Eltern Harz 4 - Bafög

  • Hallo, ich werde zum Wintersemester anfangen zu Studieren und wollte demnächst Bafög beantragen.
    Mir stellen sich nun ein paar Fragen:
    -Wieviel € werden meinen Eltern gekürzt, wenn ich bei ihnen wohne?
    -Da ich jedoch ausziehen will, stellt sich mir die Frage, wird denen auch das Geld gekürzt, wenn ich nicht mehr bei ihnen wohne?


    MfG FutureStudent

  • wenn du derzeit zur bedarfsgemeinschaft gehörst und dann bafög bekommst oder gar ausziehst, dann gibt es natürlich weniger Regelsatz für dich und auch die miete wird gekürzt. 1/3 der miete musst du dann selbst aufbringen., durch kindergeld oder jobben halt.
    was sie im einzelnen bekommen, das kannst du dir ja bei einem hartz4-rechner mal ausrechnen.
    bin sowieso überrascht, dass du dir so was als angehender Akademiker nicht selbst ergooglen kannst. wieder ein beweis dafür, das wir ausländische fachkräfte brauchen.:-( vielleicht solltest du dir das mit dem studieren nochmal überlegen.

  • Sorry; aber alles Blödsinn, was meine Vorgänger geschrieben haben. Deine Eltern erhalten nach wie vor H IV - und du erhälst Bafög - Regelsatz. Solange du zu Hause wohnst, erhälst du den Bafög-Regelsatz geringer, weil dir keine Wohnkosten entstehen. Wohnst du (bspw. schon länger unabhängig von deinen Eltern), also alleine, in `nem Wohnheim oder in einer WG, erhälst du den höheren Bafögsatz (derzeit sind das 574 €). (Diese Infos beruhen auf eigener Erfahrung mit meinen zwei Kindern, die beide studieren).


    Und daneben @ lacki: Jeder sollte zunächst einmal vor der eigenen Tür kehren; du antwortest hier auch so ziemlich fehlerhaft und dennoch nimmt man das menschlich hin und gibt dir nicht den Rat, damit aufzuhören oder dir `nen Lehrer zuzulegen. Wenn jemand in unserem Behördendschungel trotz allen Internetmöglichkeiten Fragen hat, muss er kein Idiot sein und ist möglicherweise dennoch absolut in der Lage - zu studieren und muss dies`nicht überdenken. Etwas weniger Arroganz stünde dir gut.

  • Nur, lirafe, geht die Frage des TE dahin, wieviel ALG 2 die Eltern weniger bekommen und das sicherlich darauf ausgerichtet, dass die Eltern bisher für ihn den ALG 2 Anteil mit ausgezahlt bekamen. Unter diesem Aspekt sind die Antworten der Vorredner eben nicht falsch. Denn: sein ALG 2 Anspruch wird wegfallen, der Auszahlbetrag, den im Normalfall nunmal nur eine Person (Kopf der BG) bekommt, wird definitiv weniger!

  • Wenn du ausziehst, kann das Jobcenter evtl. von deinen Eltern verlangen, dass sie sich eine andere Wohnung suchen, wenn ihre jetzige nicht mehr angemessen ist (Mietkosten).


    Sorry; aber alles Blödsinn, was meine Vorgänger geschrieben haben. .....


    Wenn der TE auszieht, sind in der Wohnung nun nur noch 2 Personen ebenso in der Bedarfsgemeinschaft.
    Die Miete (KdU) wäre nach dem Auszug nun nicht mehr auf 3 sondern nur noch auf 2 Personen aufzuteilen.
    Wenn dadurch die Richtlinienbeträge überschritten werden, so kann m.E. die von Birgit63 beschriebene Folge
    doch auftreten.


    Auch wenn die Frage des TE dieses Problem nicht direkt anspricht, sollte er doch auf diese Konsequenzen mit hingewiesen werden.


    dms

  • turtle 1972
    Klar. Die Eltern erhalten für ihn "kein" ALG II mehr, und natürlich wird dann die Miete (sofern angemessen) nur noch für die verbleibenden BG-Mitglieder übernommen. Ich war in Gedanken der Sache nach mehr beim "Bafög", weil Studierende, die noch zu "Hause", also bei den Eltern leben, geringeres Bafög (eben ohne Kosten der Unterkunft) erhalten, als diejenigen Studenten, die außerhalb des Elternhauses in einer WG oder eigenen Wohnung leben.