Ich bin seit 4 Jahren Grundsicherungsempfänger SGB XII auf Dauer ,mit einer Schwerbehinderung zu 100% und Merkzeichen aG.Nun ziehe ich in eine neue Wohnung ein,die Mietobergrenze ist dort 308,00 Euro.Die neue Miete beträgt 300,00 Euro einschl.Nebenkosten ohne Heizung.Nun aber ist in der Miete eine Garage drin enthalten,muß ich die Kosten für die Garage selbst tragen,oder muß diese mit anerkannt werden?
Die Umzugskosten werden vom Grundsicherungträger übernommen.Da ich aber das Merkzeichen aG habe ,fällt mir das einpacken schwer,und es ist keinerlei Verwandschaft da.Habe ich hier Anspruch auf Kostenübernahme für eine Hilfe ?Für Antworten wäre ich dankbar.
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Danke für den Link.Kann mir auch jemand sagen,ob mir eine Einpackhilfe zusteht?
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Ob Du in DEINER Stadt Anspruch auf Deine Erfordernisse hast ?
Ruf mal die Internetseite von Harald Thome auf, klicke auf örtliche Richtlinien, such Dir Deine Stadt aus und lese alles gut durch. Ich hoffe das hilft, sicher findest Du dort noch weitere interessante Möglichkeiten.
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