Brauche Rat für Schwester

  • Hallo, bin neu im Forum und habe mehrer Fragen.


    Es geht um meine Schwester (alleinstehend 56J.) Sie war lange selbstständig (Boutique), hat das Lädchen aber vor mehreren Jahren aufgeben müssen. Ihre Freundin ist nun neue Inhaberin und sie ist dort angestellt als Verkäuferin. (ca. 900 Euro netto)
    Seit Monaten aber gibts kein Gehalt mehr, da der Laden nicht mehr läuft. Schulden über Schulden...Nun soll sie aus der Wohnung raus, hat ca. 2000 Euro Mietschulden. Wir wissen nun nicht, an wen sie sich wenden könnte. Arge? Wohnungsamt? Gibt es die Möglichkeit, dass sie Wohngeld bekommt? Und was ist mit der rückständigen Miete? Zur Zeit arbeitet sie noch, aber wer weiß, wie lange noch :-( Es besteht vielleicht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Wohnung bleiben kann, wenn die Miete ganz oder teilweise übernommen wird. Bitte, kann uns jemand bei diesem Wirr-warr helfen??
    Danke
    Brigitte

  • also sie sollte gekündigt werden, dann muss sie alg4 beantragen und bestimmt aufstockendes hartz4. insolvenzgeld, nee konkursausfallgeld kann noch beantragt werden, wenn die ladeninhaberin konkursantrag stellt. altschulden aus der miete werden von niemanden übernommen. wenn hartz4 genehmigt würde, dann könnte man ein darlehen bein joccenter beantragen.

  • Zitat

    dann muss sie alg4 beantragen

    @ lacki - Du sollst doch nicht soviel Appelwoi trinken ! ALG 1 ist doch wohl gemeint !? Das nennt sich dann Freudsche Fehlleistung wenn man ALG I meint und schon an HARTZ IV denkt, solltest vielleicht nicht ganz so eifrig sein! :D


    Dem Rest kann ich mich nur anschließen! Auch wenn da aus der Übernahme heraus und aus der langen beruflichen Gemeinsamkeit von Ihr und Ihrer Freundin irgendwo eine moralische Mitverantwortung in der Luft liegen mag für die eine oder die andere, so ist doch die neue Ladeninhaberin dafür verantwortlich das sie keine Insolvenzverschleppung begeht und danach sieht es hier aus! Sie hätte längst handeln müssen, damit zumindest über die Hilfe vom Arbeitsamt das Konkursausfallgeld für die Mitarbeiterin (wenn auch ehemalige Chefin) gesichert ist. Darüber hinaus hätte sie für das Unternehmen ja auch evtl. zu einem früheren Zeitpunkt noch Hilfen bekommen können, z.B. die Beschäftigung von Mitarbeitern die das JC gefördert hätte, was ja hier und da zur Existenssicherung hätte beitragen können, oder aber die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen bei fehlenden Qualifikationen, das alles ist jetzt, bis auf einen vermutlich halbwegs sauberen Abschluß wohl nicht mehr möglich, woran das Scheitern auch immer liegen mag.


    Deine Freundin fällt somit in ALG I weil sie ja wohl mehrere Jahre in einem Angestellten Verhältnis tätig war, hoffentlich wurden die Sozialabgaben vom AG auch wirklich abgeführt, im schlechtesten Fall kommt wie "lacki" schon dargestellt hat dann aufstockendes ALG II oder Mietzuschuss in Betracht. Den Mietrückstand kann sie eigentlich nur durch ein Darlehn begleichen, dies müsste sie dann auf dem JC oder dem AAmt mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen, evtl. bekommt sie ja einen kurzfristigen Vorschuss aufgrund Ihres ALGI/IIAnspruchs. Gegen die säumige Chefin muss sie wohl Klage erwirken um für die bisher nicht gezahlten Monate einen gültigen Titel zu erwirken, woher sollte die AG'in sonst zahlen, der Titel ist wichtig damit sie nicht am Ende der Gläubigerkette steht, denn Banken und Finanzamt sowie Zulieferer sind mit diesen Dingen meist viel schneller und dann ist das was noch zu Geld gemacht werden konnte auch ganz schnell weg!


    @ "lacki" - Frage : Wieder einer der selbst Schuld an der Miseree ist ??? ich sehe das im Moment an allen Ecken und Kanten und eine Menge dieser Einzelhändler geht nicht zuletzt aufgrund des Internethandels kaputt - dazu würde ich gerne mal was von Dir hören! Das sind doch nicht alles dumme Menschen die man dann nach einem halben Jahr mit 400€ Jobs abspeisen kann - sowas ist doch eine absolut assoziale Politik was hier mit dem Binnenhandel passiert!

  • Lieben Dank für eure Antworten. Werd mal mein Schwesterherz auf die Ämter schleppen, irgendwas wird schon bei rumkommen. Und ...Nein! Die beiden wollen das Lädchen auf keinen Fall aufgeben, obwohl schon lange weder Ware gekauft werden kann, noch Gehalt kommt. :mad: Und einen Titel wird sie sicher nicht erwirken, die beiden sind nämlich ein Paar :rolleyes: Das Lädchen ist (war) ihre Existens
    Danke nochmal
    Brigitte and...Have a nice day :-)

  • Das wird aber so nicht funktionieren. Jedes Amt -egal welches- wird, wenn überhaupt, nur eine Vorleistung auf den Lohn leisten und es sich dann vom Arbeitgeber wieder zurückholen wollen. Spätestens mit der Klage auf das Geld wird dann die Boutiquebesitzerin die Karten auf den Tisch legen müssen. Eine Insolvenz kann dann nämlich auch der neue Gläubiger (das Amt) beantragen.

  • Die verschiedenen Zweige der Sozialversicherungen warten sicher auch noch auf Beiträge, falls die Mitarbeiterin nicht durch den Arbeitgeber abgemeldet wurde. Ob mit diesem liegengebliebenen "Deckel" ohne Insolvenz überhaupt Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur bezahlt wird, bezweifel ich.

  • ich denke mehr wie Ratschläge geben können wir auch nicht. Fakt ist das die jetzige Inhaberin sich definitiv der Insolvenzverschleppung strafbar macht! Wenn beide Frauen so klug sein wollen und das außer acht lassen, kann es durchaus sein das sie nicht mehr sehr lange ein Paar in Freiheit sein werden. Eine von beiden wird dann unweigerlich damit rechnen müssen auch mal wegen o.g. Straftatbestand mit Freiheitsentzug konfrontiert zu sein und sei es nur für die Dauer der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft, das kann aber bis zu 6 Monaten nach meinem Wissen betragen!