Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch.
Ich bin 18 Jahre alt und wohne nicht mehr bei meinen Eltern, sondern mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung. Wir haben ein Kind zusammen, dass jetzt 1 1/2 Jahre alt ist.
Seit seiner Geburt bin ich Zuhause und betreue ihn, habe jetzt aber ab September vor meinen Abschluss nach zu machen. Ich habe auch bereits einen Platz an einer Abendrealschule bekommen. Leider hat mich keine normale Schule mehr nehmen wollen, da ich nicht mehr schulpflichtig bin.
Meine Eltern mussten die letzte Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen, da ich in keiner Ausbildung war. Da ich jetzt aber am September wieder beginne wären sie theoretisch wieder verpflichtet zu zahlen. Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass eine Abendschule keine Bedürftigkeit begründet, da man ja theoretisch tagsüber noch einen Job ausüben kann. Somit wären meine Eltern doch nicht verpflichtet zu zahlen.
Nun ist es aber so, dass ich ja meinen unter 3 Jahre alten Sohn tagsüber betreue, wenn ich nun auch noch arbeiten gehen würde, würde ich ihn kaum sehen und hätte zudem kaum Zeit etwas für die Schule zu machen.
Meine Frage ist nun, ob man von mir verlangen kann, dass ich mein 1 1/2 jähriges Kind nur 2 Stunden am Tag sehen kann, damit ich noch zusätzlich zu der Abendschule arbeiten gehe?
Oder müssen meine Eltern bei diesem Sachverhalt zahlen, da ich aufgrund der Betreuung nicht noch arbeiten gehen kann?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen! Habe bisher leider nichts dazu im Internet gefunden, außer dass bei ALG 2 davon ausgegangen wird, dass jemand, der ein Kind unter 3 Jahren betreut nicht als erwerbsfähig angesehen wird und somit auch keine Jobangebote bekommt.
Das heißt theoretisch müsste das doch beim Unterhalt auch so geregelt sein, dass wenn ich mein Kind betreue ich nicht noch zusätzlich erwerbsfähig bin - also meine Eltern Unterhalt zahlen müssen?
Vielen Dank für die Hilfe!:)