Obdachlos : Brauche dringend Rat !!!

  • Hallo,
    ich schreibe gerade aus einem Internet-Cafee, welches ich netterweise kostenlos nutzen darf, da ich dem Besitzer meine Situation geschildert habe ...


    Ich bin seit 2 Wochen 18 Jahre alt, und seitdem auch Obdachlos. Mein alleinerziehender Vater hat mich vor die Tür gesetzt, da er wie er sagt keine lusten mehr hat mich durchzufüttern, weil ich keinen Job und keine Lehre habe ...


    Ich habe letztes Jahr den Hauptschulabschluss gemacht, und dieses Jahr die Berufsschulpflicht an einem BerufsKolleg in Aachen absolviert.
    Vor 2 Wochen bin ich dann aber 18 geworden, und bin mit der Schule fertig, habe aber derzeit keine Lehre und Arbeit, und schlafe seit 6 Tagen in einem Zelt, am Rande von München, wo ich hin getrampt bin.


    In Aachen, wo ich wohnte wollte ich nicht bleiben, da ich dort eh nur Absagen bekommen habe, ich mich vor meinen Freunden schäme etc.
    Daher bin ich gerade in München.


    Ich war bisher noch nicht beim Amt, Arge, Sozialamt etc. was ich aber jetzt nachholen werde, vorher möchte ich mir hier aber noch Rat holen.


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    Habe ich als 18 Jähriger Anspruch darauf wieder bei meinem Vater zuwohnen ? (Er bezieht sein Unterhalt von einer Rente), Kindergeld bekommt er noch für mich und Unterhalt zahlte meine Mutter, was sie jetzt aber nicht mehr machen möchte wie sie sagt.


    Das Kindergeld möchte mir mein Vater zuschicken, weil er das muss sagte er. So hätte ich schonmal Geld für Essen, ne Dusche im Schwimmbad etc. solange wie ich noch Obdachlos bin.


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    Habe ich als 18 Jähriger ein Recht auf Harz4/ne eigene Wohnung etc. wenn ich kein Recht mehr habe bei meinem Vater zuwohnen ?
    Oder muss ich auf der Straße leben ? Aber es wird ja immer gesagt, niemand muss in Deutschland auf der Straße wohnen, jeder hat ein Recht etc.


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    Wenn Ihr noch Fragen habt worüber auch immer, stellt sie. Ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt, und euch mit der aktuellen Sozialpolitik auskennt. Im Internet ließt man immer andere Dinge wie z.B (Harz4 bekommt man erst ab 25 wenn man 1 Jahr gearbeitet hat) ...


    Ich bin echt mega verzweifelt, und könnte den ganzen Tag heulen. Ich möchte halt so schnell wie möglich wieder einen Wohnsitz, einen Job und ein normales Leben führen ...


    Bitte helft mir !!!

  • Nein, dein Vater muss dich nicht mehr aufnehmen. Was ist mit deiner Mutter? Wenn gar nichts geht, liegt tatsächlich ein so schwerwiegender Grund vor, dass du ALG 2 incl. Geld für eine Mietwohnung bekommen könntest.


    Die lebt in einer 1-2 Zimmer Wohnung und hat sehr wenig Geld, und möchte mich auch nicht aufnehmen ...


    Aber ALG 2 kann ich dann auch in München oder sonstwo beantragen, bin also nicht an Aachen gebunden ? Oder wie sieht das aus ?
    Im Internet habe ich gelesen, dass es sein könnte dass mich das Amt wieder nach Aachen schickt, weil die kein bock haben auf einen neuen Arbeitslosen.

