Weiterbewilligungsantrag, Barauszahlung? / Teilzeitjob & Umschulungsmaßnahme

  • Hallo,


    erst einmal kurz zu meiner aktuellen Situation ... Ich habe bis Ende März ALG II bezogen und habe damals keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt, weil ich für Anfang April vom Studentenwerk eine Bafög-Nachzahlung angekündigt bekam. (Studium liegt Jahre zurück)
    Nun habe ich zum 01.07. einen Teilzeitjob mit Übernehme in Vollzeit zum Winter angenommen. Ursprünglich sollte es jetzt schon eine Übernahme in Vollzeit sein, weshalb ich gehofft hatte, mit der Bafög-Nachzahlung bis zum ersten Gehalt irgendwie durchzuhalten. Diese Hoffnung ging nun leider erstmal den Bach runter, weshalb ich zusammen mit der Bescheinigung vom Arbeitsgeber zum 02.07. nun einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht habe. Zudem, ist mir aufgrund längerer Krankheit und mehrerer Zuzahlungen beim Zahnarzt nun vorzeitig das Geld ausgegangen.


    Ja, ich weiß, es ist meine eigene Schuld, dass ich den Antrag so spät gestellt habe. ;)


    Nun habe ich heute beim Jobcenter angerufen um anzufragen, wie der Stand der Dinge ist, da die Bearbeitung dort bei mir immer sehr schnell ging. Die Dame am Telefon meinte, dass ich noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate nachreichen muss, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. An dem Punkt habe ich mir natürlich selbst in den Hintern gebissen, dass ich sie nicht gleich dem Antrag noch beigelegt habe.


    Meine erste Frage ist nun, ob es die Möglichkeit gibt, die Kontoauszüge persönlich vorbeizubringen und direkt um eine Barauszahlung/Vorauszahlung zu bitten, bzw. ob ich da überhaupt Chancen drauf habe? Ich sitze inzwischen finanziell komplett auf dem Trockenen und bin froh, wenn ich noch übers Wochenende komme.


    Die andere Sache ist eine Umschulungsmaßnahme ... nennt man das so? Ich bin gelernte Mediengestalterin und bin nach einem abgebrochenen Studium im Anschluss an die Ausbildung in die Arbeitslosigkeit gerutscht. Nachdem ich nun rund zwei Jahre recht erfolglos versucht habe mich im Grafikbereich zu bewerben (durch Studium zu lange raus aus dem Beruf, etc ...) drückte mein Sachbearbeiter mir einen Bildungsgutschein für eine sechsmonatige Ausbildung zur mobilen Pflegekraft in die Hand. Das war im März und da sich für mich damals schon abzeichnete, dass ich eventuell bei meinem damaligen Ausbildungsbetrieb wieder einsteigen kann, war ich so erpicht darauf die Monate bis dahin mit dem Bafög auszukommen, um nicht doch noch genötigt zu werden, die Umschulung/Ausbildung zu machen, weil der Job noch nicht in trockenen Tüchern war.


    Naja, nun ist der Job wie gesagt bis zum Winter erstmal nur Teilzeit, bis einer der derzeitigen Mitarbeiter geht und ich in Vollzeit übernommen werde. Mein Chef hat das auch noch einmal schriftlich bestätigt. Reicht das dem Jobcenter? Oder muss ich mir jetzt noch Gedenken machen, dass die mich auf Teufel komm raus in diese Ausbildung stecken wollen?

  • Zitat

    Meine erste Frage ist nun, ob es die Möglichkeit gibt, die Kontoauszüge persönlich vorbeizubringen

    das liegt doch einzig an Dir, hingehen und fertig ist das Ding!


    Zitat

    und direkt um eine Barauszahlung/Vorauszahlung zu bitten, bzw. ob ich da überhaupt Chancen drauf habe?

    ... das Orakel vom sozialhilfeforum sagt,: "Versuch macht klug - und nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!! :D


    Zitat

    bis zum Winter erstmal nur Teilzeit, bis einer der derzeitigen Mitarbeiter geht und ich in Vollzeit übernommen werde. Mein Chef hat das auch noch einmal schriftlich bestätigt.

    nein, das reicht nicht, lies doch mal was Dein Chef Dir bestätigt, das ist so wabbelig wie der Dotter im Ei - warum sollte einer von denen gehen !? Klar kann der Chef sowas bestätigen, da leitet jeder nicht gutgläubige doch keine Verbindlichkeit draus ab, das ist Hinhaltetaktik! Wenn Dein Chef das garantiert kann er Dir auch einen Vorvertrag geben! Der SB wird den Chef wohl kontaktieren, wenn er gewissenhaft entscheiden will!°


    Zitat

    dass die mich auf Teufel komm raus in diese Ausbildung stecken wollen?

    das werden sie machen, dann kannst Du ja entscheiden ob Du verweigerst oder machst, bei ersten sind Dir die Folgen doch klar, oder etwa nicht!

  • Gut, mit dem Versuch macht klug, hast du wohl recht. ;) Habe inzwischen auch mit dem Jobcenter noch einmal telefoniert und habe sogar für Dienstag einen Termin bekommen.


    Das mit dem in Vollzeit übernehmen, habe ich wohl etwas ungünstig ausgedrückt. Es ist verbindlich, dass einer der derzeitig fest angestellten Mitarbeiter zum Dezember geht. Er zieht mit seiner Familie in eine andere Stadt, da seine Frau dorthin versetzt wird. Kontaktieren kann der Sachbearbeiter meinen Chef gerne. Der hatte das in dem Schreiben ohnehin angeboten, falls Rückfragen bestehen.