Ich mach das absichtlich kurz:
Heirat mit Rumänin im Oktober 2004 (damals nicht EU), Trennung unmittelbar nach Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Kurzehe. Sie reiste zunächst aus Deutschland aus, dann nach wenigen Tagen wieder in Deutschland ein, tauchte in Süddeutschland unter und ging dort offenkundig der Prostitution nach. Sie lebt seitdem dort bei ihrem neuen Macker. Sie ist einschlägig bekannt und wurde 2004 wegen prostitution aus Italien ausgewiesen. Ich selbst zog kurz nach der Trennung nach Rumänien. Ich wurde im April 2006 auf Trennungsunterhalt und fortlaufenden Unterhalt verklagt in Deutschland. Grundlage eine gefälschte Unterhaltsvereinbarung. Das AG wies die Klage ab mit der Begründung sie hätte sich in Rumänien eine Arbeit suchen müssen und rumänische Gerichte wären zuständig. OLG entschied sie hätte eventuell Anspruch auf maximal 6 Monate Trennungsunterhalt und gab die Sache ab ans AG. Das erste AG gab die Sache an ihr Wohnsitzgericht in 2006. 2006 wurde ich in Rumänien auf Unterhalt verklagt. Dort gab sie an seit der Trennung in Rumänien zu sein, in Deutschland gab sie an seit der Trennung in Deutschland zu sein. Die rumänischen Gerichte wiesen die Klage ab. Urteil rechtskräftig seit 2007, Scheidung erfolgte 2007 in Rumänien. Strafverfahren, Ausländeramt alles gemacht ohne Resultate. Unterhaltsklage seit 2006 bei ihrem Wohnsitzgericht ohne Entscheidung. Jetzt telefonierte ich mal wieder mit der vorsitzenden Richterin. Diese teilte mir mit das das Strafverfahren gegen meine Ex wegen zwischenzeitlich erlangter Verjährung eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt das jetzt, fast 8 Jahre nach der Trennung und und mehr als 6 Jahre nach Klageeinreichung, ein Urteil zu Gunsten meiner Ex ergehen wird. Ich lebe zwischenzeitlich wieder ausserhalb der EU.
Ein mündlicher Verhandlungstermin wurde beantragt, kein Resultat. Hätte stattfinden können da ich zwischen 2008 und 2012 in Deutschland lebte.
Sie gab an völlig mittellos zu sein, reiste aber nachweislich kreuz und quer durch Europa in diesem Zeitraum. Auch hatte sie ausreichend Mittel um einen Führerschein in Deutschland zu erwerben. Wird durch das Gericht nicht berücksichtigt.
Ebenfalls ignoriert wird das rumänische Unterhaltsurteil bei dem sie andere Angaben gemacht hat als im deutschen Verfahren.
Richterin teilte mir mit das sie eine Berufung gegen das Urteil welches noch nicht vorliegt nicht (!) zulassen wird.
Zahlungen die ich nachweislich bereits geleistet habe werden sicherlich ebenfalls nicht angerechnet. Sie bestritt zunächst jemals Geld erhalten zu haben, dann wurden die Zahlungen eingeräumt, dann wieder bestritten. Quittung habe ich natürlich. Denke mal das wird aber egal sein.
Ganiert wurde die Klage durch Horrorgeschichten über sexuelle Gewalt in der Ehe. Es gab tatsächlich einen Polizeieinsatz. Im Bericht der Polizei steht keine Straftat vorhanden. Meine Strafanzeige gegen sie wegen Verleumdung, u.a. wurde mir sexueller Missbrauch meiner Lebensgefährtin vorgeworfen, wurde eingestellt.
In einem weiteren Verfahren wurde ich auf Unterlassung verklagt. Sie bestritt ihren Lebensunterhalt bereits vor der Ehe durch erotischen Videochat im Internet. Dort stellte ein Gericht dann im Jahr des Herrn 2009 fest das sie die Bilder im Internet selbst gemacht hat und nicht ich. Klage bis dato aber auch ohne Urteil.
Auf allen Kosten bleibe ich natürlich sitzen.
Irgendwelche Ratschläge oder soll ich besser die Klappe halten und für ihren illegalen Aufenthalt in Deutschland zahlen?
Zwei Anwälte in Deutschland haben schon bei mir die Segel gestrichen. Die hatten auch keine Lust sich mehr mit der Sache auseinanderzusetzen. Kann mir ehrlich gesagt auch keinen Anwalt mehr leisten...