Ich beziehe eine kleine Rente und meine Ehefrau ALG II seit einigen Jahren.
Nun ist ab Juli 2012 eine geringe Rentenerhöhung erfolgt und das JobCenter hat
diese Höhe voll auf die Leistung meiner Ehefrau angerechnet und abgezogen.
Kann mir einer mitteilen, wie hoch eigentlich der Freibetrag bei einer Rente
von 740,- € angerechnet wird. Hier werden mir 30,-€ zugestanden.
In einem anderen Forum steht, dass Grundrente nicht angerechnet werden darf.
Wer gibt mir Hilfe??
Gruß LAIE
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Durch die Erhöhung deiner Rente ist ja euer Einkommen gestiegen und somit wird der Betrag natürlich angerechnet.
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OK.
Aber es muss doch eine Mindestleistung geben.
Außerdem muss doch irgendwo feststellbar sein, wie sich der Freibetrag zusammen setzt. Oder? -
In dem Fall in der ALG II-V, nämlich die 30 Euro Versicherungspauschale. Die Grundrente, die anrechnungsfrei bleibt, ist was ganz anderes als eine normale Alters- oder Erwerbsminderungsrente.
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