Hallo und guten Morgen,
ich habe einmal eine Frage,
wie läuft eine Ermittlung bzw. verfolgung von Sozialbetrugs ab.
Es geht um meinen Lebensgefährten. Seine Exfrau bezog von 2007 bis ca.2010/11 Harz 4.
2009 hatte er Gerichtsverhandlungen wegen Umgangs mit seinen 2 Kindern. Seine Frau ist damals ohne sein Wissen ca.300KM zu ihrem neuen Freund gezogen, er kam damals nach Hause und das Haus war leer.
Er musste dann für beide Kinder Unterhalt bezahlen, dazu kamen noch die Umgangskosten. Die Umgangskosten wurden bei der Berechnung des Unterhaltes nicht berücksichtigt weshalb ohm nach Zahlung des Unterhaltes dafür kein Geld mehr blieb bzw. er mußte diese aus seinem Selbstbehalt zahlen. Seine Kinder sahr er trozdem 1x im Monat üner das Wochenende ,diese Umgänge fanden aber aus Kostengründen am Wohnort der Kinder statt. Gerne hätte er seine Kinder aber in den Ferien auch in seinem Umfeld gehabt, wobei dann die doppelten KM angefallen wären. Er bat seine Ex deshalb sie möchte ihm die Kinder zumindest hälftig entgegenbringen, hat sie doch diese Entfernung geschaffen. Das deutsche(Un)Recht sieht aber kein Entgegnkommen vor bzw. heißt es der Umgangsberechtigte hat den Aufwand und die Kosten zu tragen.
Er mußte also zu Gericht um dies regeln zu lassen.Das war 2009
Dort gab sie an sie hätte keine Möglichkeiten dies zu tun da sie Harz 4 bezieht und auch keinen PKW hat. Derweil nutzte sie den PKW ihres Lebensgefährtens während der sich unter der Woche auf Montage befand. Sie leugnete dies und gab an keinen Lebensgefährten zu haben.
Lebensgefährte verwies auf die Bahn aber auf einen kalten zugigen Bahnhof, das konnten Richterin und Kindesmutter nicht verantworten....
Außerdem hätte die arme ja kein Geld, er lebe schließlich im Westen sie im Osten.... 1x Umgang im Monat wäre ausreichend wenner es sich nicht anders Leisten kann. Er beschloß mit dem Ganzen zum OLG zu gehen.
Ihm kam aber die Idee bei der Arge anzurufen um zu klären ob diese nicht Umgangskosten übernehmen würden. Er schilderte also das seine Ex ca. 300KM weg gezogen ist und sich die Entfernung 2008 um nochmals ca. 100 KM erhöht hat nachdem das gemeinsamme Haus verkauft wurde.
Die Sachbearbeiterin wollte dann wissen wie die Eigentumsverhältnisse waren und ob Gewinn erziehlt wurde und forderte ihn auf Angaben darüber zu machen. Er hat seiner Ex damals 10000€ ausbezahlt. Er fragte die Sachbearbeiterin auch ab wann eine Lebensgemeinschaft besteht, ob es auch als solche zählt wenn der Partner unter der Woche auf Montage ist und nur zum Wochenende heimkommt. Er wollte das geklärt wissen da er ja vor das OLG wegen des Umgangs wollte. Er hat aber dann nichts mehr von der Arge gehört. das war 2009.
Anfang diesem Jahres wurde der dann plötzlich von der Kripo vorgeladen und er wurde zu den 10000 befragt. Außerdem fragten sie ihn nach Aktienkonten und einem Sparkonto, dass sie der Arge verschwiegen hatte. Er wusste zwar das sie diese Konten zu Ehezeit hatte aber nicht was nach der trennung damit geschehen ist bzw. was für Vermögen darauf war/ist. Er konnte nur Angaben zu den 10000€ machen.
Nun erhielt er eine Zeugenladung wegen Sozialbetruges. Er sollte letzten Dienstag aussagen. Am Tag davor bekam er einen Anruf er müsse nun doch nicht erscheinen, der Anwalt hätte auf seine Anhörung verzichtet.
Weis jemand wie so etwas überhaupt abläuft, ist normal das nach so langer Zeit etwas passiert? Gibt es nicht normalerweise nur ein Bußgeld oder ist es normal das der Staatsanwalt ermittelt und das Ganze vor das Gericht geht?
LG