Frage: Kann beim Jobcenter Mehrbedarf unter ALG-II beantragt werden, wenn man die behinderte Tochter (nachweisbar aus therapeutischen Gründen - ärztlich attestiert) einmal in der Woche besucht? Meine Tochter wohnt in einer von meinem Wohnort ca. 50 km entfernten Wohngruppe/einrichtung.
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Ich denke im Rahmen der Umgangsregelung die ja einer Pflicht gegenüber dem Kind entspricht sollte dies möglich sein! Zur Not muss man sich diese Unterstützung vor Gericht erstreiten, sollte dies gegenwärtig nicht so sein !
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Wäre wichtig zu wissen, wer die Kosten der Therapie trägt, die Krankenkasse oder das Jugendamt?
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Und wie alt die Tochter ist...
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