Unterhaltsrückstand trotz Lohnpfändung

  • Hallo,


    bin durch Zufall auf das Forum gestossen.


    Folgendes:Habe einen Sohn aus einer früheren Beziehung, dieser ist jetzt 14,5 Jahre. Kein Kontakt, da die KM und ich uns nicht "riechen" können. Gebe zu, dass ich in der Vergangenheit sehr schlampig war, was den Unterhalt angeht, aber irgendwann kam eine Kontopfändung, welche ich laufen lies, da es eigentlich ne angenehme Sache war, sich darum nicht kümmern zu müssen.


    Jetzt kommt aber der Hammer: Ende 2008 musste ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf aufgeben, woraufhin die Kontopfändung auslief.
    Ab Herbst 2009 bis Juli 2011 war ich in einer beruflichen ReHa (Weiterbildung zum Bautechniker über die Agentur f. Arbeit), in dieser Zeit kam eine "Lohnpfändung" auf mein Unterhaltsgeld, was ich eigentlich dankbar annahm,"... sie werden schon wissen, wieviel Ihnen zusteht, dachte ich".


    Seit Juli 2011 bin ich wieder erwerbstätig (2900,- brutto). Im Februar stand plötzlich der Gerichtsvollzieher in der Firma mit einer Lohnpfändung wegen UNTERHALTSRÜCKSTAND.....!!!!


    Da erst erhielt ich einen Kontoauszug des Jugendamtes, worin ich mit über 6000,- im Rückstand war und ersehen konnte, dass die während meiner Weiterbildung nicht den ganzen Satz gepfändet hatten, teilweise nur 50%., dann wieder 259,90 von 334,-.
    Sie hätten ohne weiteres den vollen Satz pfänden können, ich hatte genug "Einkommen".


    Momentan krieg ich von 1800,- netto grade mal 820,- raus, das ist arg wenig, wenn man bedenkt, dass ich von den 6000,- nix wusste.
    Will sie ja bezahlen, aber nach 2 Telefonaten ist mir die Hoffnung genommen, das gütlich zu klären...


    Kennt das jemand, hat diese Erfahrung einer von Euch auch gemacht?


    Hab jetzt 2 Wochen Urlaub und werde mir erstmal nen Termin auf´m JA machen...
    Hat man da rückwirkend ne Möglichkeit?
    Da ich nicht im Rechtschutz bin, ist ein Anwalt leider nicht möglich, da er meine finanziellen Möglichkeiten überschreiten würde...


    Gruss Bautechnikmeister

  • Das kommt davon wenn man den Kopf in den Sand steckt. Im Grunde hattest du ja wohl laut deiner Aussage immer genug Einkommen um den Unterhalt zu leisten. Wieso wartet man dann bis eine Lohnpfändung kommt bzw. der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht. Außerdem hättest du doch anhand deiner Unterlagen ersehen können das nicht der gesamte Unterhalt gepfändet wurde. Es ist doch ganz klar das das JA sich sobald du wieder richtig Geld verdienst kommt und den Rückstand fordert.Trotzdem müßte dir zumindestens der Selbstbehalt bleiben.Wirst du wohl doch zu einem Anwalt gehen müssen.

  • Hallo BM,


    1. Rückwirkend läuft schon mal gar nix !!!!!!!!


    2. Es wird wohl ein titel vorliegen sonst könnte ja das JA keine Pfändung vornehmen.


    3. Wer einen Titel gegen sich hat, muß diesen auch bedienen.


    4. Wer diesen nicht "mehr" bedienen kann , muß Abänderungklage einreichen und das rechtzeitig.


    5. Dadurch das Du es immer auf eine Pfändung ankommen gelassen hast, wirst du auch die Rückstände zahlen müssen, es wurde immer nur bis zum Selbstbehalt gepfändet, daher die Rückstände. Du hättest schon damals einen RA aufsuchen müssen der das Regelt.


    6. Da Du jetzt wieder genug Einkommen hast, wird dir auch eine Abänderungsklage nix bringen, da du dich nicht gekümmert hast wird der Richter Selbstverschulden vorraus setzten und du zahlst die Beträge+Gerichtskosten. Alsozahl das Geld leiber auf die Rückstände ein.


    7. Ist dir hoffentlich eine Lehre, zahl den KU in Zukunft Pünktlich und wenn du wieder einmal Arbeitslos wirst Informier das JA, dann hast du auch keine Probleme in der Art.


