Drohen Sanktionen oder der Verlust der Förderung wenn ich ....

  • ....aufgrund von Initiativbewerbungen mich plötzlich für eine besser bezahlte Tätigkeit umentscheide???


    In konkretem Fall steht ein Arbeitsangebot im Raum das der AG nicht ohne die Entscheidung seines Regionalchefs zusagen kann, die Arbeitsstelle liegt günstig und vom Gehalt ist dieses Stellenangebot dem nachfolgendem eindeutig als höherwertig zu bezeichnen. Wie gesagt es gibt noch keine feste Zusage das es zu einem Arbeitsvertrag kommt, in meinem Fall besteht aber eine 50% Förderung bei tariflicher Entlohnung, Vollzeit und bringt mich eindeutig aus dem Bezug von ALG II und das für mindestens 2 Jahre. In der Zwischenzeit ergibt sich ein weiteres Angebot auch Vollzeit, allerdings Nachtschicht und aufgrund der ungünstigen Lage muss ich mir irgendwas einfallen lassen wie ich spät Abends hin und früh Morgends wieder weg komme. Busverbindungen kann ich knicken, mit der Bahn ein Umweg von Nahe dem doppelten der einfachen Fahrstrecke ca. 25 km, aber da kann ich das Fahrrad mitnehmen. Aufgrund meiner Gehbehinderung (30% wurden mir grade letzte Woche vom Amt bestätigt) Bushaltestelle ist jeweils einige hundert Meter entfernt, Auto oder motorisiertes Zweirad ist nicht vorhanden bin ich kaum in der Lage diese Strecke zu Fuß zu bewältigen. Grundsätzlich ist man aber verpflichtet ein mögliches Arbeitsangebot anzunehmen, Tarifliche Entlohnung ist auch hier gegeben, da ja Voraussetzung bei der Förderung!


    Was passiert, wenn ich die Stelle annehme und dann einige Tage später das andere Unternehmen mir eine Zusage schickt; darf ich dann den AG wechseln, müsste ja im Grunde erlaubt sein wenn ich dort mehr verdienen kann! Wird die Förderung dann plötzlich hinfällig ??? Wäre das dann überhaupt zulässig vom Amt für diese Stelle die bereits im Vorfeld besprochenen Fördermöglichkeiten erneut zur Anwendung zu bringen? Ich denke nämlich das das Amt nur eine Maßnahme fördern darf, für die man sich entscheidet und damit ist man im Grunde nicht frei in seiner Entscheidung, denn nehme ich besagte 2. Stelle nicht an und der erste AG bekommt seine Zusage nicht mehr für die Förderung dann habe ich das plötzlich zu verantworten und werde quasi dafür bestraft das man vom Gesetz her eigentlich gezwungen ist eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen!


    Bin mal gespannt wie sich die Sachbearbeiter und Rechtsberater der JC hierzu äußern! Weiterhin würde mich interessieren was passiert oder wie man verfährt wenn sich später bessere Arbeitsangebote ergeben von denen man eines wahrnehmen möchte, oder womit man rechnen muss wenn man in einem solchen Fall dann z:B. die Probezeit nicht übersteht!?

  • @ Horst:
    Habe mir auch schon Gedanken gemacht, wenn ich eine Leiharbeit annehme und später dort einen unbefristeten Vertrag habe und dann eine normal bezahlte Stelle annehme und in der Probezeit geht die Sache schief......was dann passiert....
    Mein Sachbearbeiter sagte, ich bekomme dann keine Sperrzeit, außer ich hab SCHULDHAFT diese Stelle verloren. Wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit ohne Angabe von Gründen beendet wird, was ja rechtlich möglich ist, trifft mich keine Schuld. Die würde genannt werden.
    Bekomme noch 2 Wochen ALG 1 und bin erst 45 J. also noch 5 Jahre zu jung für Förderung, auch wenn die Aasgeier ( Leihfirmen ) bei Vorstellungsgesprächen ständig danach fragen.
    Ich bleibe ohnehin solange arbeitssuchend gemeldet, bis ich eine unbefristete normal bezahlte Stelle habe und als arbeitssuchend Gemeldeter bekommt man Vermittlung und ( auch auf Wunsch Extratermin ) Beratung.
    Ich als ArbeitNEHMER muss eine Fördermöglichkeit immer vorher beantragen, bevor die Kosten entstehen. Deshalb kann ich mir vorstellen, das bei dir die Förderung nicht automatisch auf den anderen besseren Arbeitgeber übergeht und das schon aus diesem Grund ein Beratungstermin beim Sachbearbeiter unvermeidbar ist.
    Leider kann ich nicht alle Deine Fragen beantworten, mangels Erfahrung und Durchblick.

  • @ Bla - Danke schon mal, denke da wird wohl jetzt erst mal vom einen oder anderen der Vorschriftenwust durchblättert werden müssen, Problem ist ja das in der Probezeit im Grunde nur der AG sagen darf, nee passt nicht. Guter Grund wäre eine besser bezahlte Stelle ja grundsätzlich aber letztlich steht das JC dann ja auch mit zusagen beim AG in der Pflicht, der wäre sicherlich enttäuscht wenn ich nach 4 oder 6 Wochen sage, sorry ich hab was besseres gefunden und stell Dir dann nur das Theater vor wenn dort in der Probezeit der AG plötzlich sagt, nee passt nicht! werde gleich mal hören was meine SB dazu sagt!

