25 geworden - Kindergeld gestrichen - Wohne alleine und bin in Ausbildung

  • Hallo,


    habe ne dringende Frage weil ich heute Post bekommen habe von der Kindergeldstelle, Wochenende steht vor der Tür und ich muss bis Montag warten bevor ich da irgendwas klären kann, das macht mich irre! Es geht um folgendes :


    Ich werde in einer Woche 25 und habe bisher zusätzlich zu meiner Ausbildungsvergütung (530,-Euro) Kindergeld erhalten (Abzweigend auf mein eigenes Konto) da ich alleine wohne und meine Eltern Hartz4 Empfänger sind.


    nun heute habe idch Post bekommen das mein Kindergeld zum 01.0812 gestrichen wird da ich 25 bin und keinen Wehrdienst geleistet habe...sonst hätte man die geleistete Zeit noch zahlen können......


    Nunja da dies meine erste Berufsausbildung ist steht mir kein Wohngeld zu wurde mir gesagt,aber ich bin auf genau diese 180,- Euro die ich vorher in Form von Kindergeld hatte angewiesen (Miete,Strom Auto um zur Arbeit zu kommen....etc) ..... Die Ausbildung hab ich im Februar begonnen und auch einen BAB Antrag gestellt...bewilligt wurde mir nix....


    Wie sieht das denn jetzt aus, also ohne Kindergeld??
    Lohnt es sich nochmal neu BAB zu beantragen?
    Oder gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten die Ausbildungsvergütung aufzustocken?
    (Ohne Nebenjob, habe Schichtdienst daher sind andere Jobs quasi unmöglich)


    Danke für eure Hilfe

  • Zitat

    Wie sieht das denn jetzt aus, also ohne Kindergeld??
    Lohnt es sich nochmal neu BAB zu beantragen?


    Gegenfrage: Haben sich die Einkommensverhältnisse dann verändert wenn das Kindergeld weg fällt, oder ist die Berechnungsgrundlage für das BAB gleich geblieben ???


    3 Tage warten sollten Dir nun wirklich in so jungen Jahren noch keine Probleme bereiten, wenn Du die doppelte Lebenszeit hinter Dich gebracht hast mag man ja schnell mal einem Zusammmenbruch nahe kommen, aber bis dahin hast Du dann vermutlich genügen Gelassenheit gelernt !

  • Gegenfrage: Haben sich die Einkommensverhältnisse dann verändert wenn das Kindergeld weg fällt, oder ist die Berechnungsgrundlage für das BAB gleich geblieben ???


    3 Tage warten sollten Dir nun wirklich in so jungen Jahren noch keine Probleme bereiten, wenn Du die doppelte Lebenszeit hinter Dich gebracht hast mag man ja schnell mal einem Zusammmenbruch nahe kommen, aber bis dahin hast Du dann vermutlich genügen Gelassenheit gelernt !



    Naja.... mein Alter spielt ja auch keine Rolle im Moment, es geht ums Sachliche hier :cool: Fakt ist : Ich weiss nicht ob das Kindergeld als Einkommen beim BAB angerechnet wird.......daher weiss ich auch nicht ob das damals bei der Antragstellung so gemacht wurde.....


    Es fällt jetzt weg, klar.... dadurch habe ich weniger zum leben, nur ob die BAB Stelle das interessiert weiss ich halt nicht

  • Hallo SW87,


    Zitat

    nur ob die BAB Stelle das interessiert


    Ja, i.d.R interessieren die sich dafür. ;)


    Wenn Du nun kein Kindergeld mehr bekommst, solltest Du einen erneuten Antrag auf BAB stellen. Deine Einkommensverhältnisse haben sich geändert.


    Bei der Berechnung des BAB wird Kindergeld und Deine Azubivergütung berücksichtigt. Da Kindergeld jetzt wegfällt, sollte Dir ca. 140€ BAB zustehen. Gleicht es nicht aus, aber federt es ab.


    LG chico


  • Hast du nun einen BAB-Bescheid erhalten?
    Wenn ja, mit welcher Begründung wurde abgelehnt?


    Kindergeld wird nicht bei BAB berücksichtigt.
    Es gibt eine einzige Ausnahmesituation, wo Kindergeld eine Rolle spielt; genau die ist aber hier nicht ersichtlich.


