Welche Hilfen für in Ausbildung befindente alleinerziehende (28) mit 7 jährigem Kind?

  • Hallo zusammen,


    die Tochter meines Mannes (1.Ehe) ist 28 Jahre alt und hat einen 7 Jahr alten Sohn.
    Seit letztem Jahr hat Sie eine Ausbildung als Altenpflegerin begonnen. Die Ausbildung erfolgt in Halbtageszeit.


    Nun hat sich der Freund von Ihr getrennt und jetzt beginnt das Bangen um die finanzielle Situation.
    - Vom Erzeuger des Kindes bekommt Sie nur unregelmäßig den Unterhalt für das Kind.
    - Sie erhält Kindergeld
    - und das monatliche Ausbildungsgehalt


    Sie hat Wohngeld beantragt, Ihr wurde dort geraten die Ausbildung abzubrechen und dann ALG zu beantragen.
    Das ist wohl ein Scherz.


    Die Ausbildungsbeihilfe wurde abgelehnt weil der Vater zuviel verdient, sind 2512,- Brutto zuviel?
    Wir arbeiten zwar beide aber ich kann in diesem Fall ja nicht angerechnet werden.


    Kennt sich jemand aus in dieser Materie?
    Es kann doch nicht sein, dass es hier keine Unterstützung gibt und nur zum Abbruch der Ausbildung geraten wird.
    Irgendwie bin ich schon gefrustet dass es keine "echte" Anlaufstelle gibt wo man wirkliche Hilfe und Rat erhält.
    Sorry, bin im Moment etwas geladen. Da macht das Mädel ne Ausbildung und schlägt sich wacker durch den Alltag und muss schauen dass Ihr Kind täglich in Ihrer Abwesenheit betreut wird und ist immer nur am Planen und rödeln. Und nun muss sie schauen dass Sie das Geld für Miete, Versicherung, Verpflegung etc..... zusammenbringt.


    Sie ist im Moment total überfordert und weiß nicht mehr ein und aus, deshalb bitte ich Euch um Rat und Hilfe.
    Und wir kennen uns leider auch nicht aus und sind rat und hilflos.


    Vielen lieben Dank schon im Voraus.


    Gruss
    Moni

  • Also mit 28 Jahren sollte man schon eine Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Da ist die Tochter schon etwas spät dran. Das Kind ist ja auch bereits schulpflichtig so das dies sicher auch in den letzten Jahren kein Grund gewesen sein kann nicht eine Ausbildung zu machen. In puncto Unterhalt hätte sie durchaus Möglichkeiten so fern der Vater des Kindes ein regelmäßiges Einkommen hat diesen auch monatlich rechtzeitig zu erhalten. Ansonsten gibt es den Unterhaltsvorschuß wenn der Vater nicht zahlen kann. Dein Mann hat doch mit über 2512 Euro ein gutes Einkommen und wenn du auch noch arbeiten gehst sollte es durchaus möglich sein das ihr dem Mädchen auch innerhalb der Ausbildung helft.Vater Staat ist da nicht zuständig.

  • Hallo zusammen,


    erst einmal danke für die Antworten.
    Kitty , ja die Tochter hatte eine Ausbildung begonnen und wurde dann gekündigt im beginnenden 2.Jahr (hatte die Berufsschule anscheinend geschwänzt)
    Und dann war Sie schwanger, der Vater des Kindes zahlt leider nicht regelmäßig.


