Anspruch auf Weihnachtsgeld beim Erhalt von einem Zuschuss des Jobcenters?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich schilder euch erstmal die Situation:


    Ich befinde mich seit dem 16.08.2010 in einem Ausbildungsverhältniss im öffentlichen Dienst. Zusätzlich erhalte ich (wegen meiner eigenen Wohnung) 94,00 € Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und einen "Zuschuss zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung lt. § 27 (3) SGB II". Jeder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhält laut Tarifvertrag eine Jahressonderzahlen in Höhe von knapp 96 % des Arbeits- bzw. Ausbildungsentgeltes. So habe ich das auch in den Jahren 2010 und 2011 erhalten. Nachdem ich die Leistungen, wie jedes halbes Jahr, neu beantragt habe und im Zuge dessen eine Verdienstbescheinigung einreichen musste, erhielt ich ein Schreiben, in dem das Jobcenter 244,00 € von mir zurückfordert, da ich im Monat November (Auszahlungsmonat der Jahressonderzahlung) 2011 zuviel Geld bekommen und damit den Anspruch auf den Zuschuss verloren habe.


    Jetzt die Frage: Im Jahr 2010 habe ich die Jahressonderzahlung bereits ohne Probleme erhalten. Außerdem wusste das Jobcenter, dass ich die Zahlung jährlich - also auch 2011 - erhalte, da ich halbjährlich die Leistung neu bentrage und somit auch eine Verdienstbescheinigung einreichen muss. Und jetzt, ganze 7 bzw. 8 Monate später fordern die das Geld zurück. Kann ich da irgendwas machen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße
    Bianka


  • Als Leistungsempfänger bist Du grundsätzlich unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) mitteilungspflichtig,
    sobald sich (relevante) Änderungen für die Leistung (hier zusätzliches Einkommen) ergeben.
    Die Meldung nur mal alle halbe Jahre....
    Die Behörde hat i.d.R. 1 Jahr Zeit eine abschließende Entscheidung zu treffen.
    zum Nachlesen SGB I, SGB II, SGB X


    dms

  • @ biianka -

    Zitat

    Außerdem wusste das Jobcenter, dass ich die Zahlung jährlich - also auch 2011 - erhalte,

    und aus diesem Grund routieren ja die SB's auch, denn der eine weis etwas was der andere zwar wissen müsste aber zum Zeitpunkt der Bearbeitung wohl unbeachtet lies. Nun ist es wohl jemandem aufgefallen das dort zuvor etwas übersehen wurde, vielleicht hat sich aber auch grade jetzt erst eine klare rechtliche Handhabung z.B. durch ein neueres Gerichtsurteil zu diesem Sachverhalt ergeben. Ich finde das auch nicht gut, macht man im normalen Arbeitsleben bei einer Auftragsabwicklung einen Fehler kostet Dich das meist den Arbeitsplatz und niemand käme auf die Idee nach einem halben Jahr die Rechnung eines Kunden nochmals zu durchleuchten. Diesen Luxus an Zeitverschwendung, aber auch an nachträglicher "Abzocke" der Betroffenen kann sich nur der Staat erlauben! Deswegen finde ich das auch immer so lustig wenn man auf dem Job-Centern und Bundesagenturen solche Begriffe wie "Kunde" oder "Fallmanager" verwendet oder nicht mal in der Lage ist die Menschen vernünftig ins Amtszimmer zu bitten wenn kein elektronisches System dafür vorhanden ist. Hat alles auch mit Anstand zu tun! Dreht man den Spies dann mal um, sind die Herrschaften gleich pikiert.


    In Bezug auf die Rückforderung kann ich nur sagen: Warum sollte es Dir da besser ergehen wie anderen Antragstellern! Gleiches Recht für Alle! In vielen anderen Arbeitsverhältnissen wird es immer mehr zur Mode, Zusatzgratifikationen entweder ganz zu streichen oder unter Vorbehalt mit dem Hinweis das daraus kein dauerhafter Anspruch erwächst, auszuzahlen. Mit Deinem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst hast Du es in Deutschland doch noch richtig gut getroffen! In Griechenland springen die Mitarbeiter in letzter Zeit entweder aus dem Fenster oder vom Dach! Stell Dich mal nicht so an wegen der läppischen Rückforderung, Du kriegst ja bald schon wieder eine weitere, halbes Jahr noch nicht mal mehr, also wirst Du die 244 € Rückforderung auf vielleicht 5 Monate gestreckt schon verkraften können, andere müssen mit viel weniger und noch ganz anderen Rückforderungshöhen klar kommen! So weist Du zumindest schon mal wem Du bei der nächsten Wahl nicht mehr Deine Stimme geben solltest, nämlich den gegenwärtig im Bundestag sitzenden Abgeordneten, die könnten ruhig mal etwas routieren damit möglichst viele Politiker in den Genuss von Diäten und späteren Ansprüchen kommen! Und denk auch nicht drüber nach das die letzte Erhöhung die bei weit über 700€ lag im Grunde nur 3 solcher Fälle wie Deinen bedarf um das zu finanzieren, denn irgendwo her muss die Kohle ja kommen, die die da ist braucht man ja für die verschiedenen anderen Rettungsaktionen! :D Augen zu und durch - und zur Not einfach mal "Lächeln" denken !