eine Verdienstbescheinigung einreichen muss. Und jetzt, ganze 7 bzw. 8 Monate später fordern die das Geld zurück. Kann ich da irgendwas machen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Bianka