Umschulung MAßarbeit oder doch berufausbildungshilfe????

  • Liebe Foren-Gemeinde,



    Vielleicht hat jemand einen guten Rat.
    Zu meiner Geschichte: ich bin Baujahr 1977, habe von 1999 bis 2002 die Ausbildung zum Altenpfleger gemacht allerdings - ohne Examen (wegen Krankheit & neue Ausbildungsverordnung hinterher). Danach habe ich kurze Zeit als Pflegehelfer gearbeitet, seitdem nicht mehr in der Pflege. Dann bin ich komplett umgesattelt und bin Taxi gefahren und habe dann 2009 den LKW- Führerschein gemacht. Leider wurde bei mir nach kurzer Zeit Diabetes Mellitus Typ 1 Insulinpflichtig diagnostiziert und somit bin ich in keiner Firma untergekommen (seit dem Führerschein kein LKW mehr gefahren) Ich hatte zwischenzeitlich eine Fahrerstelle mit PKW, allerdings als meine Zuckerwerte schwankten und ich eingestellt werden musste (dauer 6 Monate, habe jetzt immer noch schwankende Werte von der Unterzuckerung bis zur Überzuckerung - was immer wieder vorkommen wird) wurde ich gekündigt. Nach langem Überlegen habe ich mich dazu entschieden, ein neuer Beruf muss her und habe mich erkundigt. Da ich eine Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen machen möchte (sehr gute medizinische & pflegerische Vorkenntnisse vorhanden), stellte ich einen Antrag bei der Maßarbeit (Arge - ALG2) mit allen Unterlagen, ärztlichen Attest usw. 2 Tage später kam die Ablehnung - sie würden keine Umschulung bezahlen, da es sich um eine Reha-Maßnahme handeln würde. Also würde nur die Rentenversicherung (wird ausgeschlossen da noch nicht genug eingezahlt wurde) und die Argentur für Arbeit in Frage kommen. Ich soll nun nach schriftlicher Ablehnung dort anrufen und einen Antrag stellen, dann zum Medizinisch-Phychologischen Dienst gehen und meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Die würden entscheiden ob ich überhaupt in Frage kommen würde für eine Umschulung oder Qualifizierung oder was auch immer, auch bei in frage kommen wäre es keine Zusage laut Mitarbeiter der Maßarbeit. Nun weiss ich nicht, ob ich auch eine normale Ausbildung mit Ausbildungsförderung der Agentur für Arbeit machen kann, da ich ja eigentlich die erste Ausbildung nicht beendet habe. Da ich das Gefühl habe meine Sachbearbeiterin in der Maßarbeit will mich einfach los werden bzw. nichts von mir hören und sehen, d.h. mein Anliegen ist ihr völlig egal. Vielleicht jat jemand einen guten Tipp. Jeder gute Rat ist Willkommen - vielen Dank im voraus.

  • Liebe Foren-Gemeinde, Vielleicht hat jemand einen guten Rat. ... 2 Tage später kam die Ablehnung - sie würden keine Umschulung bezahlen, da es sich um eine Reha-Maßnahme handeln würde. ... Vielleicht jat jemand einen guten Tipp. Jeder gute Rat ist Willkommen - vielen Dank im voraus.

    Unkenntnis ist wahrscheinlich dein größtes Problem. Die Förderung einer Ausbildung/ Umschulung etc. über Reha kann dich wesentlich besser stellen, als bei einer normalen geförderten Ausbildung/ Umschulung.

    Liebe Foren-Gemeinde, Vielleicht hat jemand einen guten Rat. ... 2 Tage später kam die Ablehnung - sie würden keine Umschulung bezahlen, da es sich um eine Reha-Maßnahme handeln würde. Da ich das Gefühl habe meine Sachbearbeiterin in der Maßarbeit will mich einfach los werden bzw. nichts von mir hören und sehen, d.h. mein Anliegen ist ihr völlig egal....

    Das die Sachbearbeiterin den einzig richtigen Hinweis gegeben hat, soweit bist Du mit deinen Überlegungen nicht gekommen? Dein Anliegen ist Ihr nicht egal, sondern Sie darf wohl in dieser Fallgestaltung nichts weiter machen. Erst wenn die Reha-Träger abgelehnt haben, darf das JobCenter überhaupt mal über eine Bildungsmaßnahme nachdenken.

    Zitat

    Nun weiss ich nicht, ob ich auch eine normale Ausbildung mit Ausbildungsförderung der Agentur für Arbeit machen kann, da ich ja eigentlich die erste Ausbildung nicht beendet habe. ..