    Ja viel wissen wir auch nicht, da die Mutter den Kontakt zu seiner Tochter verboten hatte, blieb nur die Information von Bekannten und dem Umkreis, die das Mädel kennen. Nach vielen Jahren und gescheiterten Kontaktaufnahmen gab es am 18. Geburtstag das ERSTE wiedersehen. Danach nur sporadisch alle paar Monate Mal. Nur wenn es Not am Mann ist usw. weiß Sie wo wir sind. Natürlich helfen wir gerne, aber warum müssen immer die Eltern haften, die Kinder sind großjährig. Da könnte ich auch zu meinen Eltern gehen mit meinen 51 Jahren und sagen, bei mir klemmt es finanzell. Müssen Sie dann auch für mich aufkommen? Gibt es da keine Grenze? ich weiß es klingt sarkastisch, aber irgendwo bleiben wir immer auf der Strecke.
    Und 2512 Euro die sind brutto und nicht netto das wäre schön wenn es so wäre :)
    Ich selbst arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und die zahlen bekanntlicher weise ja die Spitzenlöhne pur :( Und ja, wir brauchen beide unsere Autos zur Arbeit, da wir in einer ländlichen Gegend wohnen ist das mit den öffentlichen nicht zu machen. Mein Mann fährt knapp 30km und ich 60 Km ein Weg ins Geschäft, dann Miete usw. was müssen wir noch alles abdrücken?
    Ich denke Ihr werdet meinen Frust nicht nachvollziehn können, wenn man nicht selbst betroffen ist.
    Natürlich lassen wir das Mädel nicht im Stich, auch wenn wir Sie fast nicht kennen. Doch informieren muss man sich auch und um Hilfe und Rat bitten dürfen.


    Entschuldigt bitte meine Ausbrüche aber es ist wirklich zum Mäuse melken.....

  • Wenn du noch keine Ausbildung hast mit 51, kannst du ggf. auch noch zu deinen Eltern. Dem ist aber sicherlich nicht so. Die Tochter macht aufgrund widriger Umstände erst mit 28 eine Ausbildung. Sie hätte sie auch mit 18 machen können und dann hätte er auch zahlen müssen. Insoweit hat sich das doch nur verschoben. Notfalls könnt ihr das aber auch gerichtlich abklären, wenn ihr das wollt. In Anbetracht eines Selbstbehaltes von 1050 Euro dürften 2500 Euro und ca. 1600 Euro netto durchaus ausreichend sein, brauchst ja einfach nur 1600 minus 1050 zu rechnen...


    Ich finde es auf der einen Seite verwunderlich, wie du das Mädel so lobst, auf der anderen Seite ihr aber nicht bereit seid, ihr -obwohl ihr es finanziell könntet- den Weg für ein auskömmliches Leben (nämlich die Ausbildung) zu finanzieren. Bei Geld hört dann wohl die Freundschaft auf? Das Problem ist ja nur: sie ist keine Freundin, sie ist die Tochter.

  • Zitat

    Ich finde es auf der einen Seite verwunderlich, wie du das Mädel so lobst, auf der anderen Seite ihr aber nicht bereit seid, ihr -obwohl ihr es finanziell könntet- den Weg für ein auskömmliches Leben (nämlich die Ausbildung) zu finanzieren.

    also jetzt hört es doch echt auf hier! Über was wird hier eigentlich diskutiert??? Wieso glaubt hier jeder der Vater bzw. die Eltern müssten noch eine 28-jährige Tochter bis zum Berufsabschluss unterstützen? Ich traue meinen Augen nicht, auf der einen Seite, wie turtle schon richtig bemerkt lobt man die Tochter in alle Höhen und genau so Banane ist die Annahme der Vater müsste eine solche Unfähigkeit einen Berufsabschluss zu erwerben bis in alle Ewigkeit erdulden. Liebe Leute, die Zielstrebigkeit der besagten Tochter mag ja gegenwärtig geben sein, weil Ihr der Arsch auf Grundeis geht, aber das die Ausbildungsbeihilfe abzulehnen weil der Vater zuviel verdient ist ja ebenso ein Witz. Sie hat eine abgebrochene Ausbildung (Schulschwänzen) ich glaube da muss man über Zielstrebigkeit wohl nicht mehr groß nachdenken! Der Vater ist raus aus der Nummer mit der Unterhaltspflicht, da rüttelt doch niemand mehr dran! So und damit ist die Basis dann schon mal eine etwas andere: Sich nen Braten in die Röhre schieben lassen und dann 7 Jahre auf "ich bleib wegen dem Kind Zuhause" ist doch der 2.Punkt der zur Entlastung der Eltern hinsichtlich jedlicher Unterhaltspflicht eingebracht werden kann. Unterhaltspflichtig ist jemand anderes derVater von dem 7-jährigen Kind und da geht man dann mal zum Amt und schaut das man da mal dran kommt !