    8. Bei dem verbleibenden Einkommen, bekommt man PKH, einen Beratungsgutschein gibt es beim Gericht, damit kann man dann zum RA.


    gruß Sundown

  • Sundown hat das wesentliche schon geschrieben, und mit dem Gerichtsvollzieher lässt sich in der Regel auch verhandeln. Du hast 6000€ Rückstand und liebe "kitty 121" Deine Kritik ist ziemlich ungerechtfertigt! Wenn er in seiner Reha Maßnahem nicht den vollen Unterhalt zahlen musste, obwohl er selbst sagt das er mehr hätte zahlen können so hat das sicherlich auch Gründe gehabt. So groß ist zudem der Titel gar nicht, aber wie soll eine Mutter die nur einfordert und nicht in die Situation kommt das Ihr eine solche Forderung ins Haus steht auch mal den Blick für die andere Seite gewinnen?!!!


    Trotz Emanzipation ist es doch immer noch so das Mütter die Kinder in die Obhut bekommen und die Väter dann den Unterhalt zahlen dürfen, selbst wenn Sie arbeiten gehen und die Kinder bei ihm besser versorgt sind wie bei der Mutter, ein gutes Beispiel wohnt direkt nebenan bei mir. Mutter stock doof aber große Klappe und kann nicht mal ne Putzstelle in der Pommesbude als Arbeitsstelle behalten und beide Kinder verhaltensauffällig weil geschlagen werden aber nicht vom Vater! Umgangsrecht wird nicht eingehalten und und und, Papa zahlt was ihm bei aller Belastung noch möglich ist und Mutti dachte wohl es kommt alles noch auf das HARTZ IV oben drauf - Jugendschutzbund musste jetzt sogar tätig werden weil das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet ist - und das Jugendamt macht auf "Vogel Strauss" - Manchmal kann ein Vater eben auch nicht immer wie er will. Der Gerichtsvollzieher hat in der Regel das Ziel mit 6 Raten die Forderung bei zu treiben, ein Gespräch mit ihm sollte das aber auch auf 8, 10 oder 12 Raten möglich machen und dann bliebe sogar mehr als der übliche Freibetrag - Pfändungsfreigrenze!


    Warum der Staat manchmal Forderungen nicht bei treibt oder in vollem Umfang ist auch mir nicht klar, hatte auch Rückstande beim Unterhalt und trotz des Umstandes eines Titels gegen einen früheren AG wurde dort nicht alles gepfändet, dafür stand dann der GV plötzlich vor der Tür und forderte zum Glück für mich der Gleiche der zuvor beim alten AG vorstellig wurde und dort eben nicht die gesamte Summe gepfändet hat, hat einfach damit zu tun von wo die Titel kommen ! Andererseits konnte ich dann mit dem natürlich auch ganz anderes in der zweiten Sache verhandeln! Als letztes Mittel bleibt dann sowieso nur noch die EV!

  • Danke für die bsherigen Antworten, auch wenn hier natürlich teilweise auch gegen säumige Väter gegezt wird.


    Früher erhielt ich immer, wenn ich im Rückstand war einen Ist/Soll-Auszug.
    Hätte ich diesen erhalten, hättte ich natürlich früher nachgehakt, warum, trotz Pfändung bei ausreichendem "Einkommen", ein Rückstand aufgelaufen ist.
    Da hat doch irgendjemand gepennt...?!


    Beispiel: September2009-Februar 2010 334€(Soll)->247€(Ist)
    März 2010 334€(Soll)->156€ (Ist)
    April 2010 334€(Soll)->189€ (Ist)

  • Siehe Sundowns Beitrag. Wenn einer gepennt hat, dann nur du. Du hattest die Titel, du wusstest, was du wirklich zahlen musst und hast halt bequem der Pfändung zugesehen, weil du zu bequem warst, mal zu kontrollieren, ob alles stimmt oder ob du nicht mehr (oder weniger) zahlen müsstest. Die Schuld kannst du also nur allein dir geben.

  • Sei froh, dass niemand Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellt. Das wäre nämlich dann noch das letzte Wort der Gegenseite. Dann wird es noch ein Stückchen teuerer für dich. Geldstrafen liegen im "tausend"-Bereich, ggf. sogar bis zu 2 Jahre Haft. Ich glaube, du nimmst das alles auf die leichte Schulter. Du allein hattest es in deinen Händen, dass deine Kinder das bekommen, was ihnen zusteht. Niemand sonst hat in ERSTER Linie dafür zu sorgen.

  • Na ja, so einfach ist das mit der Strafanzeige ja nun auch nicht, er verletzt ja seine Unterhaltspflicht im Grunde nicht, denn er zahlt ja"!


    Einzig die Höhe ist hier ja der Knackpunkt und auf selbige will ich dann noch mal zu sprechen kommen!


