Frage zum Bausparvertrag und deren Anrechnung

  • hallo,


    erstmal zu mir, ich bin alleinstehend und habe keine kinder,
    habe seit ein paar jahren ein LBS Bausparvertrag laufen und zahle montl. 20 € drauf ein, mein jetziger LBS kontostand liegt bei 2511,47 € (Juli 2012), da ich alg2 beziehe muss ich auch meinen jahreskontoauszug immer vorlegen, dies tat ich (zinsen 2010 = 38,92 € und 2011 = 44,25 €) zinsen gibts immer ende des jahres, jetzt hab ich post von der arge bekommen (gleich 2 Briefe) und zwar sind das änderungen zum bescheid vom 1.12.2010 bis 31.12.2010 (berücksichtigung von kapitalerträgen in höhe von 38,92 €) und der änderungsbescheid vom 1.12.2011 bis 31.12.2011 (berücksichtigung von kapitalerträgen in höhe von 44,25 €)
    falls es relevant ist, ich mach zur zeit eine umschulung bei der ich monatl. 60 € vergütung zu meinem alg2 bekomme.


    nun zu meinen fragen:


    1. das wurde mir doch jetzt angerechnet oder, aber warum die jahre zuvor nicht?
    2. da wir nun schon 2012 haben, muss ich da was zurückzahlen?
    3. und ist es rechtens das mir das angerechnet wird, hat man nicht einen feibetrag den man an zinsen nicht überschreiten darf?

  • na wenn sie dir einen oder gar zwei änderungsbescheide zugestellt haben, muss doch auch drin stehen, ob du was nachzahlen musst oder dir in nächsten monat weninger ausbezahlt wird.
    der jährliche zinsfreibetrag beträgt bei hartz4 50 €, wenn es monatliche zinsgutschriften gibt, 10 € im monat. so gesehen dürften sie dir eigentlich nichts anrechnen, es sei denn du hättest noch andere kapitaleinkünfte.

  • Es gibt nur die 10 Euro/Monat Grenze. Die 50 Euro/Jahr gibt es nicht mehr, die ist ja gerade durch diese 10 Euro/Monat abgelöst worden. Und genau deshalb sind die Zinsen 2011 und 2012 auch anrechenbar. 2010 und davor galt die 50 Euro/Jahr Grenze. Einen Freibetrag darauf gibt es nur, wenn es in den betreffenden Zuflussmonaten kein anderes Einkommen gab/gibt.


    Wahrscheinlich kommen jetzt auch noch 2 Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, wenn das jetzt nur Änderungsbescheide waren.

  • Ja ja - wieder so ein hinterfotziger Trick mit dem Vater Staat noch den letzten Euro aus den Ärmsten rauspressen will ! - Da kann ich nur sagen, Leute lasst eure Bausparverträge auf mtl. Zinsauszahlung umstellen, damit Ihr den Freibetrag ausschöpfen könnt ohne das die von der Leyen und Ihr Konsortium an korrupten Rechtsverdrehern erfolgreich abkassiert! Das ist doch immer nur ein danach schauen wo man bei den Menschen noch was kürzen kann!


    Bin mal gespannt, nachdem die jetzt den Asylbewerbern das gleiche Geld zahlen müssen wie den HARTZ IV Leuten, wo die da wieder anfangen und an der Rechtsprechung rum wurschteln nur damit die Ausgaben gleich bleiben. Vielleicht kommt da dann auch so eine Liste wie bei den EU-Arbeitslosen wo dann aufgeführt ist welcher Asylant Leistungen in dieser Höhe beziehen darf und welcher dann davon ausgeschlossen wird. War doch bisher immer so, alle einig und dann werden plötzlich die aussortiert die man schon immer aussortieren wollte. Ein Kriterium hätte ich schon mal, wer sich in der Öffentlichkeit in Landestracht zeigt wird vom Bezug ausgeschlossen, das wäre es doch noch! Manchen von diesen Advokaten sollte man echt beide Hände abhacken bei dem was sie so zu Papier bringen, nur kann man leider heute auch per Sprache einen PC bedienen! DA hilft dann wohl nur noch, die stimmbänder auch gleich mit durch zutrennen! Bürokratischer Wahnsinn nimmt eben nie ein Ende, zumindest nicht in Deutschland!

