Bitte um Rat wegen Umzug

  • Hallo Zusammen,


    lebe mit meinem Ehepartner zusammen in einer 49 qm 3 Zimmer Wohnung. Ich selber bin im 7 Monat Schwanger. Mein Ehemann befindet sich in der Ausbildung un ich selber bin Hartz4 empfängerin.



    Unsere jetzige 3 Zimmer Wohnung mit 49 qm (Miete hat sich in zwei Jahren schon zum zweiten mal erhöht und ab September werden wir wieder mehr bezahlen also wird die Wohnung 480€/Warmmiete kosten.) ist für uns bald mit 3 Personen zu klein.
    Nach unseren Recherchen bei der ARGE dürfen 3 Personen eine Wohnung von bis zu 75 qm und Kaltmiete von 364,50€ beziehen.


    Wir haben jetzt eine neue Wohnung im angemessenen Rahmen (3 Zimmer, 72 qm, Kaltmiete 347€) gefunden.
    Haben einen Antrag bei der ARGE gestellt und es wurde uns gesagt, dass eine Person von der Behörde nach Hause zu Besichtigung kommen wird und entscheiden wird ob wir umziehen können oder nicht. Falls die ARGE zustimmt wird die Miete im vollen und ganzen übernommen. Falls wir ohne erlaubnis Umziehen, sollen wir die Differenz selber Zahlen.


    Meine Frage: Auch wenn die Wohnung zu klein ist, hat ARGE das Recht uns zu sagen:" Nein diese 3 Zimmer Wohnung von 49qm reicht für drei Personen vollkommen aus. Sie müssen nicht umziehen."
    Oder habe ich ein Recht und Erfolg wenn ich Widerspruch einlege:confused:



    BITTE UM RAT UND HILFE:(:(:(

  • Hallo,


    das hatte ich zunächst auch gedacht. Aber...


    ...von den dann 3 Personen werden ja vermutlich nur 2 Personen Hartz4 Bezieher sein. Gilt denn dann nicht die Größe von max. 60qm? :confused:


    LG chico

  • Nein, die 3. Person gehört ja auch zur BG (der Azubi), ist lediglich vom Leistungsbezug ausgeschlossen und muss seinen Mietanteil selbst zahlen, wenn er keinen Anspruch auf den Mietzuschuss hat.


    Allerdings könnte hier durchaus auch eine Ablehnung erfolgen. Trotz der 49 qm handelt es sich um eine 3 Raumwohnung und die Rechtsprechung ist ziemlich eindeutig mit "1 Raum pro Person". Weiterhin gibt es Rechtsprechung, die einem Baby auch noch keinen eigenen Wohnraum zugestehen.


    Von daher wird man wohl den Hausbesuch abwarten müssen.