Erstauzug unter 25, am 18.7.2012 abgeschlossene ausbildung zur maler/lackiererin

  • Hallo an alle,
    mein name ist Kristina um mich erstmal vorzustellen, ich bin 22jahre alt und bin diesen mittwoch mit bestandender gesellenprüfung, leider gleich in die arbeitslosigkeit gerutscht da ich meinen beruf auf dem bau leider aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben kann, ALG1 antrag in arbeit, ein beratungsgespräch für eine umschulung steht auch schon.
    Doch das größste Problem ist das verhältnis zwischen mir und meiner mom, ich MUSS und WILL ausziehen.


    das arbeitsamt schickt mich wegen ALG2 aufstockung und finanzieller unterstützung wegen einer wohnung zum jobcenter, da ich vom arbeitsamt nur 60% von meinem lehrlingsgehalt bekomme das wären so um die 300euro,viel zu wenig zum auszug und den schritt ins eigene leben.
    Im jobcenter sagt man mir das ich nicht ausziehen darf da ich UNTER 25 bin,
    SCHOCK.....,
    erst wenn häusliche gewalt besteht oder sexueller missbrauch....., ich bin seit 5 jahren bei einem neurologen in behandlung, durch den jahre langen psychoterror meiner mom gepaart mit kontrollzwang,übler nachrede,ständiges runtermachen und auch handgreiflichkeiten,dies täglich und schon über 10 jahre lang,gleichen meine nerven laut dem aufgezeichnete EEG der einer 60jährigen,ständiges zittern,unruhiger schlaf,und ständige vorwürfe an mich selber ist das ergebnis.


    Und nun sagt man mir das dies nicht extrem genug sei um einen auzug unter 25 zu genemigen....,HALLOOOO..., gehts noch oda???
    Meine antwort war, müssen wir uns erst die köpfe einschlagen..., sie so JA.


    BITTE BITTE helft mir was kann ich tun,machen,beantragen um jetzt SCHNELLST möglich auszuziehen, ohne das ich unter der brücke am dritten gülli deckel pennen muss???? da muss es doch was geben???


    Vielen dank schonmal im vorraus das ihr euch die zeit genommen habt meine geschichte zu lesen und hoffe auf gaaaaaanz viele antworten,die mir hoffentlich etwas weiter helfen.


    P.s: Dies war mein aller erster Forum eintrag meines lebens,tschuldigung für die monströse länge,wie gesagt erster forum beitrag :)

  • Zitat

    Im jobcenter sagt man mir das ich nicht ausziehen darf da ich UNTER 25 bin,

    das ist Quatsch, entscheidend ist das Du in der Lage sein musst Deinen Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren also Miete und Verpflegung - darüber hinaus ist noch nicht einmal entscheidend ob Du das gegenwärtig durch die Arbeitslosigkeit nicht kannst, sondern, ausgehend davon das ein Berufsabschluß grundsätzlich der Einstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet wärst Du ja in der Lage jeder Zeit auch mit einer anderen Tätigkeit Vollzeit zu arbeiten. Und selbst wenn jemand 18 oder 19 ist keinen Berufsabschluß hat aber als Hilfsarbeiter ein Einkommen erzielt mit dem er beides finanzieren kann, darf der von Zuhause ausziehen. Mit dem Berufsabschluß fällt zudem auch die Verpflichtung der Eltern in der Regel weg für Deinen Unterhalt aufzukommen, darauf solltest Du den SB vielleicht mal aufmerksam machen. Die Tatsache das Du nicht mehr in Deinem erlernten Beruf tätig sein kannst, hindert Dich ja nicht daran in einem anderen Beruf zu arbeiten und somit eigentlich für Deinen Lebensunterhalt eigenständig aufkommen zu können! Warum solltest Du dann Zuhause wohnen bleiben müssen ???
    Das Alter hat so gesehen mit einem Zuhause wohnen bleiben müssen, nicht viel zu tun. Entscheidend ist das Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können müsstest und das kann man bei einem Menschen mit Berufsabschluß eigentlich auf Dauer annehmen! Viele Maler und Lackierer haben zudem ja auch noch die Qualifikation als Glaser, weiß jetzt nicht ob das bei Dir auch zutrifft aber das könnte ja auch noch eine berufliche Alternative sein!

  • mensch Gruni, sie meint doch, dass man bei Hartz4-antrag unter 25 Jahren nicht ausziehen kann. was soll das geschreisel von wirtschaftlicher selbstständigkeit.
    was sie braucht, ist ein sozial-psychlogisches gutachten, dass ihr ein weiteres zusammenleben mit der mutter nicht zu zumuten ist. also zum Psychater mit ihr!

