Mein Sohn war 2 Jahre im Ausland.Er ist seit 2 Jahren getrennt lebend.Bis vor 2 Jahren hat er hier gearbeitet(und Lehre und Bund).Muss er jetzt wieder bei mir einziehen? Welchen Anspruch haben wir?? Ich steig da einfach nicht durch...
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Zitat
Welchen Anspruch haben wir??
WIR??? Ist er wohl schon wieder bei Dir eingezogen? Ich hoffe mal nicht!
Er soll sich nach einer angemessenen Wohnung umsehen, aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben. Nächster Schritt wäre der Weg zum Jobcenter, um dort die nötigen Anträge (ALG II + Übernahme der Unterkunftskosten) zu stellen. Erst wenn das Jobcenter die Wohnung genehmigt hat, kann er den Mietvertrag schließen. Da er, wie ich annehme, schon mal Möbel hatte, könnte er zudem ein Darlehen zur Anschaffung der Wohnungsausstattung beantragen.Was in Eurer Gegend als "angemessene Wohnung" gilt, kannst Du hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html selber mal checken.
Gawain
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Dein Sohn muss nicht mehr bei euch einziehen, er hat ja über 2 Jahre einen eigenen Hausstand besessen - wenn auch im Ausland ! Aufpassen das euch das JC da nicht etwas anderes zu verkaufen versucht!
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