    Also was ist mit dem BAB-Bescheid?


    das muss geklärt werden, bevor man darüber nachdenken kann, ob sich ein Neuantrag lohnt.


    dms


    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner


  • Also wie gesagt, die Ausbildung habe ich im Februar begonnen und zu dem Zeitpunkt auch den BAB Antrag gestellt....Kindergeldbescheid haben die ebenfalls bekommen....abgelehnt wurde er damals soweit ich weiss, weil ich für Mai - Juni Schule habe und die Fahrtkosten erstattet bekomme vom Arbeitgeber. Aber das ist ja irgendwie auch unlogisch...ich lebe ja nicht von dem Geld, sondern es geht für die 160km drauf die ich jeden tag während des Blocks zur Schule muss.........



    Was wäre denn diese Ausnahmesituation ?????

  • Zitat

    nun heute habe idch Post bekommen das mein Kindergeld zum 01.0812 gestrichen wird da ich 25 bin und keinen Wehrdienst geleistet habe...sonst hätte man die geleistete Zeit noch zahlen können......


    Nunja da dies meine erste Berufsausbildung ist steht mir kein Wohngeld zu wurde mir gesagt

    da man ja oft erst nach zig hinterfragen die gesamten Fakten erfährt, sag ich zu dem Punkt mal folgendes: Warum fängt man dann erst so spät mit einer Ausbildung an ??? Da wird es neben dem nicht absolvierten Wehrdienst wohl noch weitere zeitliche Verzögerungen gegeben haben die dazu führen das man jetzt keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat, denn irgendwann läuft dafür ja mal jede Uhr ab, sonst zahlen wir das demnächst noch an Leute in meinem Alter - meine Mutter lebt ja schließlich auch noch (!) - wäre doch ne geile Begründung, oder !?


    Auch wenn ich dafür bin das man möglichst gesichert seine Ausbildung absolvieren können sollte, - wer zu spät kommt den bestraft das Leben - und ich denke das nachher wieder irgendwelche Pillepalle Begründungen kommen die etwas Rechtfertigen sollen weil man seinen Arsch nicht früher hoch bekommen hat; dann habe ich aber auch kein Mitleid wenn Leute in so eine Situation geraten ! Wenn dann Leistungen benötigt werden sollten diese nur noch auf Basis eines Darlehns erfolgen!

  • Also wie gesagt, die Ausbildung habe ich im Februar begonnen und zu dem Zeitpunkt auch den BAB Antrag gestellt.......


    Das war nicht die Frage !


    ....Kindergeldbescheid haben die ebenfalls bekommen.....


    Wurde danach gefragt, ob die BAB-Stelle den Kindergeldbescheid erhalten hat?


    ....abgelehnt wurde er damals soweit ich weiss, weil ich für Mai - Juni Schule habe und die Fahrtkosten erstattet bekomme vom Arbeitgeber. Aber das ist ja irgendwie auch unlogisch...ich lebe ja nicht von dem Geld, sondern es geht für die 160km drauf die ich jeden tag während des Blocks zur Schule muss.........


    Eigentlich könnte man erwarten, dass Du vor Antwort nochmal in den nur Dir vorliegenden BAB-Bescheid schaust.
    Deine Antwort hinsichtlich einer Ablehnung macht keinen Sinn; nur dann wäre es plausibel, wenn dort noch was
    anderes aufgeführt wurde.


    Wie wäre es, nochmal in Deinen Unterlagen zu kramen, und den Ablehnungsbescheid erneut zu lesen.
    Deine Antwort passt eher zu einem Teil eines Widerspruchsbescheides gegen einen Ablehnungsbescheid.


    Im übrigen wird für Blockunterricht keine Änderung in der Berechnung vorgenommen.


    Zitat

    § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform
    (1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne
    Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre.
    (2) Eine Förderung allein für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.


    ...
    Was wäre denn diese Ausnahmesituation ?????


    Warum sollte ich umfangreiche Ausführungen machen, wenn noch nicht mal der Ablehnungsgrund geklärt ist?


    Ich hab mal gelernt, mann soll eine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantworten,
    es sei denn die Gegenfrage ist notwendig für eine Antwort.


    Das kann ich zwar bei dir nicht erkennen, aber ich möchte nicht unhöflich sein und gebe dir
    ein Stichwort -Vorausleistung-.


    dms