  • @ Horst - Teile mir doch mal bitte das Ergebniss des Gespräches mit Deiner SB mit, würde mich brennend interessieren ob es bei ALG II genauso ist, auch weil ich ab 13.08.2012 erstmalig H4 beantrage. Mein Sachbearbeiter sagte mal zu mir: Ich entscheide über eine ALG 1-Sperrfrist. Darum würde ich alles mit dem besprechen.
    Im Moment macht mir mein Knie auch etwas Sorgen. Nächste Woche ist da wohl ein Arztbesuch fällig. Vielleicht gibt der mir eine AU. Krankengeld mit Sozialversicherungsbeiträgen schmeckt mir besser als ALG II. Hast Du hierzu Erfahrung oder Tips ?

  • Ich glaube nicht das du die Förderung von einer zur anderen Arbeitsstelle einfach so übertragen kannst.Ansonsten kannst du die Arbeitsstellen wechseln wie du lustig bist solange es sich um sozialversicherungspflichtige Stellen handelt.Natürlich solltest du die letzte dann nicht selbst kündigen.Wenn der AG dich innerhalb der Probezeit kündigt bekommst du nie eine Sperre wenn du die Kündigung nicht selbst verschuldet hast.

  • @ kitty121 - sag mir doch mal warum mich ein AG kündigen sollte wenn er mit dem JC eine Förderung ausgemacht hat und eine billige Arbeitskraft bekommen hat? Da gibt es nämlich ein gravierendes Problem, solange das in der Probezeit passiert wird er nichts von der Förderung zurück zahlen müssen, aber danach ist es so das wenn der AG die Vereinbarung kündigt, ihm quasi unterstellt wird das er z.B. das Jahr das er Dich dann weiter beschäftigen müsste zu umgehen versucht und da fordert dann das JC die erbrachten Leistungen vom AG zurück, soviel hab ich auch schon raus gefunden.
    In der Probezeit kann der AG das relativ einfach über die Bühne bringen, wenn er dann will. Ich könnte dann zum AG gehen und sagen, bitte lösen sie die Vereinbarung auf ich habe eine lukrativere Stelle in Aussicht, aber wenn der darüber nicht erfreut ist, sagt der Dir trocken ne, interessiert mich nicht, wir haben einen Vertrag! Schließlich hat er ja eine billige Arbeitskraft und wer weis wann er die Nächste bekommt, denn das wird beim JC doch ebenfalls notiert!

  • Na ja zum Arbeitgeber würde ich mit einem Auflösungswunsch nicht gehen.Wenn du die Förderung weiterhin bekommen möchtest sofern dies dann überhaupt möglich wäre müßtest du dies doch beim JC beantragen.Innerhalb der Probezeit könntest du ja wechseln wenn du woanders besser verdienen würdest.Wo steht denn geschrieben das du an einen Arbeitgeber gebunden bist.Wäre ja auch möglich das der andere AG dich ohne diese Förderung einstellt.

  • @ lacki - ich frage mich wer Dir Warmduscher eigentlich soviele Informationen über mich gibt, die solche unverschämten Unterstellungen auch nur im geringsten rechtfertigen würden. Du ziehst hier eine Hetzkampange ala Göbbels gegen mich ab, wo man fast davon ausgehen muss das ich Dir persünlich mal in den Arsch getreten haben muss. Dein Stil ist dem des hiesigen Linksabgeordneten sehr ähnlich eine Verleumdnung nach der anderen, ist das alles was Du bei der Stasi gelernt hast ???


    Normalerweise seit ihr feigen Schweine doch im Dunkeln unterwegs und niemals alleine weil ihr sie sonst auf die Fresse kriegen würdet! Aber weist Du was lieber lacki - ich sitze hier und grinse mir eins und das nur über Dich !


    Und Himbeereis mit Ketchup schmeckt sogar, für Dich würde ich aber ein paar Tropfchen Maddog 357 statt des Ketchups drauf tun nur um zu sehen wie Dir die Luft weg bleibt!



    Und jetzt zur Antwort: Es ist tatsächlich so"bla" das wenn Du einmal in einer geförderten Maßnahme steckst Du nicht mehr so ohne weiteres in ein anderes Stellenangebot, selbst wenn es für Dich von Vorteil wäre wechseln kannst, die Förderung ist nämlich sehr auf einen Arbeitsaufnahme beschränkt, hab das heute hinterfragt bei meiner Sachbearbeiterin. Da ja noch Bewerbungen laufen, wird sie sich jetzt telefonisch schon mal vorab erkundigen müssen was meine Chancen betrifft, denn sollte es bei besagten Unternehmen dazu kommen das eine Festanstellung durch Förderung möglich wird bin ich an diese gebunden. Und zumutbar ist zudem alles was Lohntechnisch im üblichen Rahmen liegt, nur gut das es in einigen Branchen inzwischen den Mindestlohn gibt. Im Umkehrschluss heisst das dann aber auch, das man eigentlich gar nicht so viele Bewerbungen schreiben müsste, ich kann, wenn ich mich einmal für eine Stelle entschieden habe nämlich nur noch aus der Nummer raus kommen wenn der Arbeitgeber während der Probephase erklärt das er keine Perspektive für mich in seinem Unternehmen sieht. Ich denke jetzt gucken von euch ein paar Leute ziemlich blöd drein, von wegen Grundrechte und Freiheit - Willkommen in der DDR !