  • hab heute die zwei Aufhebungs und Erstattungsbescheide bekommen ...also für den zeitraum 1.12.2010 bis 31.12.2010 soll ich 8,92 € bis zum 11.august überweisen und für den zeitraum 1.12.2011 bis 31.12.2011 soll ich 44,25 € überweisen


    wie ist das mit der 10 € / Monat Grenze gemeint, ich bekahm ja im jahr einmalig 44,25 € zinsen


    Zitat

    so gesehen dürften sie dir eigentlich nichts anrechnen, es sei denn du hättest noch andere kapitaleinkünfte


    andere einkünfte hatte ich nicht, wie gesagt ich bekomme nur alg2 und eben die zinsen was anderes gibts da nicht, ich hatte einen euro job kann jetzt aber nicht mehr genau sagen ob das in diesem zeitraum war, aber das sind ja keine kapitaleinkünfte


    Zitat

    Da kann ich nur sagen, Leute lasst eure Bausparverträge auf mtl. Zinsauszahlung umstellen, damit Ihr den Freibetrag ausschöpfen könnt ohne das die von der Leyen und Ihr Konsortium an korrupten Rechtsverdrehern erfolgreich abkassiert!


    kann ich denn so einfach die zinsauszahlung umstellen? ich hab bedenken nicht das es dann die grenze übersteigt dann wären es aufs jahr gerechnet doch mehr oder?

  • hmm aber vermögen darf man doch denke ich nicht haben?! und wenn ichs mir auszalen lasse sprich es auf meinem konto überwiesen wird, zählen die 2500€ doch schon als vermögen. könntest du mir den paragrapfen für den fall mal geben bitte?

  • da ich noch 27 bin hab ich also 4050 € vermögen frei + einmalig 750 € für notfälle was dann 4800 € wären ne, ich denk dir dann erst mal für deine bzw eure hilfe, werd mir nun mal gedanken machen ob sich das weiter lohnt für mich den bausparvertrag so zu lassen bzw um zu stellen auf monatl. verzinsung oder doch auf zu lösen, muss ja gut überlegt sein

  • Zitat

    Da wird bloß die LBS nicht mitziehen, schätze ich!


    natürlich zieht die bausparkasse nicht mit. es wurde schliesslich ein vertrag abgeschlossen. da könnte ja dann jeder kommen und dagen ich will es monatlich, quartalsweise, jährlich oder erst zum schluss. aber wer heute noch bausparen tut dem ist ehedem nicht zuhelfen! :-(

  • Vielleicht wird es aber auch nicht okay sein, wenn du dir den Bausparvertrag auszahlen lässt! Erspare dir den Ärger mit dem Amt!


    Stelle auf monatliche Zinsen um, falls das nicht gehen sollte, vierteljährlich geht auf jeden Fall, dann brauchst du auch nicht den Vertrag zu kündigen und musst auch nicht mit Einbüßungen rechnen!

  • Ich wäre bei der Empfehlung: Es ist nur "Vermögensumschichtung" etwas vorsichtig; denn auch das wird unter Umständen von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich entschieden, also wurde es mitunter als Einkommen angerechnet und in demjenigen Monat des Einganges des "umgeschichteten Vermögens" das H IV-Geld gekürzt bzw. gestrichen.


    Vorab - um sicher zu gehen -, würde ich als Betreffende/r meinen Sachbearbeiter (nicht alleine natürlich) aufsuchen und dies erfragen.

  • Dass ein SB das als Einkommen und nicht als Vermögen ansieht, ändert aber nichts daran, dass es geschütztes Vermögen ist, das nunmehr in anderer Anlageform weiter existiert. Widerspruch und spätestens die Klage hätten dann Erfolg. Nicht immer darf man nur nach "Ansicht des SB" gehen. Man muss mitunter auch auf seinem Recht bestehen und es erkämpfen.