Interessanter Fall: ALG 2 parallel zum Studium !!!

  • Hallo an alle,


    hier habe ich ein fiktives Szenario, zu dem eine sehr gute Bekannte gerne Antworten hätte.


    Person X hat:

    • eine Ausbildung abgeschlossen + anschließend eine Zeit lang gearbeitet (befristeter Arbeitsvertrag).

    • führt einen eigenen Single-Haushalt


    Nach Ablauf des Arbeitsvertrages (Anfang Juni 2011) musste sich X arbeitslos (ALG II) melden und erhielt KEIN ALG II für Juni+ Juli, da sich Teilzahlungen (je 150 Eur) des AG hinterher gezogen haben. Die Ablehung des ALG II für diese beiden Monate wurde X bereits von der ARGE bereits im Kündigungsmonat (= Juni) vorausgesagt. Grund: durch die Nach-Zahlungen des AG sei ALG II nicht möglich.


    ALG II wurde erst ab August bezahlt.


    Durch die düsteren Vorhersagen der ARGE hat sich X bereits im Juni (= Kündigungsmonat) um einen Studienplatz für Oktober beworben und auch einen erhalten. Das Studium sollte ein 2-tes Standbein sein, d.h.


    • das Hauptaugenmerk war es eine neue Vollzeit-Arbeitsstelle finden

    • das Studium – als 2-tes Standbein – sollte alternativ in Kombination mit einer Teilzeitstelle finanziert werden.


    Da es weder mit einer Vollzeitstelle, noch mit einer Teilzeitstelle geklappt hat, blieb X arbeitslos, studierte aber nicht, war allerdings immer noch immatrikuliert (parallel als Empfängerin von ALG II). Genau gesagt: sie wußte nicht, dass der Bezug von ALGII + ein Studium gesetzeswidrig ist. Aus diesem Grund hat sie sich auch nicht exmatrikuliert.
    Erst nach 5 Monaten - Februar 2012 - erfuhr sie, dass dieses Parallel-Leben strafbar ist. Es wurde also 5 Monate lang ALG 2 parallel zum Studium gezahlt !!!


    Nachdem X das o.g. erfahren hat, schaute sie in ihre Eingliederungs-Vereinbarung und stellte fest, dass nur "Beschäftigungs-Verhältnisse" oder "fördernde Maßnahmen durch Dritte" parallel zum Bezug von ALG 2 als gesetzeswidrig gelten.



    Es stellen sich die dringenden Fragen:





    • Wie wird die ARGE vorgehen, wenn sie das erfährt ?

    • Wird die ARGE überhaupt von diesem Zustand erfahren oder sollte sich X schnellst möglich exmatrikulieren und hoffen, dass das Parallel-Leben nicht bekannt wird ?

    • Welche Konsequenzen sind zu fürchten ?

    • Da das Parallel-Leben aus Unwissenheit geführt wurde: kann X drohende Konsequenzen mildern ? Wenn ja, dann wie ?

    • Was ist noch zu bedenken ?






    Danke vorab für Eure rege Teilnahme ;-) .

  • @ Betrogener 1 - dann setze ich da mal noch einen drauf, die Bekannte stirbt bevor sie zur Rückerstattung der Leistungen etwas beitragen konnte, da auch keine Familienangehörigen ausfindig gemacht werden konnte und der ganze Fall in Bayern statt gefunden hat, stellt sich die Frage " Wird die Bekannte beerdigt oder wie in anderen Bundesländern inzwischen üblich durch das Ordnungsamt krematorisch entsorgt! - Da sich Deine Fallgestaltung ja rein fiktiv aufbaut ist es ja nicht so schlimm wenn Du falsch antwortest! Ich frage mich was solche konstruierten, in der Realität vermutlich nicht eintretenden Fälle hier sollen !?


    Übrigends, bevor Du suchst, Bayern und Hessen sind die einzigen Bundesländer wo sicher gestellt ist das ein Mittelloser unter die Erde kommt und zwar in angemessener Zeit und nicht wie unlängst in den Medien berichtet über Wochen und Monate im Kühlhaus gelagert und dann wegen der Kosten in den NL eingeäschert!


    Zu Deinen Fragen: X dohen keine Konsequenzen, da es sich ja um ein fiktives Konstrukt handelt ! Vielleicht bewirbst Du Dich mal bei der von der Leyen, gestalterisch hat Dein Tread ja etwas, zumindest ich bekomme von sowas Augenkrebs! :D