Hallo,
ich bräuchte bitte mal Euren fachkundigen Rat, gerne auch mit Link zu entsprechenden Urteilen, sofern es diese schon gab:
Mein Mann hat einen Sohn (14) aus vorheriger Beziehung, KM hat das alleinige SR, der Lebensmittelpunkt war stets bei der KM, Umgang erfolgte nach Vergleich alle 14 Tage am WE, ein Tag in der Woche und die hälftigen Ferien. Mein Mann zahlt seit der Trennung vor 11 Jahren Kindesunterhalt an die KM.
Nun ist der Sohn für das nächste dreiviertel Jahr zu uns gezogen, weil die KM die nächsten Monate in einer anderen Stadt arbeiten muss. Sohn zog Anfang Juli bei uns ein, woraufhin mein Mann den KU aussetzte. Nun plötzlich großer Protest von der KM - sie könne nicht die Kosten für ihre Wohnung hier und das Zimmer in der anderen Stadt tragen ohne den Unterhalt. Mein Mann solle wenigstens das Schulgeld, den Saxophon-Unterricht des Jungen, sein Ticket für die Öffis und einen "Obolus" dafür zahlen, dass der Junge auch unter der Woche mal in "seine" (ihre) Wohnung gehen kann, um sich dort zu "entspannen"....
Die spinnt doch, oder? Müssten wir nicht sogar was von ihr bekommen in der Zeit, wo der Junge bei uns lebt? Oder bräuchte mein Mann dafür das SR? Wir haben hier die ganzen Kosten zu tragen und sollen zusätzlich noch für Kosten aufkommen, die den Jungen betreffen, aber von ihrem Konto abgebucht werden. Die tut ja fast so, als gehöre der Junge nicht mehr zu ihr, jetzt wo er bei uns lebt... Dabei bekommt sie ja weiterhin das volle Kindergeld in Höhe von 164 EUR.
Das SR wurde meinem Mann für die Zeit übrigens nicht übertragen, er hat lediglich eine zeitlich begrenzte Vollmacht von ihr erhalten.
Freue mich über Antworten!
LG, Jasmin