    Auch wenn Bautechnikmeister schreibt das sie ruhig hätten den vollen Satz pfänden können, so gebe ich zu bedenken das er in besagtem Zeitraum aufgrund des geringeren Einkommens dazu ja gar nicht verpflichtet war, weil in besagtem Zeitraum sein Einkommen so gering war das man ihm nur den für diese Einkünfte gültigen Betrag in Abzug bringen konnte. So gesehen ist beim Zahlen alles korrekt abgelaufen! Turtel1972 - ich denke da holt Thor mit dem Hammer ziemlich weit aus wenn man da eine Unterhaltsverletzung draus machen will! Für den besagten Zeitraum ist es doch wohl eher so das das Jugendamt da die besagten 334€ nicht unbedingt als Schuld fortführend auflisten kann sondern vielmehr die für die Zeit gültigen maximalen Sätze und die hat er schließlich geleistet. Etwas anderes anderes ist es doch wohl wenn er gar nichts gezahlt hätte, dann nämlich hätte das Jugendamt zunächst die Forderungen bis zur Reha mit 334€ als Säumig notieren können und dann den reduzierten zu leistenden Betrag. Wenn diese Beträge aber gezahlt wurden, wie kann es dann zu einer solch hohen Forderung kommen?


    Irgendetwas stimmt da tatsächlich nicht! Sind in der Zeit der Reha die Unterhaltsleistungen nicht einbehalten worden ? Ich lese hier nur das er gezahlt hat und was aus meiner Sicht nicht korrekt ist, sind die weiterhin gleich hohen Unterhaltsleistungsforderungen während der Reha, hier hätte eine Anpassung auf die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen müssen. Gut wenn das Jugendamt das nicht mitgeteilt bekommt kann es das auch nicht riechen und so gesehen war die Kontopfändung ein Eigentor, Frage ist nur ob der daraus erwachsene Titel nicht doch anfechtbar ist, weil ja eine falsche Berechnungsgrundlage besteht und (!) das gebe ich auch mal zu bedenken die Ämter sich ja in sonstigen Dingen auch immer ungefragt austauschen! Wenn es zum Wohl der Staatskasse geht, besteht hier nie ein Problem, wenn es um simple Rechte (und auf mehr will ich mich hier bei der Unterhaltsfestsetzung der Zahlungen ja nicht berufen) für den Bürger geht, bestehen da plötzlich alle möglichen Hindernisse!

  • So gesehen ist beim Pfänden alles korrekt gelaufen, nicht beim Zahlen. Zu zahlen hatte er den Betrag lt. Titel, weil er keine Unterhaltsabänderungsklage betrieben hat. Und deshalb hat er jetzt eben Schulden. Wobei ich davon ausgehe, dass er nie mitgeteilt hat, wenn er wieder mehr verdient, so dass der Pfändungsbetrag hier und dort auch nie geändert wurde und so auch dann zuwenig gepfändet wurde, wenn mehr gepfändet hätte werden können.


    Du darfst nicht davon ausgehen, dass, wenn man z. B. 12 Monate nur 1000 Euro zur Verfügung hat und deshalb nur 50 Euro pfändbar waren und die gepfändet wurden, man schuldenfrei ist. Wenn nämlich der Titel z. B. 300 Euro ist, dann haben sich Monat für Monat 250 Euro Schulden angesammelt. Nur der gültige Titel ist nämlich ausschlaggebend und nicht, was man unter Beachtung des Selbstbehaltes oder Pfändungsfreibetrages rechnerisch leisten könnte. Verändert sich das Einkommen, muss man sich als Unterhaltsschuldner eben rühren, notfalls eine Abänderungsklage betreiben. Steckt man -wie hier- einfach den Kopf in den Sand, kommt irgendwann das große Erwachen, wenn die Rechnung über xtausend Euronen kommt.


    Eine Anpassung auf die "tatsächlichen Gegebenheiten" erfolgt nicht als "müssen". Wer soll denn da anpassen müssen? Das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes, alle anderen Behörden vertreten ebenfalls die Interessen des Kindes, niemand muss da freiwillig irgendwas abändern, weil der arme Unterhaltspflichtige weniger Geld hat. Das muss eben ganz allein nur der Unterhaltspflichtige. Der muss sich rühren, von seiner Seite muss die Unterhaltsabänderungsklage kommen, wenn er weniger Geld zahlen will. Genauso, wie umgedreht vom Jugendamt oder dem gesetzlichen Vertreter des Kindes die Abänderungsklage kommt, wenn man mehr Geld will.