    @ turtle - hier geht es ja wohl nicht darum das man das Kind unterstützen könnte, sondern vielmehr darum das man ein Kind mit solch einer Biographie nicht mehr unterstützen muss und somit das Amt überhaupt kein Recht hat, das Einkommen den Vaters bei der versagten Bewilligung mit einzubeziehen!


    Und es stellt sich weiter die Frage ob das nicht sogar eine 2. Ausbildung ist, denn nur weil kein Abschluss vorliegt heisst es ja nicht das die erste Ausbildung eben nicht als solche, wenn auch nur bedingt bei der weiteren gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen hat!


    @ Moni - ich würde mal sagen, das Ihr zunächst mal ganz schnelll gegen den ablehnenden Bescheid in Widerspruch geht, weil der Vater überhaupt nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist, zur Not muss er das gerichtlich feststellen lassen aber, die Begründung nur weil die Eltern sich das leisten könnten die Tochter zu unterstützen ist keine sehr erfolgreiche Begründung, zumindest nicht in diesem Fall - da würde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen!

  • Ob das "Kind" nicht mehr unterstützt werden muss, müsste dann ein Gericht entscheiden. Bei BAB und BAfög interessiert das erstmal nicht. Sie müsste also jetzt den Vater zum Unterhalt auffordern. Zahlt er den nicht, dann kann sie Vorausleistung beantragen und das Amt wird dann BAB zahlen und ggf. den Vater verklagen. Dann wird sich zeigen, was er muss oder nicht muss.


    Aber von vornherein ohne das Prozedere, dass sie Unterhalt begehrt und nachweist, vergeblich sich drum bemüht zu haben und ohne Vorausleistungsantrag gibt es hier von staatlicher Seite nichts.


    Wie das mit der Vorausleistung so ist, wurde aber bereits mehrfach im Forum behandelt und müsste dir auch inzwischen geläufig sein.

  • @ turtle - das hört sich doch schon mal ganz anders an ! Beim Vater reden wir hier vom Vater der 28-jährigen Tochter - nicht vom Vater des 7-jährigen Kindes; ich denke da sollten viel eher mal beim Vater des Enkelkindes die Ansprüche und Möglichkeiten überprüft werden. Mit dem eigenen Kind stellt die Tochter doch bei ALG II z.B. auch schon eine eigene BG da, selbst wenn sie noch im Hause des Vaters leben würde, ich stell mir grade vor der Vater des 7 -jährigen Kindes wäre Arzt und könnte z.B. den Kindesunterhalt leisten. Das das Amt da zunächst einmal eine Forderung gegenüber dem "Opa" zur Zahlung auf Unterhalt sehen will sollte eigentlich zur umfassenden Aufklärung eines Hilfeersuchenden gehören, nebst Erklärung warum! Sparen ist ja gut und schön, aber man sollte es sich im Amt auch nicht so einfach machen und das auf betuchte Eltern abwälzen und deren Unkenntnis der Rechtslage ausnutzen nur damit die Staatskasse nicht belastet wird!


    Unterhalt für die Tochter - nicht Unterhalt für das Enkelkind - könnte missverstanden werden !°

  • Der Vater des 7jährigen Kindes ist der Kindesmutter nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, das gibts nur in den ersten 3 Jahren des Kindes. Der braucht nur Kindesunterhalt zu zahlen.


    Hier geht es ja um den Unterhalt der 28jährigen. Und ob sie, weil sie ihre Ausbildung nicht ordentlich und zügig betrieben hat, ihren Anspruch schon verwirkt hat, wird notfalls eben ein Gericht feststellen. Jedoch wird sie ihn erstmal geltend machen müssen, denn den Nachweis braucht sie für den Vorausleistungsantrag.


    Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass das Mädel von der "Stiefmutter" über den grünen Klee gelobt wird, weil sie die Ausbildung so toll macht, andererseits aber eben gefragt wird, wie der Vater um den Unterhalt drumherum kommt. Das widerspricht sich. Wenn da gestanden hätte "Die hätte schon vor Jahren ihre Ausbildung machen können, kann doch nicht sein, dass man noch für 28jährige, denen endlich mal einfällt, eine Ausbildung zu machen, blechen muss.", dann hätte ich das verstanden.


    Aber so ist es einfach irgendwie komisch.

