Arbeitslosengeld 2 und Praktikumsvergütung

  • Hallo an alle,
    Ich habe eine dringende Frage bzgl des Arbeitslosengeld 2 und den Nebenverdienst eines Praktikum.
    Also ich habe gerade mein Studium beendet und möchte ein Praktikum machen in dem ich 410 ,-€ Brutto verdiene. Ich weiß und verstehe leider nix von Freibeträgen etc und wollte Fragen ob jemand weiß wie das auf mein Arbeitslosengeld angerechnet wird. Hab ich Anspruch auf so eine "Weiterbildung" oder wird die schon als Einkommen gerechnet? Ich mein 410,- € ist nicht wirklich viel für eine 40 Std Woche. hab ich Anspruch auf Fahrkosten, da ich jeden Tag penndeln werden zwischen Mainz und Köln.


    Kann mir da jemand helfen das wäre sehr dringend.


    Liebe Grüße

  • Alternativ gibt es sicherlich die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung - Verzichte doch auf die Praktikumsvergütung und lass Dir vom AG eine Unterkunft vor Ort zahlen ! Pansion mit Frühstück sollte so für 25 - 35 € am Tag zu bekommen sein, Der AG kann das sogar in den Betriebskosten verbuchen und Dir wird das Praktikumsgeld nicht als Einkommen abgerechnet. Freund von mir hat eine Lokomotivführer Ausbildung als Maßnahme vom JC aus machen müssen und hat dann unter der Woche jeden Tag in einem Bahnhofshotel übernachtet, der hat den Höchstsatz vom JC bekommen weil die auch zunächst nicht wussten wie das genau auszulegen ist, muss aber wohl richtig gewesen sein, denn da kam keine Rückforderung! Der hatte sogar Internetanschluss im Hotel bezahlt bekommen, obwohl er allein lebt aber eine Tochter hat die bei der Mutter in den NL lebt und um Kontakt halten zu können durfte der sogar die täglichen Kosten für die Internetverbindung geltend machen. Am Wochenende bist Du dann halt Zuhause und kannst so vielleicht sogar die Wochenendtickets der Bahn nutzen die günstiger sind, denke mal das Du nicht unbedingt mit dem Auto die Strecke jeden Tag fahren willst. Ist vielleicht nicht das was Du als Antwort erwartet hast, aber evtl. ist es die lukrativere Lösung!