    Probieren kannst du es, allerdings wäre es auch über Reha zu wesentlich besseren Konditionen wahrscheinlich auch möglich.
    Außerhalb von Reha ist das Risiko, ohne irgendwelche Ansprüche (auch ohne ALG II -Anspruch) dazustehen, hoch.


    dms

  • Das die Sachbearbeiterin den einzig richtigen Hinweis gegeben hat, soweit bist Du mit deinen Überlegungen nicht gekommen? Dein Anliegen ist Ihr nicht egal, sondern Sie darf wohl in dieser Fallgestaltung nichts weiter machen. Erst wenn die Reha-Träger abgelehnt haben, darf das JobCenter überhaupt mal über eine Bildungsmaßnahme nachdenken. dms

    das war eigentlich allgemein gedacht, da seit 2 Jahren ich von einen Bearbeiter zum nächsten geschoben wurde und innerhalb dieser Zeit nicht ein Angebot oder sogar eine Einladung von denen gab, und ich mich um die Termine usw. kümmern musste, und als ich dann mal zufällig hörte " ach der schon wieder" ist man halt der Meinung, sie interesieren sich nicht wirklich. ansonsten danke für deine Antwort, werd Montag einen Termin dort machen

  • Liebe Foren-Gemeinde,



    Vielleicht hat jemand einen guten Rat.
    ...
    Also würde nur die Rentenversicherung (wird ausgeschlossen da noch nicht genug eingezahlt wurde) und die Argentur für Arbeit in Frage kommen. ...


    Hallo,
    nur als ergänzender Hinweis:
    die Zuständigkeiten der einzelnen möglichen Reha-Träger ist in deren Hausgesetzen definiert.
    Du musst es jedoch nicht wissen, wenn du Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    (so nennt sich u.a. die berufliche Reha) beantragen willst.
    Schreib einfach formlos, dass du Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    in Form einer Umschulung/ Ausbildung machen willst. Günstig wäre, wenn Du noch
    kurz begründest, warum du nicht mehr so wie bisher weitermachen kannst.
    Das ganze überschreibst Du mit Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    und gibst das in der Agentur für Arbeit ab.
    Dort muss innerhalb von 14 Tagen der zuständige Träger ermittelt werden und
    dein Antrag innerhalb dieser Frist dem zuständigen Träger zugeleitet werden.
    Die 14 Tage sind eine gesetzliche Frist.


    Bei der Rentenversicheung ist z.B. eine Beitragszeit/ Wartezeit von 15 Jahren Voraussetzung.


    dms

  • Danke Dms für deinen Tip, also einfach formlos den Antrag stellen und bei der Maßarbeit abgeben, die leiten das dann weiter!? hab ich doch richtig verstanden oder? frage weil ich ne Telefonnummer bekommen habe und dort anrufen soll und telefonisch einen Antrag stellen, laut meiner Berarbeiterin.

  • Danke Dms für deinen Tip, also einfach ... bei der Maßarbeit abgeben, die leiten das dann weiter!? ....


    Eigentlich hatte ich das anders geschrieben.

    Hallo, nur als ergänzender Hinweis: .... Das ganze überschreibst Du mit Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und gibst das in der Agentur für Arbeit ab. .... dms


    Danke Dms für deinen Tip, also einfach ... .. hab ich doch richtig verstanden oder? frage weil ich ne Telefonnummer bekommen habe und dort anrufen soll und telefonisch einen Antrag stellen, laut meiner Berarbeiterin.


    Mit dem Anruf kann das auch funktionieren, aber ich weiß nicht, wann dann die 14-Tagefrist zu Laufen anfängt.
    Normalerweise kann bereits mit dem Anruf die Frist beginnen. Allerdings kann der angerufene Träger evtl. mangels
    Informationen noch gar nicht über die Zuständigkeit entscheiden.
    Allein wegen dem Fristbeginn würde ich den schriftlichen Antrag vorziehen.
    Ruf am Montag früh an; hör Dir an was dort gesagt wird, evtl. schickst du danach den schriftlichen Antrag ab.
    Kannst ja im Gespräch nachfragen, ob der Anruf als Datum der Antragstellung gilt.
    Übrigens nachdem die Zuständigkeit geklärt ist, kann es durchaus noch ein Jahr dauern, bis eine Maßnahme real beginnt.


    -Geduld-


    dms


    Nachtrag:


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag