Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage: Ich bekomme einen Existenzgründerzuschuss (aus ALG I) heraus bis zum 13.7.2012. Dieser wird ja immer erst im Nachhinein bezahlt, also kommt die letzte Zahlung meines Wissens nach am 14.07.12. ich bewerbe mich gerade, es kann aber sein, dass mein neuer Job jetzt erst am 01.09.12 anfängt. Ich überlege jetzt ALG II zu beantragen. Soll ich das dann zum 14.07.12 tun? Wenn ich das so mache, wird der Existenzgründerzuschuss da mit verrechnet?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
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Ich denke mal ja, es sind ja zwei unterschiedliche Leistungssysteme und auch unterschiedliche Zuständigkeiten und bei ALG II zählt doch alles als Einkommen wobei unter ALG II die Höhe eines Zuschusses soviel mir bekannt ist auch auf 3.000 € beschränkt ist. Keine Ahnung ob da bei ALG I ein anderes Limit gilt ! Logisch gedacht würde das dann ja bedeuten das alles was darüber hinaus geht auf jeden Fall unter Einkommen anzurechnen ist!
Aber vielleicht weis darüber ja noch jemand etwas Verbindlichers.
ALG II zu beantragen kann ja im Grunde nicht schaden, da kannst Du dann zumindest auf dem JC etwas mehr vom SB zu dem Problem erfahren. Im Grunde läuft Dein ALG I dann ja nur noch bis zum besagten Datum, was ist denn mit dem Zeitraum bis 01.09. da müsste dann ja der Bezug von ALG II Gültigkeit besitzen, oder aber Dein Einkommen läge trotzdem über dem Bedarfs-Regelsatz weil Du vielleicht Vermögen besitzt.
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Wenn am 14.7. (oder an jedem anderen Tag im Juli, "zum" geht nicht) ALG 2 beantragt wird, gilt der Antrag zurück auf den Ersten des Monats. Und dann wird natürlich sämtliches Einkommen, welches im Juli zufließt, berücksichtigt.
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Ja das habe ich auch so gelesen oben im Hauptantrag. Dies würde ja bedeuten, das mein restliches ALG 1 ( bis 12.08.2012 )im nächsten ( letzten ) Monat "verpufft", genauso wie die dann im August zurückerstatteten Bewerbungs- und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Weiss einer hier, ob ich deshalb schon ab 01.08.2012 GEZ-Befreiung bekomme ?
Das einzigste was mir die restlichen 12 Tage noch bringen, scheint die bessere RV-Beitragszahlung zu sein. Im Gegensatz zu H4 meine ich. Außerdem der theoretisch mögliche Krankengeldbezug.
Ich bin vor kurzem 45 Jahre geworden und habe deshalb quasi auf dem letzten Drücker noch die Möglichkeit des § 207 SGB VI genutzt. "Leider" wird dadurch meine Bedürftigkeit nach SGB II ( zuwenig Restvermögen ab 13.08.2012) eintreten. Gibt das jetzt Ärger ??? Weiss das hier jemand ???
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