Es ist heute ja nicht mehr erlaubt als Unter 25 Jähriger aus dem Elternhaus zu ziehen, wenn er keine Arbeit/Lehre (Einkommen) hat.
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Der kommunale Träger ist zur Zusicherung [der KdU-Leistungserbringung nach einem Umzug] verpflichtet,
wenn der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist
oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
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Was aber wenn die Eltern einen Unter 25 Jährigen ohne Einkommen auf die Straße setzen ?
Würde dass schon als schwerwiegender Grund zählen und der junge Erwachsene könnte so problemlos eine Wohnung vom Staat bekommen !?
Wenn nicht, was für Beweise muss man der Arge etc. vorlegen, damit die "schwerwiegenden Gründe" angenommen werden ?
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Würde es reichen, wenn man von ...
- Mutter
- Vater
- Stiefvater
- Geschwister
- Großeltern
- alte Jugendamtprotokolle
... schriftliche Schreiben vorlegt, in denen beschrieben ist, dass seid Jahren Streit herscht, und das zusammen leben für alle Parteien nicht mehr tragbar ist ?
Wie hoch wäre die Warscheinlichkeit, dass der junge Volljährige so eine eigene Wohnung bekommt, nachdem er auf der Straße geworfen wurde von den Eltern ?
Kennt sich da zufällig jemand aus ?
mfg