EU-Freizügigkeit entzogen

  • Hallot


    ich bin EU Bürger aus Holland und wohne in Deutschland. Vor einem Jahr wurde Hartz 4 für mich gestoppt, mit der Begründung ich habe kein arbeit also kein recht auf Freizügigkeit mehr...und sollte zurück nach Holland...aber ich habe dort kein Wohnung und Familie mehr.
    Heute habe ich mitbekommen dass ich wohl recht auf Hartz 4 doch habe aus EFA...


    Meine Frage:


    kann ich ein Jahr später...d.h. Jetzt noch ein Rückzahlung verlangen ? welche recht habe ich jetzt überhaupt.


    Danke

  • Hallo


    Nein...
    ich habe in deutschland studiert...
    dann habe ich in Holland gearbeitet und weiter in Deutschland gewohnt...habe ich dann mein job verloren und meine Freizugigkeitsbescheinigung verloren...und Jetzt kein recht mehr auf Hartz IV

  • Hallot


    ich bin EU Bürger aus Holland und wohne in Deutschland. Vor einem Jahr wurde Hartz 4 für mich gestoppt, mit der Begründung ich habe kein arbeit also kein recht auf Freizügigkeit mehr.......


    Bis wann genau hast du ALG II bezogen?


    ...
    dann habe ich in Holland gearbeitet und weiter in Deutschland gewohnt...habe ich dann mein job verloren und meine Freizugigkeitsbescheinigung verloren...und Jetzt kein recht mehr auf Hartz IV


    Wann genau ist die Freizugigkeitsbescheinigung abgelaufen bzw. wurde entzogen?


    dms

  • ..... Meine Frage: kann ich ein Jahr später...d.h. Jetzt noch ein Rückzahlung verlangen ? welche recht habe ich jetzt überhaupt. Danke


    Ein Überprüfungsantrag kann nur noch rückwirkend für ein Jahr gestellt werden.

    Zitat

    § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften (1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.


    Insoweit ist es schon wichtig zu wissen, von welchen Zeiträumen wir hier reden (siehe den vorherigen Beitrag).


    Zitat

    Von einem Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitsuche ist auch auszugehen, wenn sich EU-Bürger im deutschen Grenzbe- reich niederlassen und weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit oder Ausbil- dung im Ausland nachgehen. Diese Personen haben in Deutsch- land keinen Arbeitnehmerstatus. Mangels eines Beschäftigungsver- hältnisses in Deutschland liegt kein Aufenthalt als Arbeitnehmer gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. FreizügG/EU vor. Kommt auch ein wei- terer Aufenthaltsgrund nach § 2 FreizügG/EU (z. B. als Familienan- gehöriger) nicht in Betracht, ist die Arbeitssuche alleiniger Aufent- haltszweck. Die Personen sind dann vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfasst.


    Bei dem von Dir angesprochenen Abkommen, sind aufgrund der Erklärung eines Vorbe-
    haltes gegen das Europäische Fürsorgeabkommen bezüglich der Leistungen nach
    dem SGB II durch die BRD, mit Wirkung zum 19.12.2011 bei Ausländern aus den EFA-
    Vertragsstaaten die Ausschlussgründe des § 7 Abs. 1 wieder zu beachten.


    Zitat

    § 7 Leistungsberechtigte (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig sind und 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutsch- land haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Ausgenommen sind 1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständi- ge noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgeset- zes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehöri- gen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts, 2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich al- lein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familien- angehörigen, 3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgeset- zes. Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsge- setzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthalts- rechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.


    Du müsstest also unter einen der 3 Ausnahmepunkte fallen,
    um auch weiterhin einen ALGII-Anspruch zu haben.
    Warten wir mal deine Antwort auf meine vorherigen Fragen ab,
    um zu sehen, ob es sich lohnt, einen Überprüfungsantrag zu stellen.


    dms


    PS: hilfreiche Quelle u.a. hier (§ 7 SGB II)


  • Danke sehr für dein Antwort es jetzt dringend...


    ich habe ALG II bis April 2011 bekommen...dies würde gestoppt vom Ausländeramt...
    Begründung ich habe kein arbeit gefunden und Sie sahen keine Bemühung von meiner seite (ich wollte Ihnen nicht sagen dass ich in behandlung war wegen burn out).
    ich habe dann versucht wieder nach holland zu gehen aber habe kein wohnung gefunden als arbeitslose...
    hier hatte ich wenigsten meine alte Studentenzimmer (Der Vermieter kennt mich von dieser Zeit)


    Jetzt habe ich kein Cent mehr...kein telephon...und wegen mangeldes Geld wurde mein Konto in vor 3 Woche geschlossen.


    ich war letzte Woche beim Jobcenter um ein neue Antrag auf ALG II zu stellen...Sie wollten ein Freizugigkeit und Ausländeramt hat mir gesagt ich brauche ein job sonst bekomme ich keiner.


