Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage die meine Schwester betrifft.
Meine Schwester hat am 22.06.2012 ihre Berufsausbildung beendet. Sie arbeitete bei Edeka in der Fleischereiabteilung. Nachdem Sie ihrem Chef noch während der Ausbildung mitgeteilt hat das sie schwanger ist und von Ihrer Frauenärztin die auflage hat in einem anderen Bereich (Kasse) eingesetzt zu werden, wurde ihr mitgeteilt das dies nicht möglich ist un der Chef keine Beschäftigungsmöglichkeit für sie hat. Daraufhin hat sie von ihrer Frauenärztin ein beschäftigungsverbot erhalten. Von ihrem Chef wurde sie nun nach der Ausbildung nicht übernommen.
Vor zwei Wochen war sie dann auf dem Arbeitsamt um sich einen Antrag auf ALG I zu holen den sie heute persönlich abgeben sollte. Nun hat man ihr heute mitgeteilt das sie keinen anspruch auf ALG I hätte und sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse meldenn soll. Wenn die ihr auch keine leistungen geben soll sie ALG II beantragen.
Ist das richtig so? Man hat doch wenn man gearbeitet hat Anspruch auf ALG I oder???
Wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen hat würde ich mich sehr freuen.
LG Antje