Anspruch auf Zuschüsse? Kein KG, kein WG, kein BAB

  • Guten Tag,


    folgender Sachverhalt:


    25 Jahre; in Ausbildung (2. Lehrjahr); lebend in einer WG; kein Wohngeld da "grundlegend" Anspruch auf BAB; BAB abgelehnt da mir die erfoderlichen Mittel für den Lebensunterhalt + Berufsausbildung andersweitig zur Verfügung stehen (ich liege mit meinem Einkommen durch die Berufsausbildung 1 EUR über meinem tatsächlichen Gesamtedarf); Eltern zahlen kein Unterhalt da zuvor angefangene Ausbildungen nicht mit genügender Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit durchgeführt worden; Nebenjob durch Schichtarbeit kaum realisierbar, bzw. schon durch den Arbeitgeber untersagt, begründet durch etwaige Gefährdung des Ausbildungsziel.


    So gut ich auch versuche zu wirtschaften, meine Asche reicht einfach nicht.


    Welche Möglichkeiten auf Anspruch habe ich noch?


    Vielen Dank im Vorab


    Salto


    //Es steht ausser Frage das ich mir diese Lage selbst zuzuschreiben habe, wie sagt man so schön: Im Nachhinein ist man stets schlauer.

  • Zitat

    Im Nachhinein ist man stets schlauer.

    @ Salto-Selbsteinsicht ist der erste Weg zur Besserung, leider lässt das gegenwärtige System aber nicht einmal mehr das zu. Wer einen Ausbildungsberuf antritt und dann bemerkt das dieser ihm ganz und gar nicht liegt wird ebenso wie ein Abbrecher der einfach keinen Bock hat in diesem Land behandelt und so ist das in vielen anderen Bereichen genau so! Alle werden über einen Kamm gezogen, liegt vielleicht am DDR-Denken welches nach der Wende einen erheblichen Einfluß in das Leben aller genommen hat. Seither ist es auch nicht mehr so wie früher in der guten alten BRD, inzwischen sind wir ein paar Deutsche mehr und eine gehörige Anzahl an Migranten und Zuwanderern trägt zusätzlich dazu bei das viele einstmals geltende Grundsätze schon lange nur noch eine eingeschränkte Gültigkeit besitzen. Die Küche in der unsere Gesetze verfasst werden bekommt immer mehr Köche die sich Ihren "Goldenen Stern" verdienen wollen, sie "Riester, Rösler, Schröder, Merkel, Von der Leyen, Roth, Bahr, und und und ....- wie heißt es doch gleich: Viele Köche verderben den Brei ! - Die Ergebnisse werden uns ja immer wieder in kleine Häppchen gereicht und sind bisweilen nur zum Kotzen!


    Für Dich gesprochen, - Lobenswert das Du Einsicht zeigst, aber einmal daneben getreten bedeutet Absturz und nur selten ist in der Tiefe ein Auffangnetz gespannt! Ich wüsste für Dich keine Lösung ausser "Auswandern" - noch zählen Deutsche Arbeitskräfte im Ausland zu den gesuchten und gern genommenen ob mit oder ohne Ausbildung!


  • Hallo,
    kannst du mal die obere (erste) Tabelle aus der anlage zum Ablehnungsbescheid abschreiben?
    Auch den Zeitraum bitte mit abschreiben.
    Für diesen Zeitraum brauche ich auch noch deine Bruttovergütung
    -etwa so ab dem 01.03.12 750 monatlich; ab dem 01.09.12 850 monatlich, im November 12 Sonderzahlung 250....
    Wohnst du am Wohnort der Eltern?
    Ist dein Wohnort auch der Ausbildungsort?
    Wie weit ist es vom Wohnung der Eltern bis zur Ausbildungsstätte?


    Du kannst mir die Fragen auch per PN (private Nachricht) beantworten, wenn du es nicht hier im Forum willst.


    dms


    Nachtrag:
    Salto hatte per PN die gewünschten Informationen versprochen,
    trotz Rückfrage ist bisher nichts eingegangen
    Hallo Salto,
    du kannst mir keine PN mehr senden.
    wenn noch Interesse besteht an der Überprüfung deines BAB-Bescheides,
    dann geht das nur noch öffentlich hier im Forum.
    dms


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