Unterhalt nach Übergangsgebührnissen und Hartz 4

  • Hallo, mein Mann erhält bis Oktober Übergangsgebührnisse der Bundeswehr.
    Da die Agentur für Arbeit uns immer noch gesagt hat ob wir ALG I oder ALG II erhalten, ist meine Frage:


    Wenn mein Mann ALG II ab Oktober erhält, muss er den vollen Kindesunterhalt bezahlen?


    Wir haben selbst ein Kind und ich arbeite 75% - d.h. kann sich der Staat auch von mir das Geld holen?


    Danke für eure Antworten...

  • Indirekt schon, weil euer Geld zusammen veranlagt wird. D. h. wenn ihr zusammen genug habt, dann muss er auch den vollen Kindesunterhalt bezahlen. Ist doch auch richtig. Der Unterhalt steht dem Kind zu. Dein Mann hat zwei Kinder und ich finde es legitim, wenn auch das Kind, was schon seinen Vater nicht bei sich haben kann, wenigstens den Unterhalt bekommt, der ihm zusteht. Das Kind kann doch nichts dafür.