Hallo,
wie im anderen Post geschrieben habe ich Fragen zu den Übergang von Unterhaltsansprüchen.
Mein Lebensgefährte wurde 2009 von der Arge angeschrieben es wurde geprüft ob Unterhaltstitel bestehen.
Er zahlte zu diesem Zeitpunkt 100% der Alterstufe je Kind ingesammt 447€. Er schickte dem Amt Kopien der Titel.
Im Sommer 2009 erhöte er den Unterhalt auf 480€ da ein Kind älter wurde.
Im Januar 2010 änderten sich die Zahlbeträge der Unterhaltstabelle und er hätte noch mehr zahlen müssen ca. 64€ .
Da es sich um keine Alterstufenerhöhung handelte hat er dies nicht mitbekommen, auch hat ihm seine Exfrau nie darauf hingewiesen.
Erst März 2011 kamen wir drauf das sich etwas geändert hatte. Er ging dann sofort zum Anwalt um seine Unterhaltstitel rückwirkend zum Januar 2011 abändern zu lassen da er den Unterhalt so nicht leisten kann, hat er doch noch Umgangskosten in Höhe vom über 200€ im Monat.
Im Januar 2012 hatte er eine erste Anhörung. 14 Tage später hatte er Post von seiner Exfrau in der sie den rückständigen Unterhalt ab Januar 2010 bis jetzt in Höhe von je 64€ monatlich einforderte.
Er machte sie darauf aufmerksam das er 2009 ein Schreiben der Arge erhalten hatte mit diesem Ubergangsanspruch und das er Kopien der Titel hinschicken musste. Sie wollte wissen wieso er das gemacht hat... sie wollte ihren Anwalt dazu befragen.
Dieser wollte nun während der laufenden Abänerungsklage diese Rückstände pfänden aber die Richterin erlies Vollstreckungsschutz.
Der Anwalt von meinem Lebensgefährten machte in einem Schreiben darauf aufmerksam das eine Überleitung stattgefunden hatt und somit kann nicht schuldbefreiend an Exfrau gezahlt werden.
Mittlerweile hatte Lebensgefährte eine erneute Anhörung zur Abanderung des Unterhaltes dort wollte der Anwalt der Ex die Pfändung mündlich noch mals ausdiskutieren hat aber nichts mehr davon gesagt. Leider ging der Abänderungsantrag nicht gut aus und Lebensgefährte soll den Unterhalt nun auf 544€ für 2 Kinder erhöhen. Und dass bei einem Verdienst von 1450€ Netto und ca,220€ Umgangskosten .
Dieser Beschluss wird am 13 Juli rechtskräftig. Wir sind aber am überlegen dagen Berufung einzulegen.
Nun kann es sein das Ex die Rückstände von 2010/11 wieder pfänden lassen will.
Daher meine Frage was genau beteutet Übergang von Unterhaltsansprüchen .
Er hat weiterhin an Ex Unterhalt gezahlt , hätte er ihn ans Amt zahlen müssen?
Wie funktioniert so etwas?
Danke