Untermieter

  • Hallo,


    ich bin seit Wochen auf der Suche nach jemanden der mir weiter helfen kann.
    Folgender Sachverhalt beschäftigt mich:


    Ich habe bis vor einiger Zeit mit meinem Sohn in einer 4 Zimmer Wohnung gelebt, mein Sohn zog nun aus und ich habe Not die Wohnung allein weiter zu halten. Es gibt jemanden aus dem Bekanntenkreis der dringend eine Unterkunft suchte und ich ihm 2 Zimmer für sich allein plus die Nutzung von Küche, Wohnzimmer, Bad und Keller sowie die Nutzung aller vorhandenen Möbel als auch Waschmaschiene usw. zur Untermeite anbot. Die Miet- und Nebenkosten liegen deutlich unter seinen alten Mietkosten.


    Nun hat die Arge ihm die Mietzahlungen gesperrt und ich bekam heute Besuch von einem Ermittler der Arge der meinen Mietvertrag einsehen wollte, die Wohnung besichtigen wollte und mich fragte von was ich denn leben würde. Ich beziehe keine Gelder von der Arge sondern komme für mich allein auf.
    Die Verweigerung bezieht auf meine Weigerung der Arge meinen Mietvertrag vorzulegen.


    Meine Fragen sind nun inwiefern die Arge berechtigt ist meinen Mietvertrag mit meinen persönlichen Daten einzusehen ist, ob es rechtens ist das eine Ermittler sich meine Wohnung anschaut und plötzlich vor der Tür steht. Und darf die Arge dem Untermieter einfach die Mietzahlungen streichen?


    In diesem Fall ist uns beiden nicht geholfen, ich habe immer noch Probleme weil ich Miete nun doch wieder allein trage und mein Untermieter bekommt nicht die volle Leistung und hat somit ein Problem mit mir oder besser das Problem das er nicht zahlen kann.


    Ich habe das erstemal in meinem Leben Kontakt mit der Arge und weiß mr nicht zu helfen. Es ist für mich Unverschämt wie dort verfahren wird.


    Ich bin für jede Antwort dankbar.

  • 1. Eine Berechtigung, deinen Mietvertrag einzusehen, gibt es nicht. Jedoch kann das JC ohne diesen auch nicht nachprüfen, ob der Untermietsvertrag gültig abgeschlossen wurde, denn im Hauptmietvertrag steht ja sicherlich, ob der eigentliche Vermieter eine Untervermietung erlaubt. Außerdem könnte es genausogut sein, dass du 300 Euro für die volle Wohnung bezahlst, aber vom Untermieter 400 Euro verlangst und ihr so noch Gewinn (zu Lasten der Allgemeinheit) erwirtschaftet. Diese fehlenden Informationen gehen zu Lasten deines Untermieters.


    2. Jeder Mensch in Deutschland darf bei einem anderen Menschen vor der Tür stehen, auch unangemeldet (die Post meldet sich ja auch nicht vorher an), das gilt auch für Behörden. Sie müssen halt nur nicht eingelassen werden, wenn sie keine Berechtigung (z. B. Durchsuchungsbefehl) haben. Aber auch hier: wenn der Bedarf dadurch nicht feststellbar ist, geht das zu Lasten des Untermieters.


    3. Wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Untermietsvertrages oder der Art des Zusammenwohnens gibt: ja, dann können Leistungen vorläufig ganz oder teilweise versagt werden.

  • Ich bewohne eigentlich nur ein Zimmer, die anderen Räume ,also Küche und Bad teilen wir und er verfügt über 2 Zimmer für sich allein. Das ergibt sich weil ich zu 90% nicht in der Wohnung bin, sondern woanders lebe. Das kann auch jeder Zeit in Augenschein genommen werden. Die Überprüfung fand ja statt, allerdings zahlt die ARGE immer noch nicht.
    Ohne Einsicht in meinen Mietvertrag wird nicht gezahlt! So einfach ist das für die.Ich habe dem netten Herren mitgeteilt das ich meinen Untermieter im schlimmsten Fall vor die Türe setzte, er dann wieder teuerer wohnt und eine Ausstattung benötigt sowie Kaution darauf bekam ich zur Antwort " Dann ist das eben so" ! Kann ich nur noch den Kopfschütteln!

  • man, so lange das jobcenter nicht feststellen kann, ob:


    Zitat

    könnte es genausogut sein, dass du 300 Euro für die volle Wohnung bezahlst, aber vom Untermieter 400 Euro verlangst und ihr so noch Gewinn (zu Lasten der Allgemeinheit) erwirtschaftet


    gibt es auch kein geld. was soll eigentlich das problem darstellen? das ist ein alter trick sich etwas geld nebenher zu machen!

  • Zitat

    das ist ein alter trick sich etwas geld nebenher zu machen!


    Ich dachte hier bekommt man ein wenig Hilfe, aber solche Bemerkungen sind schon unverschämt und man sollte doch nicht alle über einen Kamm scheren.
    Wenn ich Geld nebenher machen wollte hätte ich einen zweiten Job.


    Zitat

    könnte es genausogut sein, dass du 300 Euro für die volle Wohnung bezahlst, aber vom Untermieter 400 Euro verlangst und ihr so noch Gewinn (zu Lasten der Allgemeinheit) erwirtschaftet


    Vertag wurde vom Ermittler eingesehen !


    Bei solchen Aussagen kann man dieses Forum echt nicht weiterempfehlen.


    Danke Kitty121 das Du mir wenigstens vernüftig geantwortet hast.