Einmalige Hilfe

  • Hallo,
    ich bin heute das erste mal hier in diesem Forum...teilweise aus Verzweiflung...ich hoffe ich kann hier einen Rat bekommen. Ich fange einfach mal kurz an zu Berichten...


    Also ich bin Alleinerziehende Mutter von einem 15 Jährigen Sohn...ich bin Berufstätig und erhalten keinerlei Unterhalt vom Kindesvater...mein Einkommen ist wohl so ein Grenz Einkommen...ich bekomme nirgendwo Unterstützung...bei mir haben sich jetzt ein paar Kosten ergeben die ich nicht zahlen konnte mich sehr Belasten und die sehr dringend gezahlt werden müssen....ich habe nicht die Möglichkeit mir etwas zu leihen oder mein Konto zu überziehen....ich stehe quasie mit dem Rücken an der Wand.....ich habe jetzt gelesen das es sowas wie einmalige jährliche Sozialleistungen gibt...würden diese auch für mich in Frage kommen?? Oder gibt es Hilfestellen auf Darlehnsbasis wo man das Darlehen in kleinen Raten zurückzahlen kann? Ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich....


    Vielen Dank.
    :o Winni73

  • Zitat

    ..was ist ein transferleistungsbezieher???


    sofern du Hartz4, Sozial-oder Grundsicherungsleistungen erhälst, könnten einmalige Hilfen in Betracht gezogen werden. Wenn nicht, dann vergiss es! Da könnte ja nämlich jeder kommen der nahezu Pleite ist und "einmalige Hilfen" beantragen!

  • Wie hoch ist dein Einkommen (brutto und netto) und wie hoch ist die Miete? Hast du die Arbeit in der Nähe oder musst du weit fahren? Gibt es neben dem Lohn und Kindergeld noch anderes Einkommen?


    Einmalige Beihilfe nach dem SGB II gibt es auch für Geringverdiener, die keinen Anspruch auf ALG 2 haben. Jedoch sind das nur ein paar Leistungen, wie Säuglingserstausstattung, Schwangerenbekleidung, Wohnungserstausstattung und orthopädische Hilfsmittel.


    Früher gabs noch Hilfen für Klassenfahrten, die gehören aber heute zum Bildungs- und Teilhabepaket und dazu müsstet ihr entweder ALG 2, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bekommen.