maßnahme abgebrochen und nun vollsperre

  • hallo,
    ich hätte da mal eine dringende frage.


    ich bin 22 jahre alt und mir wurde jezt hartz 4 komplett getrichen aus folgrenden grund:
    aufgrund von schlechter anschreiben (ansicht meiner sachbearbeiterin) sollte ich zu einer trainingsmaßnahme. diese sollte 10 tage vollzeit dauern. die erste woche bin ich pünktlich erschienen und habe alle gemacht was ich da sollte sprich lebenslauf, anschreiben usw.
    am dienstag kommender woche hatte ich einen termin bei der ausbildungsberatung. bin zu diesem auch gegangen wo mir gesagt wurde, das mit meinem schulabschluss nicht meinen traumberuf machen kann. auch ein nachträglicher schulbesuch wäre sinnlos. daraufhin war ich so frustriert das ich den rest der woche nicht mehr zu trainingsmaßnahme gegangen bin. weil ich es für sinnlos hielt.


    eine woche später bekam ich ein termin im jobcenter bei meiner sachbearbeiterin, ich erzählte ihr von mir aus das ich den rest der woche da nicht mehr hingegangen bin. sie konnte mich zwar zum teil verstehen aber ich sollte die eine woche in einer anderen maßnahme nachholen. dafür würde sie mich nicht sperren weil ich bei der anderen maßnahme nicht bis zum schluss da war.
    dafür hatten wir aber keine neue vereinabrung abgeschlossen weil sie mir vertraute das ich ja hingehe.


    ich war auch gewillt dahin zu gehen, aber am sonntag hatte ich einen beinaheunfall auf der autobahn und zog mir dadurch ein schleudertrauma zu. auf grund von heftigen kopfschmerzen bin ich erst am dienstag früh beim arzt gewesen. der schrieb mich dann auch die ganze woche krank.
    diese krankmeldung reichte ich ihr dann ein und ca 2 wochen später hatte ich dann meine komplette sperre. nur miete wird überwiesen.



    nun meine frage: ist das alles rechtens? ich ging davon aus das erst bei mehrmaligem verstoß voll gesperrt wird. ich hatte bis jezt nur einmal einen termin verpasst und dadurch 10% bekommen.


    wenn die swb strom abstellt kann ich ja noch nichtmal warm duschen, habe dann kein gefrierschrank mehr oder kühlschrank und kochen ist dann auch nicht mehr möglich.


    lohnt sich ein widerspruch?

  • also schuld hast ja nur du an der misere. und wenig glaubhaft ist die sache mit dem unfall und zwei tage später zum arzt.
    kalt duschen soll aber sehr gesund sein. und essen tust du dann halt nur konserven und brot, da braucht man keinen kühlschrank. weil du U25 bist, ist dass schon richtig mit der vollsperre.


    Zitat

    das mit meinem schulabschluss nicht meinen traumberuf machen kann.


    das ist dein problem, du bist ein tagträumer!

  • Ich gehe davon aus, dass du sicherlich eine Eingliederungsvereinbarung hast oder eine Zuweisung zu der Maßnahme schriftlich bekamst, oder? Da steht doch drauf was passiert, wenn du Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibst oder nicht hingehst usw. Lies dir das mal durch und dann verrate, wieso du dachtest, dass nur ein bisschen Geld gekürzt wird, obwohl du unter 25 bist und bei unter 25jährigen bei der ersten Pflichtverletzung (außer bei Meldeversäumnissen) das ALG 2 um den vollen Regelsatz abgesenkt wird?


    Was wolltest du eigentlich beruflich werden und welchen Schulabschluss hast du denn?

  • Das Problem bei dir ist das du die erste Maßnahme nicht beendet hast und dort auch unentschuldigt gefehlt hast.Das Gespräch bei deiner SB hast du auch nicht schriftlich.Insofern wirst du mit dieser Sperre leben müssen.Derartige Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden dann könntest du dagegen vorgehen wenn du einen ordentlichen Krankenschein hast.