  • Zitat

    weil die kein bock haben auf einen neuen Arbeitslosen.

    dieses Konfliktdenken besteht eher in Gebieten wo die Kommunen sich politisch gerne die Schuldkarte zuschieben ! Bayern ist CSU und zudem sehr Aufnahme freundlich was arbeitswillige Menschen betrifft, allerdings auch sehr konsequent wenn gebotene Hilfe nicht wirklich angenommen wird, zudem ein sehr teures Pflaster was die Mietsituation betrifft. Sollten sich Deine Aussagen hinsichtlich der Verwürfnisse mit den Eltern bestätigen besteht sicherlich auch die Aussicht auf ALG II, aber geh auch davon aus das die Überprüfung zeitlich einiges in Anspruch nehmen wird. Erkundige Dich schon mal nach den Tafeln und nach einer Obdachlosen-Unterkunft!

  • dieses Konfliktdenken besteht eher in Gebieten wo die Kommunen sich politisch gerne die Schuldkarte zuschieben ! Bayern ist CSU und zudem sehr Aufnahme freundlich was arbeitswillige Menschen betrifft, allerdings auch sehr konsequent wenn gebotene Hilfe nicht wirklich angenommen wird, zudem ein sehr teures Pflaster was die Mietsituation betrifft. Sollten sich Deine Aussagen hinsichtlich der Verwürfnisse mit den Eltern bestätigen besteht sicherlich auch die Aussicht auf ALG II, aber geh auch davon aus das die Überprüfung zeitlich einiges in Anspruch nehmen wird. Erkundige Dich schon mal nach den Tafeln und nach einer Obdachlosen-Unterkunft!


    Habe ich bereits, bin gerade in einer, und schreibe von dort aus, mit mein Netbook, welches ich gerade wieder aufgeladen habe.


    Du hast mir jetzt nur noch nicht gesagt ob das Problemlos funktioniert, in einer anderen Stadt Anträge zustellen ...
    Nicht dass die mich sofort abweisen, wenn die auf meinem Perso (Aachen) sehen.


    Günstige Wohnungen schaue ich mir auch gerade im Netz an, wo es einige von gibt ...

  • Da Du eh Zuhause rausgeflogen bist und es danach aussieht das Du Dir was eigenes suchen musst ist es doch Wurscht wo Du eine Wohnung und eine Arbeit suchst. Es ist doch hinlänglich bekannt das es ein Nord-Süd Gefälle auf dem offenen Stellenmarkt gibt, warum also solltest Du dann in Schleswig Holstein nach beidem suchen und im Winter bieten die Berge doch auch mehr Chancen wie hier im Selfkant und 3-Ländereck an der Maas, oder ??? Du wirst doch sicher auch einen Grund gehabt haben warum Du nach München und nicht nach Passau oder Regensburg wolltest, und sei es nur das Du das Dritt-Liga Gekicke der Alemannia gegen das des FC Bayern oder das von 1860 eintauschen wolltest. So kannst Du demnächst sogar bei 3 Top-Fussballmannschaften das Flaschenpfand zum Überleben abgreifen! Du siehst also, irgend einen Grund wirst Du ja finden und sei es das sonnst nur noch Erfurt als möglichst weit entferntestes Ziel von Zuhause aus in Frage gekommen wäre, leider aber keine Intercity-Verbindung von Aachen aus dorthin besteht!


    Ob das Problemlos funktioniert kann ich Dir nicht sagen, ich habe in München noch keinen Antrag gestellt, denke aber das die Mentalität bei den Bazis ne etwas härtere aber verbindlichere ist wie anderen Orts!

  • Jahnom


    Es steht Dir frei, in welchem Bundesland oder welcher Stadt Du Deinen Antrag stellst.


    Zitat

    dass es sein könnte dass mich das Amt wieder nach Aachen schickt, weil die kein bock haben auf einen neuen Arbeitslosen.


    Das ist nicht zu befürchten! Im Rahmen der Freizügigkeit kannst Du Deinen Wohnort selbst wählen! (Artikel 2 + Artikel 11 GG)
    Kein "Bock" ist kein Grund, Deinen Antrag abzulehnen!

