Fragen: zusammenziehen?! :)

  • Hallo ich bin 27, alleinerziehend, 2 Kinder und durch die Trennung meines Ehemanns in Hartz 4 gerutscht. Die Scheidung laeuft und mein neuer Freund und ich ueberlegen evtl Ende des Jahres zusammen zu ziehen. Er hat seine "eigene Wohnung" bzw ist er mit der Bundeswehr in einem anderen Bundesland stationiert. Ich arbeite 1x die Woche als Aushilfe.
    Wenn wir zusammenziehen, gelten wir ja dann als Bedarfsgemeinschaft.


    1) Bekomme ich weiterhin den Hartz 4 Satz mit Alleinerziehendenzuschuss?
    2) Muss die neue Wohnung auch als angemessen gelten? (Wir wollten naemlich gerne ein Zimmer mehr fuer meine Tochter, die momentan noch bei mir im Schlafzimmer lebt.)
    3) Wurde das Amt evtl meinen Teil der Miete sogar uebernehmen oder faellt dann durch sein Einkommen mein kompletter Mietzuschuss weg?


    Vielen lieben Dank schon mal fuer eurer Antworten :)


    LG Kruemelmaus

  • @ Kruemelmaus85 - Solange noch nicht geschieden kann man Dir ja schlecht ein eheähnliches Verhältnis anlasten, auch nicht wenn Kinder im Spiel sind. Ab Tag §Scheidungsurteil ist dies dann allerdings unumgänglich und von da an wird Dein Mitbewohner dann mit einbezogen und somit führt sein Einkommen dazu das eventuell die Leistungen ganz weg fallen, je nach Höhe dessen was dann für Euch zusammen als Mindestbedarf ermittelt wird.


    Dies kannst Du selbst errechnen dafür gibt es "Hartz4 Rechner" die Du bei anderen Usern sogar in der Signatur findest, Schau mal bei "Gawain" oder "dms" wenn Du so keinen im Internet findest.


    Angemessen sind für eine Einzelperson 40-50qm² + 15qm² für jede weitere Person - viel wichtiger ist allerdings der Kostenfaktor der Wohnung und der bezieht sich auf den Ortsüblichen Mietspiegel. Sollte man also für 500€ in euerem Fall ein ganzes Haus bekommen, wobei es da ja auch Unterschiede in der Größe gibt, dann wird das auf dem JC höchstensnoch bei den Nebenkosten eine Berücksichtigung finden wenn diese überdurchschnittlich hoch ausfallen.


    das Du den Alleinerziehendenzuschuss selbst mit HARTZ IV Anspruch dann nicht mehr bekommen wirst erklärt sich ja von selbst, grade wegen der Kindern geht man von einem dann eheähnlichen Verhältnis aus, weil die Beaufsichtigung und Betreuung immer irgendwie auch durch den Mitbewohner besteht!


    Das Amt wird nur solange den Mietanteil zahlen wie es Deine WG nicht als BG darstellen kann und das ist wegen der Kindern nur bis zum Tag der Scheidung, denn vorher zu unterstellen das es sich um eine eheähnliche Beziehung handelt wäre ja im Grunde Dir Bigamie zu unterstellen! Aber ich denke auch hier wird man bald bei den HARTZ IV Beziehern noch an einer anderen Formulierung arbeiten, damit dies möglich wird. Eheänlich ist ja schon so eine nette Formulierung die dies im Grunde schon aussagt nur im Scheidungsjahr besteht ja immer noch die Chance zur Versöhnung!


    Auf keinen Fall solltest u davon ausgehen das jetzt die vollen leistungen weiter gezahlt werden und dazu das nette Einkommen den neuen Lebenspartners hinzu kommt, dies wird sehr oft geglaubt und dann schauen die Frauen ganz dumm drein wenn plötzlich doch nicht mehr bei rum kommt!


    Hoffe das ich Deine Fragen ausreichend beantwortet habe!

  • Horst,


    vielen Dank fuer deine ausfuehrliche Antwort :)
    So in etwa hatten wir uns das schon gedacht. Er verdient als Berufssoldat relativ viel, so dass wir davon ausgehen, dass vom JC dann keine Zahlungen mehr kommen werden, wenn wir evtl zusammenziehen. Was ja auch verstaendlich ist, wenn er mit seinem Einkommen mit uns in eine Wohnung zieht und wir dann einen gemeinsamen Haushalt fuehren. Aber ich such mir gerade mal so nen Hartz 4 Rechner raus und lass mir die 0.- nochmal bestaetigen LOL ;)