Auszug einer "Mitbewohnerin"

  • Hallo,


    Ich hoffe ich bin hier richtig und verstoße nicht gegen die Regeln. Mein Anliegen ist, dass ich im Auftrag einer älteren Dame frage. Undzwar lebt sie mit ihrer Tochter zusammen, die Harz 4 bekommt. Sie haben beide vor einiger Zeit entschieden, dass die Tochter auszieht, aber dies geschieht doch nicht. Die Parteien sind mitlerweile sehr verhärtet, und da wir Telefonisch beim Amt seit Tagen niemanden erreichen, hoffe ich, dass ich hier etwas Hilfe bekomme.
    Die Frage die sich also stellt ist, wie es mit der Rechtslage ist, wenn man möchte dass die Tochter auszieht. Und ob man sich als Außenstehende (Ich z.B.) beim Amt für die jeweilige Person melden kann, um eine eigene Wohnung zu beantragen (da die Sozialperson es selbst nicht erledigt).
    Oder haben wir einfach Pech gehabt, und wenn sie nicht auszieht, dann wird es eben so weiter gehen?


    Wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.


    Mfg

  • Die Frau kann natürlich Ihre Tochter vor die Tür setzen.Den Antrag für Wohnung muß die betreffende Person schon selbst stellen.Ich würde anraten das der Tochter ein Termin gesetzt wird bis wann sie ausgezogen sein muß und sollte dies nicht geschehen dann stellt sie ihr einfach die Koffer vor die Tür. Wie alt ist denn die Tochter?

  • Sie ist alt genug, 45. Das Problem ist, die Mutter ist nicht in Lage ihre Tochter ohne Wohnung auf die Straße zu setzen. Und die Tochter wird den Gang zum Amt selbst nicht tun, weil es Ihr ja so sehr gut geht.. nichts weiter zahlen zu müssen. Deswegen brauchen wir Hilfe von außen.

  • Diese Hilfe wirst du so wie du sie dir vorstellst nicht bekommen.Einen Antrag kann kein anderer stellen als derjenige welcher die Leistung beansprucht.Der Mutter wird nur die Wahl bleiben entweder die Tochter auch ohne Wohnung vor die Tür zu setzen oder weiterhin mit ihr unter einem Dach zu leben.Wenn die Mutter sie rausschmeißt dann wird die Tochter schon aktiv werden das kannst du mir glauben.Außerdem sollte die Mutter vielleicht mal damit anfangen der Tochter innerhalb der Wohnung Grenzen zu setzen.Ich denke mal das aber die Situation schon zu lange dauert und die Tochter damit rechnet das die Mutter nichts unternimmt.Da hilft nur Augen zu und durch.

  • Die Eigeninitiative der Mutter ist leider sehr.. niedrig, die Tochter fällt nur zu last, aber sie kannnnn es einfach nicht. Das ist das Problem. Aber gut, was Ihr mir hier sagt, das hatte ich auch schon im Kopf, dass man wohl nicht viel machen kann. Dachte es gibt vielleicht einen Paragraphen den ich nicht kenne/finde. Die gerichtlichen Dinge dauern halt auch meistens über Monate an. Aber naja. Dann müssen wir es mit "SozialPaten" versuchen, die vielleicht mündlich etwas erreichen können.
    Aber vielen Dank für die Antworten.