Hallo,
bei mir gibt es folgenden Sachverhalt:
Ich bin (leider) arbeitslos und habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bis zum 19.08.2012.
Nun ist es so das meine Schwester (30 Jahre) unser Elternhaus übernommen hat und ich (29 Jahre) bei Ihr zur Miete wohne.
Ich habe eine eigene Wohnung (mit Wohnstube, Schlafzimmer, Küche, Bad, Strom- und Wasserzähler und einen eigenen Eingang).
Meine Schwester erzählte mir, dass Sie die Wohnung nicht gemeldet hätte.
Wir haben auch nur einen mündlichen Mietvertrag.
Ich wollte mir nun einen Termin im Jobcenter machen und einen Antrag auf ALG 2 machen.
Ich frage mich nun, ob ich in diesen Fall überhaupt Anspruch auf Wohngeld habe. Oder muss meine Schwester die Wohnung erst anmelden und einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzten?
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.
M.f.G.
Leo