    Ich bin überschuldet (miete...alte telephon rechnung ) Handy kapputt, kleidung shoes alles...
    und Kein cent mehr...esse ab und zu beim Freunde
    ich weiss nicht mehr...brauche dringend Hilfe


    nochmal danke

  • @ jeannot - ich sehe das so, bisher hast Du ALG II bekommen zudem bist Du wie Du sagst erkrankt (BurnOut) - allerdings in so jungen Jahren wohl eher ungewöhnlich. das dann auch nicht gemeldet ! Schon mal was von Mitwirkungspflicht gehört ??? Dem Zufolge hättest Du das dem JC melden müssen dann wäre eine Amtsärztliche Untersuchung fällig gewesen und wenn bestätigt hätte man die Krankenkasse oder weiter ALG II bewilligt ! ALG II eben dann nur aufgrund einer anderen Gesetzesgrundlage ! Schlage vor Du begibst Dich noch mal zum Amt und klärst da den Sachverhalt mal auf, kann sein das Dir dann später noch eine Sanktion droht aber der Grund für Leistungen könnte dann erkennbar sein, stellt sich dann auch die frage ob dies ausreicht um nach den neuen Arbeistanweisungen die Freizügigkeit zugesprochen zu bekommen ! EU Rechtlich kann man meines erachtens eben nicht alles, wie es Deutschland gegenwärtig macht, ausklammern um nicht zum Zahlemann für ganz Europa zu werden und auf der anderen Seite nach Solidarität, Zusammenrücken und einem Europa rufen, ja gradezu krakelen, so wie es unsere Kanzlerin immer wieder macht. Ist klar das sich Deutschland nur das positive ins Land holen will. Ne Wurst kann man aber nicht ganz bekommen indem man sich das bessere Ende davon abbeisst und so denke ich mal das Deutschland vor einem Europäischen Gerichtshof damit scheitern wird wenn man dies mal als ausländisch stämmiges EU Mitglied einmal drauf ankommen lassen würde. Zur not musst Du Dich mal mit einem Plakat vor das JC setzen und dies groß und breit in der Öffentlichkeit aufzeigen, vorher bei der Presse oder dem TV anrufen und dann deutlich was zu dieser Politik sagen! Manchmal geschehen dann Zeichen und Wunder !


    Würde mich freuen, wenn das in unserer Kommune statt fände, bin ja auch grenznah zu Holland, da Du aber studiert hast sehe ich da nur Aachen oder Oldenburg in Betracht kommend! Viel Erfolg !!! oder die Nachbarkommunen also Herzogenrath!

  • .....


    ich war letzte Woche beim Jobcenter um ein neue Antrag auf ALG II zu stellen...Sie wollten ein Freizugigkeit und Ausländeramt hat mir gesagt ich brauche ein job sonst bekomme ich keiner.


    ...


    Hallo,
    aus der schleife wirst du nicht mehr rauskommen, es sei denn
    Wohnung in Deutschland und hast einen Job


    Allerdings sollte man dies nicht mit einer Einschränkung der Freizügigkeit verstehen.
    Es geht hier lediglich um den Zugang zu den Sozialsystemen.


    dms

  • Stell keinen "neuen" Antrag sondern einen Weiterbewilligungsantrag, Fakt ist doch das"BurnOut" eine Krankheit ist, diese hast Du nicht angegeben, was ziemlich dumm war, aber es ist wie mit Alkoholismus, da steht nur zur diskussion ob es Dir zumutbar war auch weiterhin 3 Stunden am Tag zu arbeiten, aber das hätte der Amtsarzt entscheiden müssen!

    Zitat

    Es geht hier lediglich um den Zugang zu den Sozialsystemen.

    und Deutschland will das leckere Ende der Wurst ab beissen und das andere soll der Metzger behalten und schaun was er damit macht, oder wie soll man das ganze Getue um "Einig Europa" verstehen ?! So geht es doch auch nicht ! Man kann sich nicht die Vorteile rauspicken und beim Rest sollen die anderen gucken wie sie damit fertig werden ! Entweder es gibt ein Europa oder es gibt keins, wenn es eines geben soll dann bitte auch mit allen positiven und negativen Belangen für alle ! Ansonsten sollten wir die Völkerverarschung besser unterlassen, denn das schürrt nur den Hass auf die arroganten Deutschen !

  • Danke Leute,


    ich werde versuchen ein Anwalt zu bekommen,


    Ja was soll ich sagen? so ist es mit Sozial


    ubrigens so jung bin ich nicht...ich bin 45...


    ich habe damals an meine Situation geschrieben...leider nach dem Frist...greschrieben dass ich keine wohnung in Holland habe...und es geht mir nicht um nur dem Geld...in Holland bekäme ich mehr als 800 Euros...


    Vielen Dank