Drohen Sanktionen oder der Verlust der Förderung wenn ich ....

  • ....aufgrund von Initiativbewerbungen mich plötzlich für eine besser bezahlte Tätigkeit umentscheiden???


    In konkretem Fall steht ein Arbeitsangebot im Raum das der AG nicht ohne die Entscheidung seines Regionalchefs zusagen kann, die Arbeitsstelle liegt günstig und vom Gehalt ist dieses Stellenangebot dem nachfolgendem eindeutig als höherwertig zu bezeichnen. Wie gesagt es gibt noch keine feste Zusage das es zu einem Arbeitsvertrag kommt, in meinem Fall besteht aber eine 50% Förderung bei tariflicher Entlohnung, Vollzeit und bringt mich eindeutig aus dem Bezug von ALG II und das für mindestens 2 Jahre. In der Zwischenzeit ergibt sich ein weiteres Angebot auch Vollzeit, allerdings Nachtschicht und aufgrund der ungünstigen Lage muss ich mir irgendwas einfallen lassen wie ich spät Abends hin und früh Morgends wieder weg komme. Busverbindungen kann ich knicken, mit der Bahn ein Umweg von Nahe dem doppelten der einfachen Fahrstrecke ca. 25 km, aber da kann ich das Fahrrad mitnehmen. Aufgrund meiner Gehbehinderung (30% wurden mir grade letzte Woche vom Amt bestätigt) Bushaltestelle ist jeweils einige hundert Meter entfernt, Auto oder motorisiertes Zweirad ist nicht vorhanden bin ich kaum in der Lage diese Strecke zu Fuß zu bewältigen. Grundsätzlich ist man aber verpflichtet ein mögliches Arbeitsangebot anzunehmen, Tarifliche Entlohnung ist auch hier gegeben, da ja Voraussetzung bei der Förderung!


    Was passiert, wenn ich die Stelle annehme und dann einige Tage später das andere Unternehmen mir eine Zusage schickt; darf ich dann den AG wechseln, müsste ja im Grunde erlaubt sein wenn ich dort mehr verdienen kann! Wird die Förderung dann plötzlich hinfällig ??? Wäre das dann überhaupt zulässig vom Amt für diese Stelle die bereits im Vorfeld besprochenen Fördermöglichkeiten erneut zur Anwendung zu bringen? Ich denke nämlich das das Amt nur eine Maßnahme fördern darf, für die man sich entscheidet und damit ist man im Grunde nicht frei in seiner Entscheidung, denn nehme ich besagte 2. Stelle nicht an und der erste AG bekommt seine Zusage nicht mehr für die Förderung dann habe ich das plötzlich zu verantworten und werde quasi dafür bestraft das man vom Gesetz her eigentlich gezwungen ist eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen!


    Bin mal gespannt wie sich die Sachbearbeiter und Rechtsberater der JC hierzu äußern! Weiterhin würde mich interessieren was passiert oder wie man verfährt wenn sich später bessere Arbeitsangebote ergeben von denen man eines wahrnehmen möchte, oder womit man rechnen muss wenn man in einem solchen Fall dann z:B. die Probezeit nicht übersteht!?