  • Vielen Dank euch zwei. Ich war gerade bei der Arge, welche mich kurz beraten hat. Sie sagten ich soll Montag wieder kommen und mir einen Antragsbogen besorgen, welchen ich dann ausfüllen soll. Ansonsten haben Sie mir nur gesagt dass ich bis dann in einer Obdachlosenunterkunft das Wochenende verbringen sollte, was ich aber wohl nicht machen werde, denn ich habe gleich gestern meine erste schlechte Erfahrung gemacht.


    Ich habe in einem Raum mit ca. 20 Männern geschlafen. Es war extrem laut, viele warn am schnarchen und reden. Aber am schlimmsten war der bestialische Geruch im Raum ...


    Ich werde wohl die nächste Zeit lieber wieder im Zelt übernachten, und nur zum aufladen meiner Elektrosachen und zum duschen wieder dorthin kommen ...


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    Nun zu meiner nächsten frage. Kann man die Anträge welche ich brauche auch im Internet ausdrucken ? Ich habe gelesen dass das möglich wäre. Falls ja, könnt Ihr mir die dazugehörigen Bögen posten ?


    Ich kenne mich da leider nicht so aus ...


    PS: Gawain . Wie sieht dass dann mit meinem Personalausweis aus ? Da steht ja noch meine alte Adresse drauf ...

  • Mit Hilfe des Links "Formulare" (unten in meiner Signatur) kommst Du an die richtige Stelle, um selbige ausdrucken zu können. Deine nächsten Schritte sollten sein:


    a) Schau Dich nach einer angemessenen Wohnung um, aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben.
    b) Mit den Daten der Wohnung Deiner Wahl gehst Du wieder zum Jobcenter und beantragst dort die Übernahme der Kosten der Unterkunft.
    c) Zeitgleich beantragst Du eine Wohnungserstausstattung, damit Du nicht in eine leere Wohnung ziehen musst.
    d) Sobald das Jobcenter die Wohnung genehmigt hat, kannst Du den Mietvertrag unterschreiben.
    e) Nun gehst Du zum Einwohnermeldeamt, meldest Dich dort unter Deiner neuen Wohnung an und läßt den Personslausweis umschreiben.


    Gruß Gawain


    PS: Was in München als "angemessene Wohnung" gilt, kannst Du mit untenstehendem Link "Kosten der Unterkunft" selbst checken!

  • Vielen Dank Gawain.


    Ich habe mir gerade in einem Internet-Cafee das Formular ... (Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) ...


    und


    Anlage KDU


    ausgedruckt ...


    Das sind alle Formulare die brauche in meiner Situation, oder liege ich da Falsch ?


    ---


    Auf dem Forumular für Harz4 muss ich unter 1. Persönliche Daten meine Straße, Nummer, PLZ, Wohnort etc. angeben ...


    Muss ich das freilassen, oder muss ich meinen alten Wohnort meiner Eltern angeben ?


    PS: Ich brauche wirklich schnell Rat, am Wochenende habe ich warscheinlich kein I-Net ...

  • Lass es doch einfach offen und kläre es am Montag im JC - Ich denke Du hast Dich vermutlich auch nicht in Aachen abgemeldet, da Du aber in der Obdachlosenunterkunft zunächst erreichbar sein könntest besteht vielleicht vorab die Möglichkeit diese Adresse als zunächst gültige Meldeadresse zu notieren, zumindest solange bist Du eine Wohnung gefunden hast!


  • Ich habe mich jetzt mehrmals mit den Leuten in München unterhalten, Caritas, Arge etc. alle wirkten irgendwie lustlos, und wollten mich doch zum Wohle für mich wieder nach Aachen schicken, und sagten dass es hier schon genug Arbeitslose gebe. Dann habe ich gesagt dass ich aber 100% hier bleiben wolle, da säufzte die Angestellte der Arge nur dumm und sagte, kommen sie morgen wieder.


