Erstmal Hallo an euch.
Ich hab folgende Frage an euch. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen bei Ihren Eltern.
Nun möchte ich ALG ll beantragen, weil ich momentan durch meinen Krankheitszustand noch
keinen richtigen Job oder eine Ausbildung machen kann. Es ist aber möglich das ich mindestens
3 Stunden am Tag arbeite, das schreibt ja das Gesetz bezüglich des Anspruches vor. Nun Frage
ich mich aber ob, wenn ich ALG ll beantrage, die Eltern von Ihr zu der Bedarfsgemeinschaft gehören
und Ihr Verdienst auf meine Leistung angerechnet wird.
Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Dennis
GDB= Grad der Behinderung