Hallo ich bin 27, alleinerziehend, 2 Kinder und durch die Trennung meines Ehemanns in Hartz 4 gerutscht. Die Scheidung laeuft und mein neuer Freund und ich ueberlegen evtl Ende des Jahres zusammen zu ziehen. Er hat seine "eigene Wohnung" bzw ist er mit der Bundeswehr in einem anderen Bundesland stationiert. Ich arbeite 1x die Woche als Aushilfe.
Wenn wir zusammenziehen, gelten wir ja dann als Bedarfsgemeinschaft.
1) Bekomme ich weiterhin den Hartz 4 Satz mit Alleinerziehendenzuschuss?
2) Muss die neue Wohnung auch als angemessen gelten? (Wir wollten naemlich gerne ein Zimmer mehr fuer meine Tochter, die momentan noch bei mir im Schlafzimmer lebt.)
3) Wurde das Amt evtl meinen Teil der Miete sogar uebernehmen oder faellt dann durch sein Einkommen mein kompletter Mietzuschuss weg?
Vielen lieben Dank schon mal fuer eurer Antworten
LG Kruemelmaus