    Als ich dann dort war habe ich ihr den Satz aus Artikel 11 vorgelesen "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." Da holte sie dann das Gesetzbuch raus und lass mir den zweiten Absatz vor und verabschiedete sich dann mit einem grinsen von mir, da die Arge gleich zumache ...


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    Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.


    ---


    Daher die Frage, falle ich unter den 2. Absatz ? Oder genieße ich den ersten ") Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." ???


    Ich glaube die Frau wollte mir mit dem 2. Absatz sagen dass ich der Allgemeinheit in München zur Last liege und ich desshalb nur in Aachen anträge stellen kann. Ich also in München nicht wohnhaft werden kann. Ist das richtig ?

  • Zitat

    Ja, weil ich nicht nach der Pfeife des Systems tanze und mich fürn Hungerlohn kaputt arbeite. Über die Leute die dass machen kann ich in den meisten Fällen nur lachen.


    Du lachst ja plötzlich gar nicht mehr.


    In besagtem Thread, aus dem das Zitat stammt, hast du doch auch einem anderen Obdachlosen zum Gang zum SG geraten. Wieso kannst du denn anderen helfen und selbst weißt du dir -obwohl in gleicher Situation- keinen Rat?


    Sehr verwunderlich.

  • Zitat

    in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden

    wo ist das Problem ? Der Allgemeinheit entstehen doch in Aachen ebenso Lasten als würde dies in München bearbeitet , JC und Leistungsbezug über JC stellt doch Bundesweit keine Besonderheit da; also bitte, darauf hättest Du nun wirklich auch selbst kommen können. Deine Lebensgrundlage ist doch von Aachen bis Cottbus und München bis Flensburg die gleiche ALG II Bezug bzw. drohende Obdachlosigkeit! Da steht zu Lasten der Algemeinheit, nicht zu Lasten der Stadt München oder des Freistaates Bayern ! :D

  • Stimmt auch wieder, darf ich fragen was du beruflich machst ? Du hast mir jetzt schon zum Wiederholtenmal eine sehr gute Antwort gegeben, welche logisch erscheint. Arbeitest du bei der Arge etc. ? Oder wieso kennst du dich so gut aus ? :)

  • Da kann ich dem Horst nur zustimmen. Jahnom, Du redest zuviel mit Leuten, welche diesen Mist, den sie Dir erzählen, niemals zu Papier bringen würden. Fazit: Lade Dir die Anträge herunter, fülle sie aus und gib sie ab. Du wirst einen schriftlichen Bescheid bekommen, welcher diesen "2. Absatz" sicherlich nicht enthält!


    Gawain

  • Da kann ich dem Horst nur zustimmen. Jahnom, Du redest zuviel mit Leuten, welche diesen Mist, den sie Dir erzählen, niemals zu Papier bringen würden. Fazit: Lade Dir die Anträge herunter, fülle sie aus und gib sie ab. Du wirst einen schriftlichen Bescheid bekommen, welcher diesen "2. Absatz" sicherlich nicht enthält!


    Gawain


    Ich habe bereits den Hauptantrag ausgefüllt, aber mir wurde in der Arge gesagt ich muss noch Anlagen dabei tun über die Verdienste meiner Eltern etc. worüber ich aber keine Auskunft habe und meine Eltern halt nichts rausgeben wollen. Ausserdem wurde mir gesagt ich muss eine Adresse angeben wo die Rückantwort hingeschickt werden soll. Und die Adresse habe ich ja eben nicht, wesshalb ich die Carritas gefragt habe ob dir mir eine Postadresse einrichten können, daraufhin wurde gesagt, ich sei nicht in München gemeldet sondern in Aachen und soll mich dort an die Behörden wenden ...


    Gawain, aber du kennst dich mit den Anträge ja aus. Kannst du mir vielleicht die nötigen Anlagen zusenden, welche ich noch bei legen muss ?