  • ich habe einen gelben schein bekommen mit dem hinweis das ich mich schonen soll. und bin derzeit immernoch krank geschrieben.
    deshalb finde ich das ja so unfair. bei über 25 jähringen wird ja auch nicht gleich um 100% gekürzt.
    wenn die swb den strom abstellt wenn ich die nicht bezahle dann müsste ich ja ein darlehn aufnehmen. um die differrenz wieder auszugleichen. derzeit bezahle ich 100 euro im monat.


    wenn ich in den 3 monaten z.b. keine bewerbungen schreibe ( was ich ja ohne geld nun auch nicht kann) kann sie mehr dann nochmehr sperren oder gleich einen sperre hinten ran hängen?

  • Na ja, die Frage nach "unfair" wird nicht gestellt. Gesetz ist Gesetz. Was steht denn nun in deiner EGV bzw. Maßnahmezuweisung, was passiert? Steht denn drin, dass dein ALG 2 auf die Kosten der Unterkunft und Heizung abgesenkt wird oder nicht?


    Ein Darlehen für Stromschulden bekommt man übrigens auch nicht so schnell. Da müsste schon die Stromsperre drohen. Und das geht meistens so schnell auch nicht.


    Wenn du jetzt 3 Monate bzgl. Arbeitssuche gar nichts machst, droht natürlich die nächste Sanktion. Das wäre dann, dass für 3 Monate dein ALG 2 vollkommen eingestellt wird. Auch die Miete.

  • eine neue eingliederrungsvereinbarung habe ich für die 2. maßnahme nicht, sondern nur für die erste wo ich eine woche war.
    und in der steht drin das mir nur voll gekürzt wird wenn ich wiederholt eine pflicht verletze. und für mich ist das nicht wiederholt.
    derzeit habe ich ein darlehn laufen wegen der swb jahresendabrehchnung wo ich nachzahlen sollte. und ich weiß das mir die swb sperrt wenn ich 6 wochen nicht zahlen kann. das haben die mir selber gesagt weil die mich eh schon aufm kieker haben.


    können die mich denn dann zwingen mich nun bei freunden zu duschen und dort meine bewerbungen zu machen? schließlich habe ich ja auch kein rechner mehr wenn ich kein strom habe genau wie mein warmwasser, da das über einen boiler läuft.


    also ich muss nun jezt trotzdem zusehen wie meine bewerbungen schreibe ect obwhl ich nix mehr ausser miete bekomme? obwohl das ganze nun 3 monate so ist? ich habe ja am 16. august einen termin bei ihr, und wenn also ich keine nachweise mitbringe kann sie jezt schon sagen ich ab dezember auch wieder nix bekomme?

  • Es gibt Zettel und Stift, notfalls muss man seine Bewerbungen eben handschriftlich machen. Es ist auch heutzutage noch nicht üblich, dass jeder einen Computer zuhause stehen hat, Leute ohne Computer bewerben sich ja auch. Dann musst du ggf. deine persönlichen Bewerbungen verstärken. Vielleicht gibt es ja bei euch ein Bewerberzentrum, wo man sich kostenlos seine Bewerbungen erstellen kann, frag deine Vermittlerin.


    Und nun ja: ohne Nachweise wirst du beim nächsten Mal nicht nur wieder kein Geld, sondern dann auch keine Wohnung mehr haben.


    Aber du kannst ja gerne mal die erste EGV (also die zu der Maßnahme, wo du die zweite Woche nicht hin bist) hier hochladen, da kann man ja mal schauen, ob die Rechtsfolgenbelehrung nun korrekt war oder nicht.

  • Küki, mach Dir mal lieber Gedanken : wie werde ich mit meinem Alter mal auf eigene Füße kommen.
    Das schafft keine Eingliederung oder Maßnahme, sondern Du selbst.
    Mit beinahe Unfall und Schleudertrauma, ich lach mich als Vielfahrer bald tot.
    Sorry, aber bewg Dich und Du fällst auf die Füße, Du musst nur selbst aktiv werden.
    Provokant : ja etwas, Gruß

  • Du hattest ja bereits eine Pflichtverletzung weil du einen Termin nicht wahrgenommen hattest.Die Maßnahme wäre dann eine wiederholte Verletzung.Trotzdem könntest du einen Widerspruch schreiben indem du darauf hinweist das du zwar die Maßnahme nicht beendet hattest aber in Absprache mit deiner SB eine andere Maßnahme dir zugewiesen wurde welche du nicht antreten konntest wegen diesem Krankenschein.Mehr als abgelehnt werden kann dein Widerspruch ja nicht aber vielleicht hast du ja Erfolg und die Sperre wird aufgehoben.