  • Zitat

    kann doch nicht sein, dass man noch für 28jährige, denen endlich mal einfällt, eine Ausbildung zu machen, blechen muss.", dann hätte ich das verstanden.

    ... schön das wir da einer Meinung sind, deswegen meinte ich ja auch das der Vater da noch einen einkommensnachweis abliefern soll, also bitte ! Wenn das alles läuft mach ich ab August auch noch ne Ausbildung, meine Mutter bekommt schon Rente und eine fehlende Zielstrebigkeit hab ich mir erst zu schulden kommen lassen nachdem Deine lieben Kollegen hier vor Ort gemeint haben sie würden mich nicht vermitteln wollen, inzwischen hat man sich ja eines Besseren besonnen und eine gewisse Freundlichkeit hat sich nach dem Amtsärztlichen Gutachten dort auch schon eingestellt, ist eben doch nicht immer der erste eindruck der Richtige! Bezüglich des Unterhalts des Kindesvaters gegenüber dem Kind lässt sie da auch vermutlich die Zügel schleifen, sucht sich da den bequemsten weg und Papa hat's ja ! Verstehe ja das Stern61 Ihre Stieftochter so lobt, wenn sie Ihren Lebenspartner einer tendenziell anderen Denkweise hierzu zuführen will, macht es sich besser sie stellt sein Kind uns gegenüber positiv da, dann kann der sich auch nicht drüber aufregen was sie hier für nichtzutreffende Aussagen über seine Tochter macht ;D - manchmal muss man auch das lesen was nicht geschrieben wurde !

  • Hallo Turtle, hallo Horst Grunert,


    fast bekomme ich ein schlechtes Gewissen, dass Ihr beide euch jetzt in die Haare kriegt.
    Um noch ein paar Dinge klarer zu machen:
    Es geht nicht darum, dass wir uns drücken und das Mädel nicht unterstützen wollten. Ich möchte lediglich wissen ob und welche Hilfe es in solchen Fällen gibt.
    Ich lobe Sie über den "grünen Klee" weil ich denke dass Sie endlich die Kurve bekommen hat und deshalb sind wir ein Teil stolz auf Sie. Und die positiven Seiten die ich geschildert habe, finde ich wirklich auch lobenswert. Ich weiß selbst wie es ist ein Kind alleine groß zu ziehen, nachdem mich mein Exmann sitzen lies und ich schauen musste wie ich alles unter einen Hut kriege. Deshalb, weil Sie seit einem Jahr Auftrieb hat und Ihr diese Berufsausbildung Freude macht.So hat Sie wieder eine Motivation und sitzt nicht nur daheim rum. Wie so viele andere Jugendlichen sucht Sie auch den bequemen Weg, das möche ich nicht abstreiten. Wir bekommen leider nicht alles mit, da Sie nicht den großen Kontakt zu uns sucht. So hören und sehen wir Sie und den Kleinen, zu unserem Leidwesen vielleicht 3 mal im Jahr. Wie Ihr nun richtig vermutet, jetzt natürlich mehrmals die Woche per Telefon. Wir möchten vertrauen und Ihr Glauben schenken was Sie uns erzählt. Und mein Mann ist so froh dass er wenigstens etwas an Ihrem Leben teilhaben darf. Er hat genug gelitten in den Jahren.
    Und wir wünschen uns das Sie Ihre Ausbildung beenden kann. Nur so hat Sie eine Zukunft.


    Nun, der Vater des Kindes ist alles andere als konstant in der Arbeit. Da sind wohl Drogen und Alkoholprobleme vorhanden, so hörten wir es.
    Von daher kommt nur sporadisch etwas Geld in die Kasse für das Kind.


    Am Sonntag werden uns die Tochter und der Kleine besuchen und ich werde Sie noch darum bitten, den Ablehnungsbescheid mitzubringen. Und wie Ihr schon erwähnt habt dann einen Einspruch erheben. So habe ich also doch einen Rat aus dem Ganzen rausgezogen :-)


    Vielen lieben Dank für eure Unterstützung und vertragt euch bitte wieder.
    Liebe Grüße


  • Hallo Stern61


    Mach dir nichts draus, das ist bei den Beiden manchmal normal :cool:


    Sag mal, um welche Leistung geht es überhaupt
    BAB-Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt
    oder
    BAföG vom BaföG-Amt


    Ansonsten, sich mal den Ablehnungsbescheid anzuschauen, kann ganz hilfreich sein.
    Viel besser ist es, den auch mal in Ruhe GANZ durchzulesen.


