hallo,
erstmal zu mir, ich bin alleinstehend und habe keine kinder,
habe seit ein paar jahren ein LBS Bausparvertrag laufen und zahle montl. 20 € drauf ein, mein jetziger LBS kontostand liegt bei 2511,47 € (Juli 2012), da ich alg2 beziehe muss ich auch meinen jahreskontoauszug immer vorlegen, dies tat ich (zinsen 2010 = 38,92 € und 2011 = 44,25 €) zinsen gibts immer ende des jahres, jetzt hab ich post von der arge bekommen (gleich 2 Briefe) und zwar sind das änderungen zum bescheid vom 1.12.2010 bis 31.12.2010 (berücksichtigung von kapitalerträgen in höhe von 38,92 €) und der änderungsbescheid vom 1.12.2011 bis 31.12.2011 (berücksichtigung von kapitalerträgen in höhe von 44,25 €)
falls es relevant ist, ich mach zur zeit eine umschulung bei der ich monatl. 60 € vergütung zu meinem alg2 bekomme.
nun zu meinen fragen:
1. das wurde mir doch jetzt angerechnet oder, aber warum die jahre zuvor nicht?
2. da wir nun schon 2012 haben, muss ich da was zurückzahlen?
3. und ist es rechtens das mir das angerechnet wird, hat man nicht einen feibetrag den man an zinsen nicht überschreiten darf?