Hartz4 - Elterngeld

  • Hallo,


    ich frage hier für eine Bekannte.


    Diese ist Verheiratet, haben bereits 2 Kinder und sind Hartz4 Empfänger.
    Nun ist Sie wieder Schwanger. MUSS man das Elterngeld nach der Geburt beantragen ?
    Da es ja bei Hartz4 Bezug in voller höhe angerechnet wird wollte sie nun wissen ob sie es
    Beantragen muss oder es einfach NICHT Beantragt.


    Was könnte das Amt machen wenn man den Antrag nicht stellt ?

  • Ja, sie muss. Wenn sie das nicht macht, verstößt sie gegen die Pflicht den H4-Hilfebedarf zu verringern falls möglich. Nicht zu beantragen spart Fahrkosten, Porto, Fotokopien, Umschlag, Zeit...ja, ja, verstehe ich natürlich. Aber ich gehe mal davon aus, das sie schon mit der Beantragung des Schwangeren-Mehrbedarf ab 13. Woche hier "schlafende Hunde" weckt. Eine "vergessene" Betriebskostenabrechnung wird schließlich auch irgendwann automatisch nachgefragt. So doof sind die auch nicht. Wenn sie Pech hat, gibts dafür eine Sanktion und diese Chance ist groß, nicht gewusst glaubt wohl keiner bei 2 Kindern und schon 2x gemacht. Das stinkt zum Himmel.

  • Ja, muss sie. Sie hat natürlich Anspruch auf Elterngeld, es verringert eben nur die Zahlungen von ALG II. Da das Elterngeld quasi aus einer anderen Tasche kommt, sind andere Sozialleistungen immer vorrangig zu beantragen.