    Wenn es wirklich wegen übersteigenden Einkommens des Vaters ist, wäre
    in beiden Fällen (BAB bzw. BAföG) ein Antrag auf Vorausleistung sinnvoll.
    Allerdings solltet Ihr bereit sein, dann auch erst mal ein paar schärfere Briefe seitens des Amtes
    vertragen zu können.


    wenn noch Fragen sind, ruhig stellen


    dms

  • Hallo dms,


    danke für das feed back.
    Es geht um BAB bzw. um Unterstützung, was in einer solchen Situation möglich ist.


    Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend und nochmals Danke für Dein Angebot.
    Lieber Gruß
    Stern:)

  • Hallo dms,


    danke für das feed back.
    Es geht um BAB bzw. um Unterstützung, was in einer solchen Situation möglich ist.
    ...


    Hallo stern61


    BAB oder eine Unterstützung???
    Bei Altenpflegerausbildung ist
    BAB oder BAföG möglich.


    Was ist es nun?
    dms


    Nachtrag: die Unterscheidung (ob BAB oder BAföG) ist anhand der der Ausbildung und Prüfung zugrunde gelegten Gesetze durchzuführen
    Die Altenpflegeausbildung kann sowohl nach Bundesrecht (BAB) oder nach Landesrecht (BAföG) statfinden
    Weiterhin kann die Altenpflegeausbildung als reine schulische (BAföG) oder als betriebliche (BAB) Ausbildung stattfinden


    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • @ Stern61- das ist auf der einen Seite sehr lobenswert das Ihr sie aufbauen wollt und in den Himmel lobt um Ihre Motivation weiter zu stärken und wenn Dein Lebenspartner geben will, so sei es drum - ist ja schließlich seine Tochter die kann er verhätscheln und vertätscheln soviel er will und der Staat kann da im Grunde nur dankbar für sein, wenn betuchte Menschen ihn entlasten! Und turtle und ich waren uns in einem Punkt einig, nämlich das ein Kind mit 28 Jahren eigentlich längst die Kurve gekriegt haben sollte, anderen wird nämlich nicht soviel Zeit gelassen!


    Für mich ist entscheidend das der Vater vom Grundsatz her nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet werden sollte, selbst wenn er kann! Vielleicht ist dem Töchterchen in früheren Zeiten viel zuviel die Hand vorn Hintern gehalten worden wenn Ihr eigentlich mal ein anständiger Tritt in den Allerwertesten dienlicher gewesen wäre, ich bin kein Freund der antiautoritären Erziehung - die mag viele Künstler hervorgebracht haben aber eben so viele Hallodries!


    Gewisse Regeln tun sicherlich not, genau wie zu viele Regeln nicht nötig sind - die Klarheit der Regeln macht es!


    Bleibt letztlich nur zu wünschen das das Kurve kriegen von etwas längerer Dauer sein wird!

  • Hallo Horst Grunert,


    im Grunde gebe ich Dir vollkommen recht. Aber........ ja da könnte man viel aufführen.
    ich denke wenn Sie unter unserer Obhut aufgewachsen wäre, hätte Sie eine andere Einstellung zum Leben.
    Doch daran ist nichts zu rütteln. Ich bin froh dass meine eigene Tochter (29) einen anderen Background hat, Ihr wurde nichts geschenkt, Rückhalt hatte und hat Sie immer, aber wie Du schon erwähntest, auch mit anständigen Tritten und Konsequenzen.


    Wir möchten im Endeffekt das bißchen was wir an Kontakt haben nicht verlieren. Ja es klingt naiv, andere würden es erkaufen nennen.
    Es ist seine Tochter und wir wollen versuchen ihr zu helfen auf dem Weg zu bleiben.


    Ich danke Dir für Deine erfrischende Offenheit die mir zum Teil aus dem Herzen spricht.
    Liebe Grüße