  • Unter 25 ist nun mal ein Auszug schwierig.Du müßtest wie lacki schon schrieb ein Gutachten vom Arzt vorlegen welcher dir assestiert das du schnellstens ausziehen mußt. Wenn du bereits längere Zeit wie du schreibst in ärztlicher Behandlung bist sollte dies doch kein Problem sein. Was ich bei dir nicht so ganz verstehen kann ist du bist 22 Jahre alt und hast wohl schon seit Jahren Probleme mit deiner Mutter.Wieso bist du nicht längst ausgezogen.Mit deinem Ausbildungsgehalt und eventuell BAB und deinem Kindergeld wärst du doch wohl über die Runden gekommen.

  • Zitat

    also zum Psychater mit ihr!

    klaro, und auch gleich zur CARITAS - Antrag auf "Betreutes Wohnen" stellen - Sie hat einen Abschluss und in der Folge kann sie auch jede andere Arbeit aufnehmen, aber hier kommste mit Deiner 400€ Job Empfehlerei nicht mehr weiter und dann werden andere Wege gesucht um Leistungsansprüche durch zubekommen! Bist doch sonst immer dagegen das so junge Leute nur an staatliche Hilfen denken! Solltest Dich vielleicht mal enstcheiden was Du an Hilfe gewähren willst, Zuhause kommt den Staat doch erheblich billiger wie kannst Du denn jetzt plötzlich so großzügig die Seite wechseln! :D


    @ Kitty 121, da merkt man das Du sowas noch nie durchlebt hast! Es gibt Menschen die sind derart eingeschüchtert das sie ohne den Zuspruch anderer oder ein gewisses Alter und der sich damit vielleicht ergebenden Reife und Selbstsicherheit nicht zu solchen gravierenden Schritten durchringen können wenn sie 13, 14 oder 15 sind und das alles ertragen bzw. erdulden! Genau so gibt es ja auch Jugendliche in dem Alter, ich hab es selbst schon erlebt, die lassen an Ihren Eltern kein gutes Haar, nur weil sie sich selbst was in den kopf gesetzt haben und schon als reif und Erwachsen darstellen müssen und dabei weit über das Ziel hinausschießen und einige von denen machen sogar eine Ausbildung als Erzieherin oder beim Sozial-oder Jugendamt! Du erzählst Kristy was von wenn und hätte ohne zu wissen ob Ihr überhaupt zum damaligen Zeitpunkt schon bewusst war welche finanziellen Mittel Ihr zugestanden hätten, - später kann man immer den Menschen die Weisheiten vorpredigen die man Ihnen zuvor nicht vermittelt hat, oder was glaubst Du was im Schulunterricht in Volkswirtschaftslehre oder Sozialkunde so für Themen auf der Tagesordnung stehen. Ich habe vor knapp einem Jahr mit einen Berufsschullehrer die den Stoff in der Berufsschule und Fachoberschule in den Zertifizierungsplan eingetragen, selbst da war sowas kein Thema. Also, wo soll es herkommen! Manchmal sind Eure Argumente genau so wie die auf dem JC, die wissen im Nachhinein auch alles was man falsch gemacht haben soll, nur ist das wie mit "lacki" sagt dann mal, Leute dann gebt mir doch eine anständige Arbeit, dann ist Funkstille im Schacht!


    Kristy hat eine abgeschlossene Ausbildung, was also soll die scheiss Diskussion darüber sie müsse Zuhause bei den Eltern leben! Es geht dem Staat doch nur darum, nicht noch eine Wohnung voll finanzieren zu müssen, und auf der anderen Seite dann bei der BG der Mutter den Wohnanteil der Tochter in Anrechnung bringen zu können! Eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht aber nicht mehr!

  • Und genau, weil es dem Staat darum geht, nicht noch eine Wohnung zu bezahlen, hat der Gesetzgeber den § 22 Abs. 5 SGB II (früher § 22, Abs. 2a) erlassen, der da lautet:


    Zitat

    5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Wenn sie also jetzt ohne Genehmigung auszieht, dann bekommt sie -entsprechend dieser gesetzlichen Vorschrift- keine Miete bezahlt. Wenn du jetzt sagst, sie kann ausziehen (stimmt, kann sie, dann hat sie halt nur das Problem "Wie bezahle ich meinen Miete?"), dann musst du ihr aber auch sagen, wie sie dann Miete und Co. finanzieren kann.

  • Horst deine Ratschläge in allen Ehren aber hier sind sie völlig fehl am Platz.Sicher hast du recht das sie volljährig ist und auch eine abgeschlossene Ausbildung hast. Diese nützt ihr aber nicht viel da sie eben keine Arbeit hat und das ALG1 welches sie erhält nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.Unter 25 ist es nicht so einfach auszuziehen wenn man dies will. Natürlich könnte sie ausziehen aber dann muß sie Wohnung und alles andere auch bezahlen können. Dies kann sie aber gerade nicht und braucht somit staatliche Hilfe. Wenn sie wie sie schreibt bereits seit 5 Jahren in ärztliche Behandlung ist dann müßte der Arzt doch einschätzen können das ein Auszug eventuell ihren Gesundheitszustand bessern könnte.Was es für Hilfen gibt das kann man an verschiedenen Stellen in Erfahrung bringen und viele bekommen dies auch bereits mit 18 Jahren hin.