Schwerbehindert 80% ,Hilfe für Umzug ?

  • Hallo alle Zusammen
    Also da unsere Wohnung ( 2,5 Zimmer )zu klein ist für 3 Personen wurde uns ne neue Wohnung genehmigt.Mein Problem ist der Umzug.Wir sind nur zu zweit, mein mann besitzt keinen Führerschein ,Freunde haben keine und ich bin aufgrund vieler Operationen zu 80 % Schwerbehindert und darf nicht schwer tragen.
    Der Umzug ist genehmigt worden da das Jugendamt für meinen Sohn (Er kommt in den Ferien und am Wochenende)ein eigenes Zimmr gefordert hat.
    Muss das Amt die kosten übernehmen da es ja ein Umzug im Sinne des Kindes ist,Ich meine Helfer ,Umzugsunternehmen (Caritas,Diakonie oder so)
    Wir wissen sonst nicht wie wir das schaffen sollen
    Vielen dank in vorraus für die Antworten
    Liebe grüsse Jessy

  • Jessy - um eine Umzugsgenehmigung vom Amt zu bekommen habt Ihr doch sicherlich 3 Angebote von in Betracht kommenden Umzugsunternehmen vorlegen müssen. Somit wird der Umzug doch bis zur genehmigten Höhe übernommen und dabei wird ja nicht nur das Umzugsfahrzeug sondern wohl auch die notwendigen Helfer berücksichtigt worden sein! Oder wie sah euer Antrag incl. Genehmigung aus ? War das nur eine Frage beim SB die der dann bejaht hat, denn dann besteht bei euch wohl kein richtiger Antrag auf Umzug und Unterstützung auf selbigen sondern nur eine pauschale Aussage das das in Ordnung geht wenn ihr in eine andere Wohnung wechseln wollt, das hat dann aber nicht unbedingt etwas mit dem Antrag auf Kostenerstattung eines Umzuges zu tun!