Hallo liebe Forener.
Das ist mein erster Beitrag, ich hoffe das wichtigste zusammenfassen zu können und nicht überflüssiges zu schreiben.
Zu meiner Situation: ich bin 17 Jahre alt (im Nov. 18) und Schülerin.
Ich bin diesen März von zu Hause ausgezogen. Meine Mutter und ich versanken tagtäglich in Streitereien, worunter u.a. auch die Schulleistungen litten. Ich werde dieses Jahr deswegen die 11. wiederholen.
Ich bin mit einem Freund in eine neu entstandene 2-Mann/Frau-WG gezogen. Wir verstehen und gut, und ich kannmich auch wieder besser auf die Schule konzentrieren.
Nach langem Kämpfen habe ich jetzt auch meinen ALG II Antrag durchgeboxt bekommen und komme somit monatlich auf 299€.
Aber die Unterkunftskosten werden mir nicht bezahlt!
Der Freund ist quasi Hauptmieter der Wohnung und hat das auch recht lange toleriert, weil er den Zustand bei meiner Mutter kannte. Aber, da er jetzt selbst weniger Geld bekommt, kann er sich die Bude mit mir als nicht-zahlenden Untermieter nicht leisten. Ich müsste also zum Ende des Monats raus, damit jemand zahlendes in mein Zimmer kann.
Problem: Gut, die Miete wird nicht gezahlt. Aber die Entscheidung beläuft sich auf einen Fehler, an dem nicht ich allein Schuld bin. Ich habe den Untermietvertrag unterschrieben und bin damit zum Amt gegangen, um einen Antrag auf "Auszug elterlicher Wohnung" vor Ort zu stellen. Die Frau am Tisch hat mich währenddessen gefragt, ob ich denn eine Kopie meines Vertrages dabei hätte, oder irgendetwas, was belegen kann, dass ich wegziehe. Die habe ich ihr dann gegeben. Sie meinte, es ist wichtig, dass der Antrag vor dem eigentlichen Umzug gestellt wird, die Antwort würde 3-4 Tage dauern, also pünktlich zum Vertragsbeginn.
Die Antwort hat aber 3 Wochen auf sich warten lassen - ich darf nicht ausziehen.
Jetzt wird mir die Anfrage auf Miete verwehrt, weil ich die Bestätigung zu Umzug hätte haben müssen, bevor ich den Vertrag unterschreibe.
Was soll ich denn jetzt machen? Ich hätte ja mit dem freund nochmal reden können, ob wir den Vetrag "neu" aufsetzen, wüssten wir das vorher.
Meine Mutter erhält und erhielt ergänzend zu ihrer Arbeit ALG II, und auch einen Anteil für mich zur Unterbringung und Versorgung. Habe ich denn nicht einmal Anspruch auf diesen Anteil? Ihre Arbeitssituation ist sozusagen aussichtslos, also keine Änderung in nächster Zeit in Aussicht.
Mir geht es ja nicht um ALG II, ich käme auch mit dem Kindergeld durch dem Monat. Ich möchte nur meine Mietschulden begleichen können, dazu reicht das Geld nicht.
Danke schonmal im Voraus..