Urlaub vor Hartz 4

  • Hallo,
    ich habe im April 2012 einen Urlaub für mich , meine 19 jährige Tochter und ihre Freundin gebucht. Zu dem Zeitpunkt hat meine Tochter ein EQJ Jahr gemacht und von der Chefin das Angebot zur Ausbildung.Offiziell hat sie noch bei mir gewohnt.
    Nun wurde nach dem Schulsprechtag im Mai ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt, da sie für den Beruf wohl nicht geeignet ist.
    Jetzt hat sie Ende Juni einen Antrag auf Hartz 4 gestellt (durch das Jugendamt darf sie ausziehen), hat mit ihrer Freundin eine Wohnung zum 1.7. gefunden.
    Der Vorsprechtermin ist erst am 10. August.
    Unser Urlaub geht aber vom 29.Juli bis 12.August.
    Die Arge legt trotz mehrfachem nachfragen den Termin nicht um und sagt, wenn sie den Termin nicht wahrnimmt sie kein Geld bekommt.


    Ist das Rechtens? Da wir ja vorher gebucht hatten und sie ab dem 22. August auch wieder zur Schule geht?
    Ich kann es mir Finanziell nicht leisten den Urlaub umzubuchen.
    Wir haben zwar eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, aber da es ja kurz vorher ist würden uns bei Storno 45% des Reisepreises verloren gehen und beim Umbuchen müsten wir einige 100€ drauflegen, da wir mit Frühbucher gebucht haben, hielt sich der Preis noch in Grenzen und wir sind ja an die Ferien gebunden.

  • Im ALG 1 und Hartz 4 - Bereich gibt es sowas Ähnliches wie Urlaub, nennt sich genehmigte Ortsabwesenheit. Maximal 3 Wochen im Jahr. Die Genehmigung gibt es nur, wenn in dieser Zeit keine Termine und keine Vermittlungschancen bestehen. Bei H4 wird dies sogar in der Eingliederungsvereinbarung geschrieben, als Leistung vom Jobcenter, das in dieser Zeit die Leistung weiterbezahlt wird. Also max. 3 Wochen von der täglichen Plicht befreit, nach Post zu gucken, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, Termine, Vermittlungsvorschläge, Rückfragen, Bewerbungstraining, Weiterbildung, 1 €-Job, Arbeitgebermessen, usw.
    Einen Anspruch gibt es darauf selbst bei gebuchten Urlaub nicht, ist eine Kann-Leistung, Ermessensspielraum.
    Wenn jetzt Deine Tochter am 10.08.12 nicht kommt, gibts die 1. Sanktion. ( 100% Regelsatzkürzung für 3 Monate ) Wenn während des Urlaubs plötzlich noch was anderes zu erledigen ist und sie reagiert nicht, gibts die 2. Sanktion ( Miete+Sozialversicherung auch weg ). OK, sie ist ja bis 23 Jahre noch über Dich krankenversichert, aber die Anrechnungszeit in der Rentenversicherung ist 3 Monate unterbrochen.
    Ob das alles ein ausreichender Grund für die Reiserücktrittversicherung ist, keine Ahnung, mußte mal in den Versicherungsbedingungen schauen.

  • Zitat

    aber die Anrechnungszeit in der Rentenversicherung


    falsch, in die Rentenkasse wird bei H4 seit2011 schon nichts mehr eingezahlt.


    Zitat

    Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind seit Anfang 2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Wer ALG II bezieht, erwirbt damit keine Rentenansprüche mehr, auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Lediglich ein bereits bestehender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten.

  • Da gibt es nur eines: Per Einschreiben an das Job-Center zu erklären, das der vergebene Termin nicht wahrgenommen werden kann/wird, da bereits seit längerem der Urlaub gebucht sei und man diesen auch nicht vorzeitig beenden will/kann und das man die Terminaufrechterhaltung als reine Schikane und Behördenwillkür empfindet. Ausserdem würde ich diesbezüglich gleich eine Klage beim Sozialgericht einreichen damit zukünftig dem JC auch gegenüber anderen Hilfeersuchenden eine solche Praktik untersagt wird. Als Grund sollte man angeben das der Jahresurlaub eigentlich der Erholung dienlich sein sollte und nicht das ein JC dies als Schikane gegenüber eines möglichen "Kunden" bisheriges Mitglieds einer BG zum Einsatz bringt, um in der Folge gleich mit Sanktionen gegen dieses vorzugehen! Es sei dem JC sicherlich auch möglich auf den kurzfristigen Ausfall eines Mitarbeiters mit terminlichen Neuvergaben zu reagieren, dann dürfte dies im Grunde auch kein Problem bei einem langfristig angekündigten Termin eines "Kunden" sein, die Belastung der JC sei durch sinkende Arbeitslosenzahlen zudem sicherlich nicht mehr so hoch wie zu Zeiten hoher Arbeitslosenzahlen und aus damaligen Zeiten dürften diesbezüglich auch keine solchen Verhaltensweisen vorliegen, wenn dem so sei wäre es ja ein leichtes dies zu beweisen ! Damit läuft das JC dann Gefahr das der Vorsitzende Richter diese Praktik als nicht akzeptabel abschmettert! Abgesehen von der Peinlichkeit für das JC sich so Hilfeersuchenden gegenüber zu verhalten !