Guten Tag,
Ich möchte hier meinen Familienfall vorstellen und hoffe auf nützliche Tips.
Ich wohne mit meinem Mann und meinem Sohn ( 21 Jahre) in einem Eigenheim in Brandenburg. Ich bin verbeamtet, mein mann Arbeiter. Mein Sohn hat nach der Schule eine Ausbildung zum Gärtner gemacht. Durch einen Unfall während der Ausbildung konnte er nicht zur Prüfung antreten. Die Ausbildung hat sich 1/2 Jahr verlängert. Einen Abschluss hat er. Durch den Unfall konnte er nach der Ausbildung nicht in seinem Beruf arbeiten. Er ist zum Arbeitsamt gegangen und wurde dort in ein Rehabilitätsprogramm aufgenommen. Bis auf ein paar Gespräche und die amtsärztlicher Untersuchung mit psychologischem Gutachten hat das Amt nichts gemacht. Er hat Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III bezogen (vom 17.02.2011 - 16.02.2012) Durch Eigeninitiative hat er eine Ausbildung ( 5 1/2 Monate mit IHK Abschluss) zum Busfahrer in Berlin bekommen. Diese Ausbildung läuft noch. Die Kosten dafür hat das Amt mite einem Bildungsgutschein übernommen. Zusätzlich dazu bekommt er noch das Fahrgeld für die Monatsfahrkahrte. Weitere Leistungen erhält er nicht - weil er ja noch bei Mama wohnt. Jetzt muss er für die Frühdienste mitten in der Nacht in Berlin sein. Eine entsprechende Fahrverbindung aus Brandenburg gibt es nicht. Sein Auto hatte er während der Zeit der " Arbeislosigkeit" verkauft. Andere Möglichkeiten um nach Berlin zu kommen gibt es nicht. Als er dies beim Amt erklärte und nach einem Zuschuss für eine Wohnung in Berlin fragte hieß es wieder - sie sind noch nicht 25 Jahre, wohnen bei Mama und werden auch dort versorgt. Kein Zuschuss, keine Leistungen . Jetzt wohnt er nächteweise bei Freunden - was ja kein Dauerzustand sein kann.
Jetzt meine Frage: Muss das Amt wegen der Schwierigkeiten mit der Arbeitsaufnahme durch fehlende Verkehrsverbindungen einen Zuschuss für eine Wohnung zahlen ? Wenn ja in welcher Höhe und wieviel qm darf er dann haben ? Welches Amt ist dann für ihn zuständig. Jetzt wohnt er ja in Brandenburg, muss aber nach Berlin ziehen.
Stehen ihm auch andere Leistungen zu ? (Erstausstattung für die Wohnung, Kosten für Lebensunterhalt usw).
Es wäre schön wenn ich hier Auskunft bekomme. Villeicht auch mit den entsprechenden § §, damit ich mich darauf berufen kann. Ich danke im Voraus für eure Zuschriften.
Fraubd
P.S. Vielleicht gehört meine Frage auch in ein anderes Thema. ?!