Mietobergrenze ??!!

  • Hallo....
    ich war heute bei meiner Ansprechpartnerin der Arge, um mit ihr über eine neue Wohnung zu sprechen.
    Wir, ich und mein 4 jähriger Sohn, leben zur Zeit in einer art Ferienwohnung, 42m², mini Küche, mini Zimmer, überall sind schrägen, ich kann nicht einmal einen vernünftigen Schrank aufstellen. Naja, sollte damals, nach der Geburt eigentlich auch nur eine Notlösung sein.
    die Kaltmiete beträgt im Moment 330€ kalt, die die Arge auch voll übernimmt. Die neue Wohnung soll auch nur 330€ kalt kosten ist aber größer etc..
    Ich habe damals schon mit meiner anderen Beraterin von der Arge gesprochen und sie hat mir erzählt, dass, sobald mein Sohn 3 Jahre alt ist,wir Anspruch auf mehr Miete bzw. eine größere Wohnung und so hätten.
    So, heute erzählt mir meine neue Beraterin, dass die Mietobergrenze für uns bei nur 284€ liegt.
    Also muss ich mir jetzt eine neue Suchen die billiger ist und dann vielleicht auch noch kleiner ist???
    Ich bin ein bisschen ratlos, habe mir schon einen Termin bei einem privaten Hartz 4 Berater geholt, aber das wurmt mich jetzt natürlich trotzdem.


    Kurz und knapp, meine erste Beraterin hat mir erzählt, sobald mein Sohn 3 ist haben wir Anspruch auf mehr und meine neue Beraterin sagt jetzt wir haben nur noch Anspruch auf weniger.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...