vll könnt ihr mir weiterhelfen...
ich bin im 6. monat schwanger und beziehe momentan noch ALG I; da mich kein AG mehr einstellen wird, dann bei geburt aber bereits ALG II. Steht mir neben Regelsatz ebenso Regelsatz fürs Kind und staatliches Kindergeld zu?
elterngeld wird ja normalerweise dann nicht gezahlt soweit ich weiss, bzw verrechnet. habe aber gelesen, dass bei vorherigen minijob, dieser als einkommen angerechnet werden würde und man dann elterngeld bis max 300 eur bekommen würde. wieviele monate vorher müsste dieses einkommen aus minijob erzielt werden? sind 4 monate ausreichend?
mein freund und werdender vater ist selbstständig mit relativ geringen umsatz von 2000eur pro monat und ziemlich hohen fixkosten. wir wohnen aber noch nicht zusammen. im falle einer bedarfsgemeinschaft wird das einkommen welchen zeitraumes bemessen?
ist es ratsam als eine bedarfsgemeinschaft aufzutreten? wir haben beide keine lust auf dieses "ausziehen" vorm amt...kann man dies umgehen? evtl mittels wohngemeinschaft? muss der vater aber dann evtl unterhalt für das kind zahlen?
schwierige sache. danke für eure hilfe.